Bodenrichtwerte für Heusenstamm 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Heusenstamm

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

In Heusenstamm sank der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen im Mittel von 936 €/m² auf 917 €/m² und damit um -2,0%. Der Maximalwert reduzierte sich von 1.050 €/m² auf 1.000 €/m², ein Rückgang um -4,8%. Der Minimalwert blieb mit 650 €/m² unverändert.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 650 650
Maximalwert 1.050 1.000 -4,8%
Mittelwert 936 917 -2,0%

Gemischte Bauflächen

Keine Veränderung zeigt sich hingegen beim Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen bei 525 €/m², 900 €/m² und 752 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 525 525
Maximalwert 900 900
Mittelwert 752 752

Gewerbliche Bauflächen

Ebenso stabil bleibt der Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen: Der Minimalwert liegt unverändert bei 165 €/m², der Maximalwert bei 230 €/m² und der Mittelwert bei 223 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 165 165
Maximalwert 230 230
Mittelwert 223 223

Landwirtschaftsflächen

Auch der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen verharrt auf dem Niveau des Vorstichtags: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen unverändert bei jeweils 4,50 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 4,50 4,50
Maximalwert 4,50 4,50
Mittelwert 4,50 4,50

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Heusenstamm, Rembrücken

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach und des Odenwaldkreises Odenwaldstraße 6 64646 Heppenheim
Internet:
Webseite
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