Bodenrichtwerte für Allendorf (Eder) 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Allendorf (Eder)

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Allendorf (Eder) blieb zwischen den beiden Stichtagen vollständig unverändert. Der Minimalwert lag weiterhin bei 27 €/m², der Maximalwert bei 110 €/m² und der Mittelwert bei 69 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 27 27
Maximalwert 110 110
Mittelwert 69 69

Gemischte Bauflächen

Ebenso konstant zeigt sich der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Minimalwert und Maximalwert verharren bei 27 €/m² beziehungsweise 75 €/m², der Mittelwert bei 56 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 27 27
Maximalwert 75 75
Mittelwert 56 56

Gewerbliche Bauflächen

Keine Veränderung ist auch beim Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen zu verzeichnen. Der Minimalwert liegt bei 21 €/m², der Maximalwert bei 35 €/m² und der Mittelwert bei 27 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 21 21
Maximalwert 35 35
Mittelwert 27 27

Landwirtschaftsflächen

Auch der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen bleibt stabil: Der Minimalwert beträgt 0,80 €/m², der Maximalwert 1,30 €/m² und der Mittelwert 0,93 €/m² – unverändert gegenüber dem Vorstichtag.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,80 1,30
Maximalwert 1,30 1,30
Mittelwert 0,93 0,93

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Allendorf (Eder), Battenfeld, Rennertehausen, Haine, Osterfeld, Bromskirchen, Somplar, Neuludwigsdorf.

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte im Bereich der Landkreise Kassel und Waldeck-Frankenberg Medebacher Landstraße 27 34497 Korbach
Internet:
Webseite
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