Innerhalb des Bezirkes Treptow-Köpenick sind hohe Bodenrichtwerte für die Bodenrichtwertzone „An den Treptowers“ ausgewiesen. Im Vorjahr noch mit einem Wert von 6500 €/m² belegt, erhöhte sich der Bodenrichtwert dieser Zone auf 10000 €/m². Charakteristisch für diese Fläche ist eine hohe bauliche Ausnutzung mit wenig anteiliger Wohnnutzung. Weniger hoch bewertet sind Flächen mit einem ausgeglicheneren Verhältnis zwischen Wohn- und Dienstleistungsausnutzung. Eine solche Bodenrichtwertzonen befindet sich in der Bahnhofsstraße von S-Bahnhof Köpenick bis zur Seelenbinderstraße. Der Bodenrichtwert beläuft sich hier auf 2000 €/m² und verzeichnete eine Wertsteigerung von 600 €/m². Ebenfalls hohe Bodenrichtwerte finden sich Bereichen der Bölschestraße. Hier liegen die Bodenrichtwerte in einer Spanne zwischen 1500 und 1700 €/m².
Baulandflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser steigerten sich in Treptow-Köpenick im Wert um rund 10 %. Die Ortsteile Altglienicke, Müggelheim und Schmöckwitz erfuhren sogar Wertsteigerungen bis zu 20 %. Aktuell liegen die Bodenrichtwerte innerhalb eines Wertbereiches von 320 bis 540 €/m². Abstufungen innerhalb dieser Spanne sind auf die Lage der jeweiligen Bodenrichtwertzone zurückzuführen.
Die Baulandflächen des Geschosswohnungsbaues erfuhren im Vergleich zum Vorjahr rund 15 % Wertsteigerung. Höchstwerte dieser Kategorie liegen bei 1600 €/m² in mittleren Wohnlagen. Einfache Wohnlagen erreichen maximal Bodenrichtwerte von 1300 €/m². Bodenrichtwertzonen welche Geschossflächenzahlen über 2,0 besitzen, fallen im Wert deutlich höher aus mit Bodenrichtwerten bis 3600 €/m². Die kleinste Bewertung dieser Zonen beläuft sich auf 2000 €/m².
Von dieser Analyse ausgenommen sind Flächen für Gewerbenutzung, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Die Bodenrichtwerte in Treptow-Köpenick werden vom „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin“ festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Berlins. Die Bodenrichtwerte für Treptow-Köpenick werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der entscheidende Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres.
Für schriftliche Einzelauskünfte fallen Gebühren in Höhe von 26 Euro an.