Bodenrichtwerte für Marzahn-Hellersdorf

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Analyse der Grundstückspreise in Marzahn-Hellersdorf

Auf einen Blick
Bundesland:
Berlin
Stichtag:
1.1.20
Veröffentlicht:
Aug 2020
Aktualisierung:
jährlich
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Einzelauskünfte fallen Gebühren in Höhe von 26 Euro an.

Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin
Internet:
Webseite
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Bodenrichtwert ermitteln

Die Bodenrichtwerte in Marzahn-Hellersdorf belaufen sich maximal auf 1000 €/m², und werden von Flächen mit Kerngebietscharakter erreicht. Solche Flächen besitzen einen hohen Gewerbeanteil und eine geringe Wohnausnutzung. Eine mit diesem Wert belegt Bodenrichtwertzone ist die des Elsterwerdaer Platzes. Im Vorjahresvergleich erfuhr diese Bodenrichtwertzone eine Wertsteigerung von 200 €/m².

Baulandflächen für den Geschosswohnungsbau konnten in Marzahn-Hellersdorf Bodenrichtwerte bis 750 €/m² erreichen. Der Höchstwert des Vorjahres lag bei 650 €/m².

Für den individuellen Wohnungsbau ausgewiesene Baulandflächen erfuhren eine maximale Werterhöhung von 10 %. Die niedrigsten Bodenrichtwerte dieser Kategorie belaufen sich auf 240 €/m². Die höchsten Bodenrichtwerte liegen bei 460 €/m². Die Höhe des Bodenrichtwertes ist stark von der Lage der jeweiligen Bodenrichtwertzone abhängig.

Von dieser Analyse ausgenommen sind Flächen für Gewerbenutzung, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Die Bodenrichtwerte in Marzahn-Hellersdorf werden vom „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin“ festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Berlins. Die Bodenrichtwerte für Marzahn-Hellersdorf werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der entscheidende Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres.

Städte in Marzahn-Hellersdorf

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Hinweis

Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!