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Eine hoch bewertete Bodenrichtwertzone finden sich in Friedrichshain-Kreuzberg im Bereich Mühlenstraße / Rummelsburger Platz / Ostbahnhof. Der Bodenrichtwert dieser Fläche mit Kerngebietscharakter, in Bürolage, beträgt 14000 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr erfuhr diese Fläche eine Wertsteigerung von 4000 €/m². Ebenfalls mit 12000 €/m² hoch bewertet ist eine Bodenrichtwertzone in der südlichen Friedrichstadt im Bereich Zimmerstraße / Kochstraße.
In Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Bodenrichtwertzonen bzw. Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser mit Geschossflächenzahlen zwischen 0,4 und 0,6 ausgewiesen. Flächen für den Geschosswohnungsbau mit Geschossflächenzahlen von 0,7 bis 1,8 sind in Friedrichshain-Kreuzberg mit Bodenrichtwerte von 2500 €/m² belegt. Diese Maximalwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen in guten Lagen. In mittleren und einfachen Wohnlagen liegen die Bodenrichtwerte um 2000 €/m². Bodenrichtwertzonen für eine geschlossene Bauweise mit Geschossflächenzahlen von 2,0 oder höher, liegen in mittleren und einfachen Lagen bei Werten zwischen 3300 und 5500 €/m². Gute Wohnlagen sind in dieser Kategorie für den Stadtteil Friedrichshain-Kreuzberg nicht ausgewiesen.
Von dieser Analyse ausgenommen sind Flächen für Gewerbenutzung, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Die Bodenrichtwerte in Friedrichshain-Kreuzberg werden vom „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin“ festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Berlins. Die Bodenrichtwerte für Friedrichshain-Kreuzberg werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der entscheidende Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!