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Für schriftliche Einzelauskünfte fallen Gebühren in Höhe von 26 Euro an.
Innerhalb von Reinickendorf sind zwei Baulandflächen mit mischgebietstypischer Nutzung ausgewiesen. Zum einen die Bodenrichtwertzone des Zeltinger Platzes, und zum anderen die des Ludolfinger Platzes. Beide Zonen sind mit einem Bodenrichtwert in Höhe von 800 €/m² belegt. Dieser Wert ist seit der letzten Ermittlung der Bodenrichtwerte um 100 €/m² gestiegen.
Bodenrichtwertzonen, die für den Geschosswohnungsbau ausgewiesen sind, wurde ein höherer Wert zuteil. Für Baulandflächen mit Geschossflächenzahlen über 2,0 kann dieser Wert 2100 €/m² betragen. Baulandflächen mit kleineren Geschossflächenzahlen liegen innerhalb eines Wertebereiches zwischen 600 und 1800 €/m². Für den Wert einer Bodenrichtwertzone ist hierbei die Wohnlage ausschlaggebend. Der Höchstwert von 1800 €/m² beschränkt sich hierbei auf gute Wohnlagen. Mittlere und einfache Wohnlagen erreichen Bodenrichtwerte zwischen 900 und 1000 €/m².
Baulandflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser erfuhren im Vorjahresvergleich eine Wertsteigerung zwischen 5 und 10 %. Die Maximalwerte solcher Flächen liegen bei 700 €/m². Niedrig bewertete Bodenrichtwertzonen liegen bei 310 €/m². Für diese Art von Flächen ist ebenfalls die Wohnlage das entscheidende Kriterium der Abstufung.
Von dieser Analyse ausgenommen sind Flächen für Gewerbenutzung, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Die Bodenrichtwerte in Reinickendorf werden vom „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin“ festgelegt. Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Berlins. Die Bodenrichtwerte für Reinickendorf werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der entscheidende Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres.
Wir sind ein privates Unternehmen im Bereich der Immobilienvermarktung und stehen in keinem Verhältnis zu Gutachterausschüssen. Über Borisportal.de bieten wir Eigentümern einen Service zur unverbindlichen Werteinschätzung ihrer Immobilie an. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben ausdrücklich den jeweiligen Landesportalen und den örtlich zuständigen Gutachterausschüssen vorbehalten!