Bodenrichtwert Hochstadt (Pfalz) 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hochstadt (Pfalz) liegt 2026 im Median bei 300 €/m², 67 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
300€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich 360 €/m²Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+67 %180 → 300 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+3,4 %3,4 % über dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²)
- Gewerbebauland82,5 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Hochstadt (Pfalz) seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 67 % gestiegen, von 180 auf 300 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Hochstadt (Pfalz)
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Hochstadt (Pfalz) | Landkreis Südliche Weinstraße | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 145 | 145 | 80 |
| 2010 | 150 | 140 | 85 |
| 2012 | 150 | 140 | 85 |
| 2014 | 160 | 150 | 85 |
| 2016 | 180 | 160 | 90 |
| 2018 | 200 | 190 | 100 |
| 2020 | 230 | 220 | 110 |
| 2022 | 250 | 240 | 130 |
| 2024 | 290 | 280 | 145 |
| 2026 | 300 | 290 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Hochstadt (Pfalz) auffällt
In Hochstadt (Pfalz) kostet Wohnbauland mehr als in den meisten Gemeinden von Rheinland-Pfalz, der Median stieg seit 2016 aber langsamer als im Landkreis Südliche Weinstraße.
Wohnbauland in Hochstadt (Pfalz) 1,9-mal so teuer wie in Rheinland-Pfalz
Der mittlere Bodenrichtwert des Landes liegt bei 160 €/m². Unter 1.934 Gemeinden steht Hochstadt (Pfalz) auf Platz 188 und gehört so zu den teuersten 10 %. Davor liegt Heuchelheim-Klingen mit 300 €/m², auf dem Platz dahinter Westheim (Pfalz) mit 295 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Acker- und Grünland im Median bei 3,1 €/m²
Wohnbauland kostet in Hochstadt (Pfalz) 97-mal so viel wie Acker- und Grünland. Zusammen mit Wald stellen diese Flächen 40 % der Richtwertzonen.
Mit einem Plus von 16 % der größte von neun Schritten seit 2008
Von 2022 auf 2024 stieg der Median in Hochstadt (Pfalz) von 250 auf 290 €/m².
- Hochstadt (Pfalz)
- Landkreis Südliche Weinstraße
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Rechnerisch 5,2 % pro Jahr seit 2016, langsamer als im Landkreis Südliche Weinstraße
Insgesamt stieg der Median in Hochstadt (Pfalz) seit 2016 um 67 %, im Landkreis Südliche Weinstraße um 81 % und in Rheinland-Pfalz um 78 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Hochstadt (Pfalz) am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland5 Zonen300 €/m²240 bis 360
- Gemischte Bauflächen4 Zonen225 €/m²190 bis 290
- Gewerbe2 Zonen82,5 €/m²80 bis 85
- Landwirtschaft12 Zonen3,1 €/m²1 bis 3,9
- Wald2 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 6 Nachbarorten ist günstiger als Hochstadt (Pfalz)
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Hochstadt (Pfalz) (300 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße
- Offenbach an der Queich390 €/m²+30 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Essingen360 €/m²+20 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Kleinfischlingen360 €/m²+20 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Zeiskam330 €/m²+10 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Ottersheim bei Landau310 €/m²+3,3 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Freimersheim (Pfalz)275 €/m²−8,3 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Hochstadt (Pfalz)
- Karlsruhe28 km720 €/m²
- Mannheim37 km700 €/m²
- Speyer19 km580 €/m²+93 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Neustadt an der Weinstraße15 km460 €/m²+53 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Landau in der Pfalz9 km410 €/m²+37 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Germersheim12 km390 €/m²+30 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Bellheim8 km380 €/m²+27 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
- Ludwigshafen am Rhein31 km350 €/m²+17 % gegenüber Hochstadt (Pfalz)
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Hochstadt (Pfalz)
Hochstadt (Pfalz) ist von 2011 bis 2021 um 8,6 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 6,53
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 480 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hochstadt (Pfalz)
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hochstadt (Pfalz) 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hochstadt (Pfalz) liegt 2026 im Median bei 300 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 5 Wohnbauzonen liegt zwischen 290 und 340 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Hochstadt (Pfalz) entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Hochstadt (Pfalz) ist seit 2016 um 67 % gestiegen, von 180 auf 300 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 3,4 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Hochstadt (Pfalz) im Vergleich zum Landkreis Südliche Weinstraße?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Hochstadt (Pfalz) bei 300 €/m², 3,4 % höher als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (290 €/m²). Das ist Platz 34 unter den 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße.
Was kostet ein Grundstück in Hochstadt (Pfalz)?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Hochstadt (Pfalz) 2026 bei 300 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 150.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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