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Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich 2026

Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In den 4 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 315 und 390 €/m².

Wohnbauland, Median

360€/m²

+2,9 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+85 %195 → 360 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich im Landkreis Südliche Weinstraße+24 %24 % über dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²), Platz 3 von 7 Verbandsgemeinden
  • Teuerste Ortsgemeinde390 €/m²Offenbach an der Queich; am günstigsten Hochstadt (Pfalz) mit 300 €/m²

Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 85 % gestiegen, von 195 auf 360 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, Stichtage 2008 bis 2026
  • VG Offenbach an der Queich
  • Landkreis Südliche Weinstraße
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 85 % gestiegen, von 195 auf 360 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²20082012201620202026150360290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 85 % gestiegen, von 195 auf 360 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026150360290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 85 % gestiegen, von 195 auf 360 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026150360290160
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagVG Offenbach an der QueichLandkreis Südliche WeinstraßeRheinland-Pfalz
200815014580
201015014085
201216014085
201417015085
201619516090
2018230190100
2020260220110
2022290240130
2024350280145
2026360290160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich auffällt

Von 2022 auf 2024 der größte von neun Schritten seit 2008

Zwischen diesen beiden Stichtagen stieg der Median der Wohnbauzonen um 21 %, von 290 auf 350 €/m².

Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026
  • Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
  • Landkreis Südliche Weinstraße
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0100200300400€/m²20082012201620202026150360290
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026150360290
Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026Median Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich und im Landkreis Südliche Weinstraße je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026150360290

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Gewerbeland kostet ein Viertel des Wohnbaulands

In den acht Gewerbezonen liegt der mittlere Bodenrichtwert bei 85 €/m². Gemischte Bauflächen kommen mit 215 €/m² auf 60 % des Wohnbaulands.

Im Vergleich zum Wohnbauland: gemischte Bauflächen günstiger, Gewerbeland günstiger
  • Wohnbauland360 €/m²
  • Gemischte Bauflächen215 €/m²
  • Gewerbe85 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Alle 4 Ortsgemeinden: von 300 bis 390 €/m²

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich (360 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße

  1. Offenbach an der Queich390 €/m²+8,3 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
  2. Essingen360 €/m²gleich gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
  3. Bornheim350 €/m²−2,8 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
  4. Hochstadt (Pfalz)300 €/m²−17 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland23 Zonen360 €/m²130 bis 540
  • Gemischte Bauflächen12 Zonen215 €/m²100 bis 290
  • Gewerbe8 Zonen85 €/m²80 bis 110
  • Landwirtschaft26 Zonen2,6 €/m²1 bis 3,9
  • Wald4 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

In der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 5,2 % gestiegen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.

Einwohner
12.7652
31.12.2025 · 2011–2021: +5,2 % · seit 2022: −1,0 % · Summe der Ortsgemeinden
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,53
2024 · 32 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465–480 %4
2024 · Spanne der Ortsgemeinden
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · alle Ortsgemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2805
2025 · 46 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich?

Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 23 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 360 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 315 und 390 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich am teuersten?

In Offenbach an der Queich mit einem Median von 390 €/m². Am günstigsten ist Hochstadt (Pfalz) mit 300 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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