Adresse suchen

Bodenrichtwert Hoppstädten 2026

Bodenrichtwerte in Hoppstädten auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hoppstädten 42 €/m², 40 % niedriger als im Landkreis Kusel insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

42€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 55 €/m²Landkreis Kusel 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−40 %40 % unter dem Landkreis Kusel (70 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Hoppstädten seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hoppstädten, Stichtage 2008 bis 2026
  • Hoppstädten
  • Landkreis Kusel
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hoppstädten, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082012201620202026204270160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hoppstädten, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020262042Hoppstädten70Landkreis Kusel160Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hoppstädten, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420262042Hoppstädten70Landkreis Kusel160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Hoppstädten, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagHoppstädtenLandkreis KuselRheinland-Pfalz
2008205080
2010254585
2012254685
2014254685
2016254690
20182446100
20202550110
20223560130
20244570145
20264270160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Hoppstädten auffällt

In Hoppstädten kostet Wohnbauland mehr als in allen angrenzenden Orten, aber weniger als in den meisten Gemeinden von Rheinland-Pfalz.

Der teuerste Nachbarort Löllbach liegt 14 % unter Hoppstädten

In allen sechs Nachbarorten ist der Median niedriger. Am größten ist der Abstand zu Otzweiler, das 43 % günstiger ist.

Acker- und Grünland im Median bei 0,48 €/m²

Wohnbauland kostet in Hoppstädten 88-mal so viel wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen neun der 15 Richtwertzonen.

Platz 1.697 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland liegt in Hoppstädten 74 % unter dem Landesmedian von 160 €/m². Hoppstädten gehört zu den günstigsten 13 % der Gemeinden im Land. Heinzenhausen davor und Offenbach-Hundheim dahinter haben denselben Median wie Hoppstädten.

Hoppstädten im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Hoppstädten am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbaulandeine Zone42 €/m²
  • Gemischte Bauflächeneine Zone28 €/m²
  • Landwirtschaft6 Zonen0,48 €/m²0,45 bis 0,5
  • Wald3 Zonen0,3 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Alle 6 Nachbarorte sind günstiger als Hoppstädten

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Hoppstädten (42 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Kusel

  1. Löllbach36 €/m²−14 % gegenüber Hoppstädten
  2. Limbach33,5 €/m²−20 % gegenüber Hoppstädten
  3. Langweiler33 €/m²−21 % gegenüber Hoppstädten
  4. Merzweiler33 €/m²−21 % gegenüber Hoppstädten
  5. Sien26,5 €/m²−37 % gegenüber Hoppstädten
  6. Otzweiler24 €/m²−43 % gegenüber Hoppstädten

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Hoppstädten

  1. Bad Kreuznach28 km320 €/m²+662 % gegenüber Hoppstädten
  2. Kaiserslautern34 km290 €/m²+590 % gegenüber Hoppstädten
  3. Meisenheim10 km115 €/m²+174 % gegenüber Hoppstädten
  4. Lauterecken6 km70 €/m²+67 % gegenüber Hoppstädten
  5. Idar-Oberstein14 km50 €/m²+19 % gegenüber Hoppstädten
  6. Kirn10 km50 €/m²+19 % gegenüber Hoppstädten
  7. Baumholder14 km48 €/m²+14 % gegenüber Hoppstädten
  8. Grumbach5 km44,5 €/m²+6,0 % gegenüber Hoppstädten

Im Saarland: Homburg (44 km), Neunkirchen (46 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Hoppstädten

Hoppstädten ist von 2011 bis 2021 um 7,6 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
2822
31.12.2025 · 2011–2021: −7,6 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
73
2024 · 2 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
485 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
455
2025 · 6 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Hoppstädten

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Hoppstädten 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Hoppstädten liegt 2026 bei 42 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Hoppstädten im Vergleich zum Landkreis Kusel?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Hoppstädten bei 42 €/m², 40 % niedriger als im Landkreis Kusel insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 77 unter den 84 Gemeinden im Landkreis Kusel.

Was kostet ein Grundstück in Hoppstädten?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Hoppstädten 2026 bei 42 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 21.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de