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Bodenrichtwert Otzweiler 2026

Bodenrichtwerte in Otzweiler auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Otzweiler liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 24 €/m², 79 % niedriger als im Landkreis Bad Kreuznach insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

24€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Kirner Land 44 €/m²Landkreis Bad Kreuznach 115 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−79 %79 % unter dem Landkreis Bad Kreuznach (115 €/m²)
  • Gewerbebauland11 €/m²Median der einen Zone

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Otzweiler seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Otzweiler, Stichtage 2008 bis 2026
  • Otzweiler
  • Landkreis Bad Kreuznach
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Otzweiler, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020262024115160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Otzweiler, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420262024115160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Otzweiler, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420262024Otzweiler115Landkreis Bad Kreuznach160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Otzweiler, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagOtzweilerLandkreis Bad KreuznachRheinland-Pfalz
2008207580
2010207585
2012207585
2014207585
2016207590
20182080100
20202290110
202224100130
202424100145
202624115160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Otzweiler auffällt

Wohnbauland kostet in Otzweiler weniger als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz und weniger als in jedem angrenzenden Ort.

Unter den günstigsten 2 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Mit seinem mittleren Bodenrichtwert für Wohnbauland steht Otzweiler auf Platz 1.909 von 1.934 Gemeinden im Land. Der Landesmedian von 160 €/m² ist 6,7-mal so hoch wie der Wert in Otzweiler. Davor liegt Eisenschmitt mit 24,5 €/m², dahinter Schneppenbach mit 24 €/m².

Otzweiler im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Der günstigste Nachbarort Sienhachenbach 4,2 % teurer als Otzweiler

In allen sechs Nachbarorten liegt der Median über dem Wert in Otzweiler. Den größten Abstand hat der teuerste Nachbarort Hoppstädten, wo Wohnbauland 1,8-mal so viel kostet wie in Otzweiler.

Wohnbauland 36-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Acker- und Grünland liegt in Otzweiler im Median bei 0,68 €/m². Zusammen mit Wald stellt es 63 % aller Richtwertzonen der Gemeinde.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Otzweiler am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland2 Zonen24 €/m²alle Zonen gleich
  • Gemischte Bauflächeneine Zone22 €/m²
  • Gewerbeeine Zone11 €/m²
  • Landwirtschaft10 Zonen0,68 €/m²0,65 bis 0,7
  • Wald5 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Keiner von 6 Nachbarorten ist günstiger als Otzweiler

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Otzweiler (24 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach

  1. Hoppstädten42 €/m²+75 % gegenüber Otzweiler
  2. Becherbach bei Kirn36 €/m²+50 % gegenüber Otzweiler
  3. Limbach33,5 €/m²+40 % gegenüber Otzweiler
  4. Schmidthachenbach30 €/m²+25 % gegenüber Otzweiler
  5. Sien26,5 €/m²+10 % gegenüber Otzweiler
  6. Sienhachenbach25 €/m²+4,2 % gegenüber Otzweiler

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Otzweiler

  1. Bad Kreuznach28 km320 €/m²+1.233 % gegenüber Otzweiler
  2. Kaiserslautern37 km290 €/m²+1.108 % gegenüber Otzweiler
  3. Lauterecken9 km70 €/m²+192 % gegenüber Otzweiler
  4. Merxheim8 km70 €/m²+192 % gegenüber Otzweiler
  5. Idar-Oberstein12 km50 €/m²+108 % gegenüber Otzweiler
  6. Kirn8 km50 €/m²+108 % gegenüber Otzweiler
  7. Mittelreidenbach5 km38 €/m²+58 % gegenüber Otzweiler
  8. Oberreidenbach5 km37,5 €/m²+56 % gegenüber Otzweiler

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Otzweiler

Otzweiler ist von 2011 bis 2021 um 7,0 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1902
31.12.2025 · 2011–2021: −7,0 % · seit 2022: −4,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
5,13
2024 · 1 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
500 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
615
2025 · 3 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Otzweiler

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Otzweiler 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Otzweiler liegt 2026 im Median bei 24 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Otzweiler im Vergleich zum Landkreis Bad Kreuznach?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Otzweiler bei 24 €/m², 79 % niedriger als im Landkreis Bad Kreuznach insgesamt (115 €/m²). Das ist Platz 112 unter den 113 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach.

Was kostet ein Grundstück in Otzweiler?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Otzweiler 2026 bei 24 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 12.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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