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Bodenrichtwert Verbandsgemeinde Kirner Land 2026

Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Kirner Land auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In den 21 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirner Land kostet baureifes Wohnbauland meist zwischen 35 und 53 €/m².

Wohnbauland, Median

44€/m²

+10 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Landkreis Bad Kreuznach 115 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+26 %35 → 44 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich im Landkreis Bad Kreuznach−62 %62 % unter dem Landkreis Bad Kreuznach (115 €/m²), Platz 5 von 5 Verbandsgemeinden
  • Teuerste Ortsgemeinde75 €/m²Simmertal; am günstigsten Schneppenbach mit 24 €/m²

Entwicklung der Bodenrichtwerte in der Verbandsgemeinde Kirner Land seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 26 % gestiegen, von 35 auf 44 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Kirner Land, Stichtage 2008 bis 2026
  • VG Kirner Land
  • Landkreis Bad Kreuznach
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Kirner Land, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 26 % gestiegen, von 35 auf 44 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020263444115160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Kirner Land, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 26 % gestiegen, von 35 auf 44 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420263444115160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Kirner Land, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 26 % gestiegen, von 35 auf 44 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420263444VG Kirner Land115Landkreis Bad Kreuznach160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Verbandsgemeinde Kirner Land, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagVG Kirner LandLandkreis Bad KreuznachRheinland-Pfalz
2008347580
2010357585
2012357585
2014357585
2016357590
20183580100
20204090110
202240100130
202440100145
202644115160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in der Verbandsgemeinde Kirner Land auffällt

Der Median für Wohnbauland stieg in der Verbandsgemeinde Kirner Land langfristig schwächer als im Landkreis Bad Kreuznach und in Rheinland-Pfalz.

Um 2,3 % pro Jahr gestiegen, langsamer als im Landkreis Bad Kreuznach

Seit 2016 stieg der Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land um 26 %. Im Landkreis Bad Kreuznach legte er im selben Zeitraum um 53 % zu, in Rheinland-Pfalz um 78 %.

Bauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land schwächer gestiegen als im Landkreis Bad Kreuznach
  • Verbandsgemeinde Kirner Land
  • Landkreis Bad Kreuznach
Bauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land schwächer gestiegen als im Landkreis Bad KreuznachMedian Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land und im Landkreis Bad Kreuznach je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²0255075100125€/m²2016201820202022202420263544115
Bauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land schwächer gestiegen als im Landkreis Bad KreuznachMedian Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land und im Landkreis Bad Kreuznach je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²0255075100125€/m²2016201820202022202420263544115
Bauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land schwächer gestiegen als im Landkreis Bad KreuznachMedian Wohnbauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land und im Landkreis Bad Kreuznach je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²0255075100125€/m²2016201820202022202420263544115

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Zwischen 2010 und 2018 in vier Schritten unverändert

Von den neun Schritten seit 2008 brachten drei einen Anstieg und sechs keine Veränderung. Gesunken ist der Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land nie.

Simmertal an der Spitze, Wohnbauland dort 3,1-mal so teuer wie in Schneppenbach

Hinter Simmertal folgt Kirn mit 50 €/m². Nur drei der 19 Ortsgemeinden liegen über dem mittleren Bodenrichtwert der Verbandsgemeinde.

Die drei teuersten und die drei günstigsten Ortsgemeinden
  • Simmertal75 €/m²
  • Kirn50 €/m²
  • Hochstetten-Dhaun48 €/m²
  • Heinzenberg25 €/m²
  • Otzweiler24 €/m²
  • Schneppenbach24 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Von 35 auf 40 €/m² zwischen 2018 und 2020

Mit einem Plus von 14 % war das der größte Schritt seit 2008, direkt im Anschluss an die Phase ohne Veränderung.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Umgebung

Alle 21 Ortsgemeinden: von 24 bis 75 €/m²

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt den Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land (44 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach

  1. Simmertal75 €/m²+70 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  2. Kirn50 €/m²+14 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  3. Hochstetten-Dhaun48 €/m²+9,1 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  4. Kellenbach44 €/m²gleich gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  5. Königsau44 €/m²gleich gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  6. Oberhausen bei Kirn44 €/m²gleich gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  7. Bärenbach38 €/m²−14 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  8. Weitersborn37,5 €/m²−15 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  9. Hennweiler36,5 €/m²−17 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  10. Becherbach bei Kirn36 €/m²−18 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  11. Meckenbach36 €/m²−18 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  12. Limbach33,5 €/m²−24 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  13. Hahnenbach33 €/m²−25 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  14. Bruschied31 €/m²−30 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  15. Heimweiler31 €/m²−30 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  16. Schwarzerden31 €/m²−30 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  17. Heinzenberg25 €/m²−43 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  18. Otzweiler24 €/m²−45 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land
  19. Schneppenbach24 €/m²−45 % gegenüber dem Median in der Verbandsgemeinde Kirner Land

Ohne Wohnbauzonen mit Wert: Brauweiler, Horbach.

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in der Verbandsgemeinde Kirner Land am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland63 Zonen44 €/m²24 bis 95
  • Gemischte Bauflächen64 Zonen44 €/m²11 bis 125
  • Gewerbe11 Zonen17 €/m²10 bis 55
  • Landwirtschaft341 Zonen0,7 €/m²0,5 bis 1
  • Wald172 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Verbandsgemeinde Kirner Land

In der Verbandsgemeinde Kirner Land ist die Einwohnerzahl von 2011 bis 2021 um 1,8 % gesunken

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten in der Verbandsgemeinde Kirner Land, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen. Einwohner, neue Wohnungen und Fläche sind die Summen der Ortsgemeinden.

Einwohner
18.2402
31.12.2025 · 2011–2021: −1,8 % · seit 2022: −0,8 % · Summe der Ortsgemeinden
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,43
2024 · 25 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465–500 %4
2024 · Spanne der Ortsgemeinden
Jede Gemeinde legt ihn selbst fest; er bestimmt die laufenden Kosten jedes Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · alle Ortsgemeinden
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1365
2025 · 134 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Kirner Land

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in der Verbandsgemeinde Kirner Land?

Für baureifes Wohnbauland liegt der Median aller 63 Wohnbauzonen zum Stichtag 01.01.2026 bei 44 €/m². Die Hälfte liegt zwischen 35 und 53 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wo ist Bauland in der Verbandsgemeinde Kirner Land am teuersten?

In Simmertal mit einem Median von 75 €/m². Am günstigsten ist Schneppenbach mit 24 €/m². Alle Ortsgemeinden stehen in der Rangliste.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Einwohner: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirner Land zum Stichtag, ungewichtet. Nicht der Durchschnitt der Gemeindewerte.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Ortsgemeinden: Median der baureifen Wohnbauzonen je Ortsgemeinde. Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet. Sonst ändert sich der Median vor allem, weil Zonen dazukommen oder wegfallen; dann steht keine Veränderung da.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner, neue Wohnungen und Fläche: Summe der Ortsgemeinden, nur für Jahre, in denen für alle Ortsgemeinden Zahlen vorliegen. Berechnung von Borisportal.
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche, Berechnung von Borisportal.
  • Hebesatz der Grundsteuer B: kleinster und größter Hebesatz der Ortsgemeinden im jüngsten Jahr, Auswertung von Borisportal.
  • Mietenstufe: kleinste und größte Stufe der Ortsgemeinden nach der Wohngeldverordnung; Gemeinden ohne eigene Stufe haben die ihres Kreises. Auswertung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de