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Bodenrichtwert Übach-Palenberg 2026

Bodenrichtwerte in Übach-Palenberg auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Übach-Palenberg liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 265 €/m², der zweithöchste Wert unter den 9 Gemeinden im Kreis Heinsberg (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

265€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Kreis Heinsberg 220 €/m²Nordrhein-Westfalen 270 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+20 %20 % über dem Kreis Heinsberg (220 €/m²)
  • Gewerbebauland40 €/m²Median der 3 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Übach-Palenberg seit 2011

Median Wohnbauland, im Vergleich Kreis Heinsberg und Nordrhein-Westfalen, Stichtage 2011 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Übach-Palenberg, Stichtage 2011 bis 2026
  • Übach-Palenberg
  • Kreis Heinsberg
  • Nordrhein-Westfalen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Übach-Palenberg, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Kreis Heinsberg und Nordrhein-Westfalen, Stichtage 2011 bis 2026.0100200300€/m²201120142017202020232026130265220
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Übach-Palenberg, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Kreis Heinsberg und Nordrhein-Westfalen, Stichtage 2011 bis 2026.0100200300€/m²20112013201520172019202120232026130265220
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Übach-Palenberg, Stichtage 2011 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Kreis Heinsberg und Nordrhein-Westfalen, Stichtage 2011 bis 2026.0100200300€/m²20112013201520172019202120232026130265Übach-Palenberg220Kreis Heinsberg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Übach-Palenberg, Stichtage 2011 bis 2026, in €/m²
StichtagÜbach-PalenbergKreis HeinsbergNordrhein-Westfalen
2011130140180
2012135145180
2013130132,5180
2014130140185
2015130150185
2016130145185
2017130150190
2018140150200
2019150160200
2020150160210
2021150170225
2022160190250
2023180210260
2024180215260
2025250220270
2026265220270

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Übach-Palenberg auffällt

Gewerbeland im Median bei 15 % des Wohnbaulands

In den elf Zonen für gemischte Bauflächen liegt der mittlere Bodenrichtwert in Übach-Palenberg um 28 % unter dem Wohnbauland.

Eigentumswohnungen laut Immobilienrichtwerten im Median bei 1.700 €/m² Wohnfläche

Für Bauplätze nannte der Gutachterausschuss 2025 in Übach-Palenberg typische Preise von 160 €/m² in einfacher bis 270 €/m² in guter Lage.

Typische Preise für Bauplätze nach Lage, 2025
  • gute Lage270 €/m²
  • mittlere Lage210 €/m²
  • einfache Lage160 €/m²

Quelle: Gutachterausschuss im Kreis Heinsberg · Auswertung Borisportal2

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen1; Gutachterausschuss im Kreis Heinsberg2; Gutachterausschuss im Kreis Heinsberg2

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Übach-Palenberg am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland2 Zonen265 €/m²180 bis 350
  • Gemischte Bauflächen11 Zonen190 €/m²150 bis 260
  • Gewerbe3 Zonen40 €/m²30 bis 40
  • Landwirtschafteine Zone10,5 €/m²
  • Waldeine Zone0,7 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Übach-Palenberg

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Übach-Palenberg (265 €/m²). Alle Gemeinden im Kreis Heinsberg

  1. Herzogenrath280 €/m²+5,7 % gegenüber Übach-Palenberg
  2. Baesweiler260 €/m²−1,9 % gegenüber Übach-Palenberg
  3. Geilenkirchen227,5 €/m²−14 % gegenüber Übach-Palenberg
  4. Gangelt150 €/m²−43 % gegenüber Übach-Palenberg

In 4 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Übach-Palenberg

  1. Köln60 km870 €/m²+228 % gegenüber Übach-Palenberg
  2. Aachen19 km470 €/m²+77 % gegenüber Übach-Palenberg
  3. Würselen11 km330 €/m²+25 % gegenüber Übach-Palenberg
  4. Mönchengladbach34 km320 €/m²+21 % gegenüber Übach-Palenberg
  5. Eschweiler16 km260 €/m²−1,9 % gegenüber Übach-Palenberg
  6. Alsdorf8 km240 €/m²−9,4 % gegenüber Übach-Palenberg
  7. Heinsberg15 km220 €/m²−17 % gegenüber Übach-Palenberg
  8. Hückelhoven16 km200 €/m²−25 % gegenüber Übach-Palenberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen · Auswertung Borisportal1

Grundstücksmarkt Übach-Palenberg

Eine Wohnung kostete 2025 in Übach-Palenberg im Mittel rund 1.650 €/m² Wohnfläche

Ausgewertete Verkäufe des Gutachterausschusses im Jahr 2025. Durchschnitte, gerundet; kein Wert für eine einzelne Immobilie.

Verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser 2025
1002024: 87 (+15 %)
Bauland für freistehende Häuser, mittlere Lage, 2025
rund 210 €/m²2024: rund 210 €/m²
Wohnung, Weiterverkauf, Baujahr 1975–1994
rund 1.650 €/m² Wohnfläche2025, 15 Verkäufe
Preise nach Objektart und Baujahr
Wohnung, Weiterverkauf: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • 1950–1974rund 1.450 €/m²9 Verkäufe
  • 1975–1994rund 1.650 €/m²15 Verkäufe
  • 1995–2009rund 2.050 €/m²8 Verkäufe
  • 2010–2018rund 2.790 €/m²4 Verkäufe
Wohnung, Neubau: Preis je m² Wohnfläche, 2025
  • rund 2.900 €/m²4 Verkäufe

Quelle: Gutachterausschuss im Kreis Heinsberg2

Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung?

Steckbrief Übach-Palenberg

Übach-Palenberg ist von 2011 bis 2021 um 0,9 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
24.1443
31.12.2025 · 2011–2021: −0,9 % · seit 2022: +1,0 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
34
2024 · 74 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
680 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6,5 %8
Nordrhein-Westfalen, seit 01.01.2015
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
9256
2025 · 26 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Übach-Palenberg

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Übach-Palenberg 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Übach-Palenberg liegt 2026 im Median bei 265 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 2 Wohnbauzonen liegen zwischen 180 und 350 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Übach-Palenberg im Vergleich zum Kreis Heinsberg?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Übach-Palenberg bei 265 €/m², 20 % höher als im Kreis Heinsberg insgesamt (220 €/m²). Das ist Platz 2 unter den 9 Gemeinden im Kreis Heinsberg.

Was kostet ein Grundstück in Übach-Palenberg?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Übach-Palenberg 2026 bei 265 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 133.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.NRW (kostenlos, ohne Anmeldung). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Nordrhein-Westfalen

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW, BORIS.NRW, Stichtage 01.01.2011 bis 01.01.2026, Lizenz dl-de/zero-2-0; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Grundstücksmarktdaten: Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg, Grundstücksmarktdaten NRW 2025 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg, Grundstücksmarktdaten NRW 2026 (BORIS.NRW, dl-de/zero-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal. Kalenderjahr 2025.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  10. Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: Geobasis NRW, Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Postleitzahlen: Geobasis NRW, INSPIRE-WFS NW Adressen Gebäudereferenzen, dl-de/zero-2-0; Flurstücke: Geobasis NRW, Grundrissdaten vereinfacht (ALKIS), dl-de/zero-2-0.

  11. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
  • Marktdaten: Durchschnitte der Gutachterausschüsse, auf ganze Euro gerundet.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS.NRW gibt es für jedes Jahr von 2011 bis 2026 einen Stichtag zum 1. Januar. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de