Bodenrichtwerte für Cornberg 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Cornberg

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Cornberg blieb zwischen den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 in allen Kategorien unverändert: Der Minimalwert lag bei 20 €/m², der Maximalwert bei 24 €/m² und der Mittelwert bei 21 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 20 20
Maximalwert 24 24
Mittelwert 21 21

Gemischte Bauflächen

Auch bei den gemischten Bauflächen zeigte der Bodenrichtwert keine Veränderung. Der Minimalwert blieb bei 18 €/m², der Maximalwert bei 22 €/m² und der Mittelwert bei 20 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 18 18
Maximalwert 22 22
Mittelwert 20 20

Gewerbliche Bauflächen

Anders stellt sich die Entwicklung des Bodenrichtwerts für gewerbliche Bauflächen dar. Der Minimalwert stieg von 10 €/m² auf 12 €/m², entsprechend +20,0%. Der Maximalwert blieb bei 12 €/m² konstant. Der Mittelwert erhöhte sich von 11 €/m² auf 12 €/m², ein Plus von +9,1%.
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 10 12 +20,0%
Maximalwert 12 12
Mittelwert 11 12 +9,1%

Landwirtschaftsflächen

Beim Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen ergaben sich keine Änderungen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert lagen zu beiden Stichtagen bei 0,55 €/m², 1,20 €/m² beziehungsweise 0,93 €/m².
2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,55 0,55
Maximalwert 1,20 1,20
Mittelwert 0,93 0,93

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Cornberg, Königswald, Rockensüß

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, des Schwalm-Eder-Kreises und des Werra-Meißner-Kreises Hans-Scholl-Straße 6 34576 Homberg (Efze)
Internet:
Webseite
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