Bodenrichtwert Vierlinden 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Vierlinden 40 €/m², 86 % niedriger als im Landkreis Märkisch-Oderland insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis−86 %86 % unter dem Landkreis Märkisch-Oderland (280 €/m²)
- Gewerbebauland15 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Vierlinden seit 2020
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Märkisch-Oderland und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.
- Vierlinden
- Landkreis Märkisch-Oderland
- Brandenburg
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| Stichtag | Vierlinden | Landkreis Märkisch-Oderland | Brandenburg |
|---|---|---|---|
| 2010 | – | 55 | 45 |
| 2011 | – | 55 | 46 |
| 2012 | – | 55 | 45 |
| 31.12.2012 | – | 55 | 45 |
| 2013 | – | 60 | 46 |
| 2014 | – | 65 | 48 |
| 2015 | – | 70 | 50 |
| 2016 | – | 90 | 53,5 |
| 2017 | – | 100 | 55 |
| 2018 | – | 125 | 60 |
| 2019 | – | 160 | 65 |
| 2020 | 40 | 200 | 80 |
| 2022 | 40 | 250 | 115 |
| 2023 | 40 | 280 | 120 |
| 2024 | 40 | 290 | 120 |
| 2025 | 40 | 280 | 130 |
| 2026 | 40 | 280 | 130 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2012 bis 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Vierlinden auffällt
Zwischen Mühlenberge und Kyritz auf Platz 169 von 220 Gemeinden
Mühlenberge davor und Kyritz dahinter haben denselben Median wie Vierlinden. Der Landesmedian von 130 €/m² ist 3,3-mal so hoch wie der mittlere Bodenrichtwert in Vierlinden.
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Vierlinden am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone40 €/m²
- Gemischte Bauflächen7 Zonen20 €/m²14 bis 40
- Gewerbeeine Zone15 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 1 Nachbarorten ist günstiger als Vierlinden
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Vierlinden (40 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland
- Seelow62,5 €/m²+56 % gegenüber Vierlinden
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Vierlinden
- Rüdersdorf bei Berlin33 km490 €/m²+1.125 % gegenüber Vierlinden
- Bernau bei Berlin52 km340 €/m²+750 % gegenüber Vierlinden
- Königs Wusterhausen47 km325 €/m²+713 % gegenüber Vierlinden
- Strausberg28 km280 €/m²+600 % gegenüber Vierlinden
- Petershagen/Eggersdorf35 km270 €/m²+575 % gegenüber Vierlinden
- Fürstenwalde/Spree23 km210 €/m²+425 % gegenüber Vierlinden
- Eberswalde49 km135 €/m²+238 % gegenüber Vierlinden
- Frankfurt (Oder)25 km60 €/m²+50 % gegenüber Vierlinden
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Vierlinden
Was den Bodenwert in Vierlinden außerdem prägt
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,13
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 405 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Vierlinden
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Vierlinden 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Vierlinden liegt 2026 bei 40 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Vierlinden im Vergleich zum Landkreis Märkisch-Oderland?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Vierlinden bei 40 €/m², 86 % niedriger als im Landkreis Märkisch-Oderland insgesamt (280 €/m²). Das ist Platz 15 unter den 18 Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland.
Was kostet ein Grundstück in Vierlinden?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Vierlinden 2026 bei 40 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 20.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS Brandenburg (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Brandenburg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS Brandenburg (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse im Land Brandenburg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug bei der Katasterbehörde (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktbericht Land Brandenburg (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de; Bereitstellung: © GeoBasis-DE/LGB; Datensatz: Bodenrichtwerte Land Brandenburg, Stichtage 01.01.2010 bis 01.01.2026 (https://ogc-api.geobasis-bb.de/boris); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, (Daten geändert); Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Brandenburg (https://data.geobasis-bb.de/geobasis/daten/alkis/Vektordaten/shape/); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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