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Bodenrichtwert Tröbitz 2026

Bodenrichtwerte in Tröbitz auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Tröbitz liegt der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen 2026 bei 15 €/m² (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg, Auswertung Borisportal).

Gemischte Bauflächen, Median

15€/m²

Stichtag 01.01.20261

Übersicht: Landkreis Elbe-ElsterBrandenburg

  • Gewerbebauland5 €/m²Median der einen Zone

Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Elbe-Elster und in Brandenburg seit 2010

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Elbe-Elster und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Tröbitz, Stichtage 2010 bis 2026
  • Tröbitz
  • Landkreis Elbe-Elster
  • Brandenburg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Tröbitz, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Elbe-Elster und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.050100150€/m²201031.12.2012201520182022202625,5130
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Tröbitz, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Elbe-Elster und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.050100150€/m²20102012201320152017201920222024202625,5130
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Tröbitz, Stichtage 2010 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Elbe-Elster und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.050100150€/m²20102012201320152017201920222024202625,5Landkreis Elbe-Elster130Brandenburg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Tröbitz, Stichtage 2010 bis 2026, in €/m²
StichtagTröbitzLandkreis Elbe-ElsterBrandenburg
2010–1945
2011–1946
2012–1945
31.12.2012–1945
2013–1946
2014–1948
2015–2050
2016–2053,5
2017–19,555
2018–2060
2019–19,565
2020–2280
2022–23115
2023–23,5120
2024–24120
2025–24130
2026–25,5130

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2012 bis 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Tröbitz auffällt

7,1 % über dem Median im Landkreis Elbe-Elster, gemischte Bauflächen bei 15 €/m²

In Tröbitz gilt für die einzige Zone gemischter Bauflächen (Dorf- und Mischgebiete) ein Bodenrichtwert, der gleich hoch ist wie 2025. Er liegt 25 % unter dem Landesmedian der gemischten Bauflächen in Brandenburg von 20 €/m².

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen sind in Tröbitz am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Gemischte Bauflächeneine Zone15 €/m²
  • Gewerbeeine Zone5 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Nachbarorte rund um Tröbitz

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Tröbitz. Alle Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster

Größere Orte rund um Tröbitz

  1. Riesa35 km97 €/m²
  2. Torgau31 km55 €/m²
  3. Bad Liebenwerda12 km35 €/m²
  4. Finsterwalde19 km33,5 €/m²
  5. Herzberg (Elster)17 km24,5 €/m²
  6. Elsterwerda15 km22 €/m²
  7. Lauchhammer23 km20 €/m²
  8. Falkenberg/Elster15 km19 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Tröbitz

Tröbitz ist von 2011 bis 2021 um 9,5 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
6102
31.12.2025 · 2011–2021: −9,5 % · seit 2022: −8,3 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
375 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
6,5 %7
Brandenburg, seit 01.07.2015
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
585
2025 · 11 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Tröbitz

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Tröbitz 2026?

Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Tröbitz liegt 2026 bei 15 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Was kostet ein Grundstück in Tröbitz?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Bodenrichtwert in Tröbitz 2026 bei 15 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 8.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS Brandenburg (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Brandenburg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de; Bereitstellung: © GeoBasis-DE/LGB; Datensatz: Bodenrichtwerte Land Brandenburg, Stichtage 01.01.2010 bis 01.01.2026 (https://ogc-api.geobasis-bb.de/boris); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, (Daten geändert); Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Brandenburg (https://data.geobasis-bb.de/geobasis/daten/alkis/Vektordaten/shape/); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de