Bodenrichtwert Weinheim 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Weinheim liegt 2026 im Median bei 700 €/m², 40 % höher als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis+40 %40 % über dem Rhein-Neckar-Kreis (500 €/m²)
- Gewerbebauland170 €/m²Median der 19 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weinheim seit 2020
Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg, Stichtage 2020 bis 2026.
- Weinheim
- Rhein-Neckar-Kreis
- Baden-Württemberg
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| Stichtag | Weinheim | Rhein-Neckar-Kreis | Baden-Württemberg |
|---|---|---|---|
| 2020 | 550 | – | – |
| 2022 | 700 | – | – |
| 2024 | 712,5 | – | – |
| 2026 | 700 | 500 | 255 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Weinheim auffällt
In Weinheim kostet Wohnbauland mehr als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs.
Wohnbauland 2,7-mal so teuer wie der Landesmedian von 255 €/m²
Mit Platz 66 von 1.073 Gemeinden in Baden-Württemberg zählt Weinheim zu den teuersten 7 %. Schwetzingen davor und Daisendorf dahinter haben denselben Median wie Weinheim.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Bodenrichtwerte für Wohnbauland von 275 bis 1.400 €/m²
Der höchste Bodenrichtwert einer Wohnbauzone in Weinheim ist 5,1-mal so hoch wie der niedrigste und doppelt so hoch wie der Median. Die mittlere Hälfte der 48 Wohnbauzonen liegt in einem Band von 381 €/m² Breite.
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Acker- und Grünland im Median bei 7,5 €/m²
Wohnbauland kostet in Weinheim im Median 93-mal so viel wie Acker- und Grünland.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Weinheim am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland48 Zonen700 €/m²275 bis 1.400
- Gemischte Bauflächen21 Zonen675 €/m²200 bis 1.250
- Gewerbe19 Zonen170 €/m²80 bis 320
- Landwirtschaft14 Zonen7,5 €/m²3 bis 7,5
- Wald10 Zonen1,75 €/m²1,5 bis 2
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Weinheim
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Weinheim (700 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis
- Hirschberg an der Bergstraße937,5 €/m²+34 % gegenüber Weinheim
- Heddesheim800 €/m²+14 % gegenüber Weinheim
- Schriesheim700 €/m²gleich gegenüber Weinheim
- Hemsbach625 €/m²−11 % gegenüber Weinheim
- Heiligkreuzsteinach95 €/m²−86 % gegenüber Weinheim
In Hessen: Birkenau, Gorxheimertal, Viernheim.
In 3 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weinheim
- Mainz55 km1.200 €/m²
- Darmstadt37 km1.000 €/m²
- Heidelberg16 km800 €/m²+14 % gegenüber Weinheim
- Mannheim12 km700 €/m²gleich gegenüber Weinheim
- Speyer29 km580 €/m²
- Frankenthal (Pfalz)23 km450 €/m²
- Ludwigshafen am Rhein21 km350 €/m²
- Worms28 km350 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Weinheim
Weinheim ist von 2011 bis 2021 um 4,7 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 0,93
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 450 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weinheim
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinheim 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Weinheim liegt 2026 im Median bei 700 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 48 Wohnbauzonen liegt zwischen 569 und 950 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Weinheim entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Weinheim ist seit 2024 um 1,8 % gesunken, von 712,5 auf 700 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Weinheim im Vergleich zum Rhein-Neckar-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Weinheim bei 700 €/m², 40 % höher als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (500 €/m²). Das ist Platz 11 unter den 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Weinheim?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weinheim 2026 bei 700 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 350.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Baden-Württemberg
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-BW (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Vermessungsamt (Landesamt für Geoinformation) (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Marktberichte der Gutachterausschüsse (Übersicht) (öffnet in einem neuen Tab)
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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