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Bodenrichtwert Schriesheim 2026

Bodenrichtwerte in Schriesheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Schriesheim liegt 2026 im Median bei 700 €/m², 40 % höher als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

700€/m²

+3,7 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Rhein-Neckar-Kreis 500 €/m²Baden-Württemberg 255 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+40 %40 % über dem Rhein-Neckar-Kreis (500 €/m²)
  • Gewerbebauland290 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Schriesheim seit 2020

Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg, Stichtage 2020 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schriesheim, Stichtage 2020 bis 2026
  • Schriesheim
  • Rhein-Neckar-Kreis
  • Baden-Württemberg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schriesheim, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg, Stichtage 2020 bis 2026.0200400600800€/m²2020202220242026525700500255
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schriesheim, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg, Stichtage 2020 bis 2026.0200400600800€/m²2020202220242026525700500255
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schriesheim, Stichtage 2020 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Neckar-Kreis und Baden-Württemberg, Stichtage 2020 bis 2026.0200400600800€/m²2020202220242026525700Schriesheim500Rhein-Neckar-Kreis255Baden-Württemberg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schriesheim, Stichtage 2020 bis 2026, in €/m²
StichtagSchriesheimRhein-Neckar-KreisBaden-Württemberg
2020525––
2022675––
2024675––
2026700500255

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Schriesheim auffällt

Wohnbauland ist in Schriesheim teurer als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs.

Platz 64 von 1.073 Gemeinden in Baden-Württemberg

Schriesheim zählt damit zu den teuersten 6 % der Gemeinden im Land. Mannheim davor und Schwetzingen dahinter haben denselben Median wie Schriesheim. Der Landesmedian liegt bei 255 €/m², der mittlere Bodenrichtwert in Schriesheim ist 2,7-mal so hoch wie in Baden-Württemberg.

Schriesheim im Vergleich aller Gemeinden in Baden-Württemberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Teuerste Wohnbauzone bei 975 €/m², deutlich über dem Median

Am unteren Ende steht eine Zone mit 160 €/m², sodass der höchste Bodenrichtwert 6,1-mal so hoch ist wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der Wohnbauzonen liegt in einem Band von 300 €/m² Breite.

Wohnbauzonen in Schriesheim: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Acker- und Grünland im Median bei 3 €/m²

Wohnbauland ist in Schriesheim 233-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Landwirtschaft und Wald gibt es zehn Zonen, gut ein Viertel aller Richtwertzonen.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Schriesheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland17 Zonen700 €/m²160 bis 975
  • Gemischte Bauflächen6 Zonen550 €/m²175 bis 625
  • Gewerbe2 Zonen290 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft7 Zonen3 €/m²2,5 bis 5
  • Wald3 Zonen1,5 €/m²1,5 bis 2

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 7 Nachbarorten sind günstiger als Schriesheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Schriesheim (700 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis

  1. Hirschberg an der Bergstraße937,5 €/m²+34 % gegenüber Schriesheim
  2. Dossenheim800 €/m²+14 % gegenüber Schriesheim
  3. Heidelberg800 €/m²+14 % gegenüber Schriesheim
  4. Ladenburg750 €/m²+7,1 % gegenüber Schriesheim
  5. Weinheim700 €/m²gleich gegenüber Schriesheim
  6. Wilhelmsfeld225 €/m²−68 % gegenüber Schriesheim
  7. Heiligkreuzsteinach95 €/m²−86 % gegenüber Schriesheim

In 3 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Schriesheim

  1. Darmstadt44 km1.000 €/m²
  2. Karlsruhe55 km720 €/m²+2,9 % gegenüber Schriesheim
  3. Eppelheim10 km710 €/m²+1,4 % gegenüber Schriesheim
  4. Mannheim14 km700 €/m²gleich gegenüber Schriesheim
  5. Schwetzingen14 km700 €/m²gleich gegenüber Schriesheim
  6. Viernheim13 km675 €/m²
  7. Leimen16 km550 €/m²−21 % gegenüber Schriesheim
  8. Ludwigshafen am Rhein22 km350 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Schriesheim

Schriesheim ist von 2011 bis 2021 um 2,0 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
15.1142
31.12.2025 · 2011–2021: +2,0 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
0,93
2024 · 13 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
440 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
IV von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
4785
2025 · 32 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Schriesheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Schriesheim 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Schriesheim liegt 2026 im Median bei 700 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 17 Wohnbauzonen liegt zwischen 500 und 800 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Schriesheim entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Schriesheim ist seit 2024 um 3,7 % gestiegen, von 675 auf 700 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Schriesheim im Vergleich zum Rhein-Neckar-Kreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Schriesheim bei 700 €/m², 40 % höher als im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt (500 €/m²). Das ist Platz 9 unter den 54 Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis.

Was kostet ein Grundstück in Schriesheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Schriesheim 2026 bei 700 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 350.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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