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Bodenrichtwert Pottum 2026

Bodenrichtwerte in Pottum auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Pottum im Median 95 €/m², 12 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

95€/m²

+12 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Westerburg 60 €/m²Westerwaldkreis 85 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+46 %65 → 95 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis+12 %12 % über dem Westerwaldkreis (85 €/m²)
  • Gewerbebauland28 €/m²Median der einen Zone

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Pottum seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 46 % gestiegen, von 65 auf 95 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Pottum, Stichtage 2008 bis 2026
  • Pottum
  • Westerwaldkreis
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Pottum, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 46 % gestiegen, von 65 auf 95 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202672,595160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Pottum, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 46 % gestiegen, von 65 auf 95 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201220162020202672,595Pottum160Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Pottum, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 46 % gestiegen, von 65 auf 95 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820102012201420162018202020222024202672,595Pottum160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Pottum, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagPottumWesterwaldkreisRheinland-Pfalz
200872,55580
201072,55585
2012705585
2014705585
2016655590
20187060100
20207565110
20228570130
20248580145
20269585160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Pottum auffällt

In Pottum kostet Wohnbauland im Median mehr als in jedem angrenzenden Ort.

Teurer als alle fünf Nachbarorte

Am kleinsten ist der Abstand zum teuersten Nachbarort Seck, dessen Median 7,9 % unter dem Wert in Pottum liegt. Den größten Abstand hat der günstigste Nachbarort Höhn, 37 % günstiger.

Acker- und Grünland im Median bei 1,2 €/m²

Wohnbauland ist in Pottum im Median 79-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Für Wald gilt ein Bodenrichtwert von 0,45 €/m².

2022 ein Plus von 13 % gegenüber 2020

In Pottum stieg der Median in diesem Schritt von 75 auf 85 €/m², der größte von sieben Schritten seit 2012.

Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026
  • Pottum
  • Westerwaldkreis
Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²2008201220162020202672,595
Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²200820102012201420162018202020222024202672,595Pottum
Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Pottum und im Westerwaldkreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²200820102012201420162018202020222024202672,595Pottum

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Pottum am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen95 €/m²90 bis 110
  • Gemischte Bauflächeneine Zone70 €/m²
  • Gewerbeeine Zone28 €/m²
  • Landwirtschaft4 Zonen1,2 €/m²alle Zonen gleich
  • Waldeine Zone0,45 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Alle 5 Nachbarorte sind günstiger als Pottum

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Pottum (95 €/m²). Alle Gemeinden im Westerwaldkreis

  1. Seck87,5 €/m²−7,9 % gegenüber Pottum
  2. Winnen85 €/m²−11 % gegenüber Pottum
  3. Stahlhofen am Wiesensee75 €/m²−21 % gegenüber Pottum
  4. Hellenhahn-Schellenberg60 €/m²−37 % gegenüber Pottum
  5. Höhn60 €/m²−37 % gegenüber Pottum

In 3 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Pottum

  1. Koblenz40 km475 €/m²+400 % gegenüber Pottum
  2. Limburg a.d.Lahn23 km220 €/m²
  3. Siegen32 km160 €/m²
  4. Bad Marienberg (Westerwald)7 km92,5 €/m²−2,6 % gegenüber Pottum
  5. Dornburg10 km90 €/m²
  6. Burbach17 km85 €/m²
  7. Rennerod6 km72,5 €/m²−24 % gegenüber Pottum
  8. Westerburg4 km65 €/m²−32 % gegenüber Pottum

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Pottum

Pottum ist von 2011 bis 2021 um 3,8 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.0762
31.12.2025 · 2011–2021: +3,8 % · seit 2022: +1,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,93
2024 · 2 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2475
2025 · 4 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Pottum

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Pottum 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Pottum liegt 2026 im Median bei 95 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 93 und 103 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Pottum entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Pottum ist seit 2016 um 46 % gestiegen, von 65 auf 95 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 12 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Pottum im Vergleich zum Westerwaldkreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Pottum bei 95 €/m², 12 % höher als im Westerwaldkreis insgesamt (85 €/m²). Das ist Platz 59 unter den 180 Gemeinden im Westerwaldkreis.

Was kostet ein Grundstück in Pottum?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Pottum 2026 bei 95 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 48.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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