Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach liegt 2026 im Median bei 60 €/m², 107 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
60€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 55 €/m²Landkreis Kusel 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+107 %29 → 60 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−14 %14 % unter dem Landkreis Kusel (70 €/m²)
- Gewerbebauland24 €/m²Median der 3 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Kreimbach-Kaulbach
- Landkreis Kusel
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Kreimbach-Kaulbach | Landkreis Kusel | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 30 | 50 | 80 |
| 2010 | 30 | 45 | 85 |
| 2012 | 30 | 46 | 85 |
| 2014 | 30 | 46 | 85 |
| 2016 | 29 | 46 | 90 |
| 2018 | 28 | 46 | 100 |
| 2020 | 30 | 50 | 110 |
| 2022 | 50 | 60 | 130 |
| 2024 | 65 | 70 | 145 |
| 2026 | 60 | 70 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Kreimbach-Kaulbach auffällt
Der Median der Wohnbauzonen in Kreimbach-Kaulbach machte zwischen 2020 und 2022 einen großen Sprung, liegt aber unter dem Wert aller Nachbarorte.
2022 ein Plus von 67 % gegenüber 2020
In diesem Schritt stieg der Median der Wohnbauzonen in Kreimbach-Kaulbach von 30 auf 50 €/m², der größte von neun Schritten seit 2008.
- Kreimbach-Kaulbach
- Landkreis Kusel
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Seit 2016 um 107 % gestiegen, im Landkreis Kusel um 52 %
In Rheinland-Pfalz stieg der Median im selben Zeitraum um 78 %. Rechnerisch stieg der mittlere Bodenrichtwert in Kreimbach-Kaulbach um 7,5 % pro Jahr.
Der günstigste Nachbarort Frankelbach liegt 17 % höher
Im teuersten Nachbarort Olsbrücken ist der Median 1,9-mal so hoch wie in Kreimbach-Kaulbach. Seit 2024 sank der Median in Kreimbach-Kaulbach um 7,7 %. In allen vier Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er stärker oder sank schwächer, am stärksten in Olsbrücken mit +4,5 %.
Wohnbauland 120-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Für Acker- und Grünland liegt der Median in Kreimbach-Kaulbach bei 0,5 €/m², verteilt auf 18 Zonen.
Von 2008 bis 2014 in drei Schritten unverändert
In dieser Phase lag der Median der Wohnbauzonen in Kreimbach-Kaulbach bei 30 €/m². Über die ganze Reihe seit 2008 stieg er in drei Schritten und sank in drei.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Kreimbach-Kaulbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen60 €/m²55 bis 60
- Gemischte Bauflächen2 Zonen42 €/m²alle Zonen gleich
- Gewerbe3 Zonen24 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft18 Zonen0,5 €/m²0,4 bis 0,5
- Wald9 Zonen0,3 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 6 Nachbarorten ist günstiger als Kreimbach-Kaulbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Kreimbach-Kaulbach (60 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Kusel
- Olsbrücken115 €/m²+92 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Niederkirchen105 €/m²+75 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Rothselberg85 €/m²+42 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Rutsweiler an der Lauter75 €/m²+25 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Wolfstein75 €/m²+25 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Frankelbach70 €/m²+17 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Kreimbach-Kaulbach
- Ludwigshafen am Rhein55 km350 €/m²+483 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Weilerbach9 km335 €/m²+458 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Rodenbach9 km330 €/m²+450 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Bad Kreuznach36 km320 €/m²+433 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Kaiserslautern17 km290 €/m²+383 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Ramstein-Miesenbach12 km275 €/m²+358 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Otterberg12 km230 €/m²+283 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
- Idar-Oberstein26 km50 €/m²−17 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
Im Saarland: Saarbrücken (57 km), Homburg (33 km).
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Kreimbach-Kaulbach
Kreimbach-Kaulbach ist von 2011 bis 2021 um 4,6 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Kreimbach-Kaulbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Kreimbach-Kaulbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach liegt 2026 im Median bei 60 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 58 und 60 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach ist seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 7,7 % gesunken. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Kreimbach-Kaulbach im Vergleich zum Landkreis Kusel?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Kreimbach-Kaulbach bei 60 €/m², 14 % niedriger als im Landkreis Kusel insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 47 unter den 84 Gemeinden im Landkreis Kusel.
Was kostet ein Grundstück in Kreimbach-Kaulbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach 2026 bei 60 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 30.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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