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Bodenrichtwert Kreimbach-Kaulbach 2026

Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach liegt 2026 im Median bei 60 €/m², 107 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

60€/m²

−7,7 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 55 €/m²Landkreis Kusel 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+107 %29 → 60 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−14 %14 % unter dem Landkreis Kusel (70 €/m²)
  • Gewerbebauland24 €/m²Median der 3 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kreimbach-Kaulbach, Stichtage 2008 bis 2026
  • Kreimbach-Kaulbach
  • Landkreis Kusel
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kreimbach-Kaulbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020263060160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kreimbach-Kaulbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420263060160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kreimbach-Kaulbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420263060Kreimbach-Kaulbach160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kreimbach-Kaulbach, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagKreimbach-KaulbachLandkreis KuselRheinland-Pfalz
2008305080
2010304585
2012304685
2014304685
2016294690
20182846100
20203050110
20225060130
20246570145
20266070160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Kreimbach-Kaulbach auffällt

Der Median der Wohnbauzonen in Kreimbach-Kaulbach machte zwischen 2020 und 2022 einen großen Sprung, liegt aber unter dem Wert aller Nachbarorte.

2022 ein Plus von 67 % gegenüber 2020

In diesem Schritt stieg der Median der Wohnbauzonen in Kreimbach-Kaulbach von 30 auf 50 €/m², der größte von neun Schritten seit 2008.

Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026
  • Kreimbach-Kaulbach
  • Landkreis Kusel
Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080€/m²20082012201620202026306070
Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080€/m²200820122016202020263060Kreimbach-Kaulbach
Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach und im Landkreis Kusel je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080€/m²20082010201220142016201820202022202420263060Kreimbach-Kaulbach70Landkreis Kusel

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Seit 2016 um 107 % gestiegen, im Landkreis Kusel um 52 %

In Rheinland-Pfalz stieg der Median im selben Zeitraum um 78 %. Rechnerisch stieg der mittlere Bodenrichtwert in Kreimbach-Kaulbach um 7,5 % pro Jahr.

Der günstigste Nachbarort Frankelbach liegt 17 % höher

Im teuersten Nachbarort Olsbrücken ist der Median 1,9-mal so hoch wie in Kreimbach-Kaulbach. Seit 2024 sank der Median in Kreimbach-Kaulbach um 7,7 %. In allen vier Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er stärker oder sank schwächer, am stärksten in Olsbrücken mit +4,5 %.

Wohnbauland 120-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Für Acker- und Grünland liegt der Median in Kreimbach-Kaulbach bei 0,5 €/m², verteilt auf 18 Zonen.

Von 2008 bis 2014 in drei Schritten unverändert

In dieser Phase lag der Median der Wohnbauzonen in Kreimbach-Kaulbach bei 30 €/m². Über die ganze Reihe seit 2008 stieg er in drei Schritten und sank in drei.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Kreimbach-Kaulbach am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen60 €/m²55 bis 60
  • Gemischte Bauflächen2 Zonen42 €/m²alle Zonen gleich
  • Gewerbe3 Zonen24 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft18 Zonen0,5 €/m²0,4 bis 0,5
  • Wald9 Zonen0,3 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Keiner von 6 Nachbarorten ist günstiger als Kreimbach-Kaulbach

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Kreimbach-Kaulbach (60 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Kusel

  1. Olsbrücken115 €/m²+92 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  2. Niederkirchen105 €/m²+75 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  3. Rothselberg85 €/m²+42 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  4. Rutsweiler an der Lauter75 €/m²+25 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  5. Wolfstein75 €/m²+25 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  6. Frankelbach70 €/m²+17 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Kreimbach-Kaulbach

  1. Ludwigshafen am Rhein55 km350 €/m²+483 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  2. Weilerbach9 km335 €/m²+458 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  3. Rodenbach9 km330 €/m²+450 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  4. Bad Kreuznach36 km320 €/m²+433 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  5. Kaiserslautern17 km290 €/m²+383 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  6. Ramstein-Miesenbach12 km275 €/m²+358 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  7. Otterberg12 km230 €/m²+283 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach
  8. Idar-Oberstein26 km50 €/m²−17 % gegenüber Kreimbach-Kaulbach

Im Saarland: Saarbrücken (57 km), Homburg (33 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Kreimbach-Kaulbach

Kreimbach-Kaulbach ist von 2011 bis 2021 um 4,6 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
7222
31.12.2025 · 2011–2021: −4,6 % · seit 2022: +0,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
805
2025 · 9 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Kreimbach-Kaulbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Kreimbach-Kaulbach 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach liegt 2026 im Median bei 60 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 58 und 60 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Kreimbach-Kaulbach ist seit 2016 um 107 % gestiegen, von 29 auf 60 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 7,7 % gesunken. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Kreimbach-Kaulbach im Vergleich zum Landkreis Kusel?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Kreimbach-Kaulbach bei 60 €/m², 14 % niedriger als im Landkreis Kusel insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 47 unter den 84 Gemeinden im Landkreis Kusel.

Was kostet ein Grundstück in Kreimbach-Kaulbach?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Kreimbach-Kaulbach 2026 bei 60 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 30.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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