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Bodenrichtwert Berglangenbach 2026

Bodenrichtwerte in Berglangenbach auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Berglangenbach liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 bei 18 €/m², 56 % niedriger als im Landkreis Birkenfeld insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

18€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Baumholder 31 €/m²Landkreis Birkenfeld 41 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−56 %56 % unter dem Landkreis Birkenfeld (41 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Berglangenbach seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Birkenfeld und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Berglangenbach, Stichtage 2008 bis 2026
  • Berglangenbach
  • Landkreis Birkenfeld
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Berglangenbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Birkenfeld und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082012201620202026141841160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Berglangenbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Birkenfeld und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201020122014201620182020202220242026141841160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Berglangenbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Birkenfeld und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420261418Berglangenbach41Landkreis Birkenfeld160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Berglangenbach, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagBerglangenbachLandkreis BirkenfeldRheinland-Pfalz
2008143080
2010143185
2012143185
2014143185
2016143190
20181431100
20201635110
20221637130
20241637145
20261841160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Berglangenbach auffällt

In Berglangenbach kostet Wohnbauland weniger als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz und auch weniger als in jedem Nachbarort.

Landesmedian bei 160 €/m², in Berglangenbach 89 % niedriger

Mit Platz 1.932 von 1.934 Gemeinden gehört Berglangenbach zu den günstigsten 1 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Davor liegt Hahnweiler mit 19 €/m², dahinter Oberöfflingen mit 12 €/m².

Berglangenbach im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Wohnbauland im teuersten Nachbarort Fohren-Linden 2,3-mal so teuer wie in Berglangenbach

In allen fünf Nachbarorten liegt der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland höher. Den kleinsten Abstand hat Rohrbach, dessen Median 33 % über dem von Berglangenbach liegt.

Acker- und Grünland im Median bei 0,65 €/m²

Wohnbauland ist in Berglangenbach 28-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Wald liegt mit einem Median von 0,35 €/m² unter Acker- und Grünland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Berglangenbach am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbaulandeine Zone18 €/m²
  • Gemischte Bauflächeneine Zone18 €/m²
  • Landwirtschaft8 Zonen0,65 €/m²0,6 bis 0,7
  • Wald4 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Keiner von 5 Nachbarorten ist günstiger als Berglangenbach

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Berglangenbach (18 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Birkenfeld

  1. Fohren-Linden42 €/m²+133 % gegenüber Berglangenbach
  2. Rückweiler31,5 €/m²+75 % gegenüber Berglangenbach
  3. Ruschberg31 €/m²+72 % gegenüber Berglangenbach
  4. Heimbach24,5 €/m²+36 % gegenüber Berglangenbach
  5. Rohrbach24 €/m²+33 % gegenüber Berglangenbach

In allen 7 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Berglangenbach

  1. Trier48 km350 €/m²+1.844 % gegenüber Berglangenbach
  2. Kaiserslautern41 km290 €/m²+1.511 % gegenüber Berglangenbach
  3. Kusel12 km105 €/m²+483 % gegenüber Berglangenbach
  4. Birkenfeld9 km55 €/m²+206 % gegenüber Berglangenbach
  5. Idar-Oberstein13 km50 €/m²+178 % gegenüber Berglangenbach
  6. Baumholder8 km48 €/m²+167 % gegenüber Berglangenbach
  7. Hoppstädten-Weiersbach5 km43 €/m²+139 % gegenüber Berglangenbach

Im Saarland: Freisen (7 km), St. Wendel (16 km), Saarbrücken (44 km), Nohfelden (12 km).

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Berglangenbach

Berglangenbach ist von 2011 bis 2021 um 0,7 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4642
31.12.2025 · 2011–2021: −0,7 % · seit 2022: +2,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
815
2025 · 6 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Berglangenbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Berglangenbach 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Berglangenbach liegt 2026 bei 18 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Berglangenbach im Vergleich zum Landkreis Birkenfeld?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Berglangenbach bei 18 €/m², 56 % niedriger als im Landkreis Birkenfeld insgesamt (41 €/m²). Das ist Platz 82 unter den 83 Gemeinden im Landkreis Birkenfeld.

Was kostet ein Grundstück in Berglangenbach?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Berglangenbach 2026 bei 18 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 9.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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