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Bodenrichtwert Waldlaubersheim 2026

Bodenrichtwerte in Waldlaubersheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Waldlaubersheim liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 205 €/m², 21 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

205€/m²

+21 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg 180 €/m²Landkreis Bad Kreuznach 115 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis+78 %78 % über dem Landkreis Bad Kreuznach (115 €/m²)
  • Gewerbebauland44 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Waldlaubersheim seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waldlaubersheim, Stichtage 2008 bis 2026
  • Waldlaubersheim
  • Landkreis Bad Kreuznach
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waldlaubersheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200250€/m²20082012201620202026110205115160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waldlaubersheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200250€/m²2008201020122014201620182020202220242026110205115160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waldlaubersheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200250€/m²2008201020122014201620182020202220242026110205Waldlaubersheim115Landkreis Bad Kreuznach160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Waldlaubersheim, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagWaldlaubersheimLandkreis Bad KreuznachRheinland-Pfalz
20081107580
2010107,57585
20121107585
20141107585
20161107590
201812080100
202014090110
2022160100130
2024170100145
2026205115160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Waldlaubersheim auffällt

Wohnbauland 171-mal so teuer wie Acker- und Grünland

In Waldlaubersheim gehören 53 % der Richtwertzonen zu Landwirtschaft und Wald; Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 1,2 €/m².

Unter den teuersten 17 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Mit Platz 325 von 1.934 liegt der mittlere Bodenrichtwert in Waldlaubersheim 28 % über dem Landesmedian von 160 €/m². Volxheim davor und Weißenthurm dahinter haben denselben Median wie Waldlaubersheim.

Waldlaubersheim im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Waldlaubersheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen205 €/m²190 bis 220
  • Gemischte Bauflächeneine Zone125 €/m²
  • Gewerbe2 Zonen44 €/m²28 bis 60
  • Landwirtschaft18 Zonen1,2 €/m²0,8 bis 1,6
  • Wald9 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

5 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Waldlaubersheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Waldlaubersheim (205 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach

  1. Langenlonsheim290 €/m²+41 % gegenüber Waldlaubersheim
  2. Dorsheim220 €/m²+7,3 % gegenüber Waldlaubersheim
  3. Waldalgesheim220 €/m²+7,3 % gegenüber Waldlaubersheim
  4. Rümmelsheim182,5 €/m²−11 % gegenüber Waldlaubersheim
  5. Windesheim180 €/m²−12 % gegenüber Waldlaubersheim
  6. Stromberg155 €/m²−24 % gegenüber Waldlaubersheim
  7. Roth145 €/m²−29 % gegenüber Waldlaubersheim
  8. Schweppenhausen115 €/m²−44 % gegenüber Waldlaubersheim

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Waldlaubersheim

  1. Mainz31 km1.200 €/m²+485 % gegenüber Waldlaubersheim
  2. Wiesbaden35 km950 €/m²
  3. Ingelheim am Rhein18 km505 €/m²+146 % gegenüber Waldlaubersheim
  4. Bad Kreuznach10 km320 €/m²+56 % gegenüber Waldlaubersheim
  5. Bingen am Rhein7 km320 €/m²+56 % gegenüber Waldlaubersheim
  6. Weiler bei Bingen6 km272,5 €/m²+33 % gegenüber Waldlaubersheim
  7. Münster-Sarmsheim4 km240 €/m²+17 % gegenüber Waldlaubersheim
  8. Guldental4 km180 €/m²−12 % gegenüber Waldlaubersheim

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Waldlaubersheim

Waldlaubersheim ist von 2011 bis 2021 um 2,1 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
9022
31.12.2025 · 2011–2021: +2,1 % · seit 2022: +7,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,53
2024 · 4 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1125
2025 · 8 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Waldlaubersheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Waldlaubersheim 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Waldlaubersheim liegt 2026 im Median bei 205 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 198 und 213 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Waldlaubersheim entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Waldlaubersheim ist seit 2024 um 21 % gestiegen, von 170 auf 205 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Waldlaubersheim im Vergleich zum Landkreis Bad Kreuznach?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Waldlaubersheim bei 205 €/m², 78 % höher als im Landkreis Bad Kreuznach insgesamt (115 €/m²). Das ist Platz 12 unter den 113 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach.

Was kostet ein Grundstück in Waldlaubersheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Waldlaubersheim 2026 bei 205 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 103.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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