Bodenrichtwert Daubach 2026
In Daubach liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 44 €/m², 62 % niedriger als im Landkreis Bad Kreuznach insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
44€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Nahe-Glan 70 €/m²Landkreis Bad Kreuznach 115 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−62 %62 % unter dem Landkreis Bad Kreuznach (115 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Daubach seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Bad Kreuznach und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Daubach
- Landkreis Bad Kreuznach
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Daubach | Landkreis Bad Kreuznach | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 30 | 75 | 80 |
| 2010 | 30 | 75 | 85 |
| 2012 | 30 | 75 | 85 |
| 2014 | 30 | 75 | 85 |
| 2016 | 30 | 75 | 90 |
| 2018 | 30 | 80 | 100 |
| 2020 | 35 | 90 | 110 |
| 2022 | 40 | 100 | 130 |
| 2024 | 40 | 100 | 145 |
| 2026 | 44 | 115 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Daubach auffällt
Wohnbauland ist in Daubach günstiger als in allen angrenzenden Gemeinden.
Bockenau als günstigster Nachbarort 93 % teurer als Daubach
Alle vier Nachbarorte haben einen höheren mittleren Bodenrichtwert als Daubach. Den größten Abstand hat Waldböckelheim. Dort kostet Wohnbauland im Median 3,2-mal so viel wie in Daubach.
Acker- und Grünland im Median bei 0,73 €/m²
Wohnbauland kostet in Daubach 61-mal so viel wie Acker- und Grünland. Landwirtschaft und Wald stellen 60 % aller Richtwertzonen der Gemeinde.
Platz 1.659 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Daubach liegt damit unter den günstigsten 15 % der Gemeinden des Landes. Der Landesmedian liegt bei 160 €/m², der Median in Daubach um 73 % darunter. Königsau davor und Kirschroth dahinter haben denselben Median wie Daubach.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Daubach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen44 €/m²alle Zonen gleich
- Gemischte Bauflächen4 Zonen28 €/m²22 bis 28
- Landwirtschaft14 Zonen0,73 €/m²0,7 bis 0,75
- Wald7 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 4 Nachbarorten ist günstiger als Daubach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Daubach (44 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach
- Waldböckelheim140 €/m²+218 % gegenüber Daubach
- Bad Sobernheim110 €/m²+150 % gegenüber Daubach
- Nußbaum92,5 €/m²+110 % gegenüber Daubach
- Bockenau85 €/m²+93 % gegenüber Daubach
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Daubach
- Mainz47 km1.200 €/m²+2.627 % gegenüber Daubach
- Wiesbaden51 km950 €/m²
- Bad Kreuznach16 km320 €/m²+627 % gegenüber Daubach
- Bingen am Rhein24 km320 €/m²+627 % gegenüber Daubach
- Kaiserslautern47 km290 €/m²+559 % gegenüber Daubach
- Monzingen5 km102,5 €/m²+133 % gegenüber Daubach
- Idar-Oberstein26 km50 €/m²+14 % gegenüber Daubach
- Kirn14 km50 €/m²+14 % gegenüber Daubach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Daubach
Daubach ist von 2011 bis 2021 um 0,9 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Daubach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Daubach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Daubach liegt 2026 im Median bei 44 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Daubach im Vergleich zum Landkreis Bad Kreuznach?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Daubach bei 44 €/m², 62 % niedriger als im Landkreis Bad Kreuznach insgesamt (115 €/m²). Das ist Platz 83 unter den 113 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach.
Was kostet ein Grundstück in Daubach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Daubach 2026 bei 44 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 22.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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