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Bodenrichtwert Forst an der Weinstraße 2026

Bodenrichtwerte in Forst an der Weinstraße auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Forst an der Weinstraße liegt 2026 im Median bei 560 €/m², der dritthöchste Wert unter den 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

560€/m²

+1,8 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Deidesheim 540 €/m²Landkreis Bad Dürkheim 375 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2020+44 %390 → 560 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis+49 %49 % über dem Landkreis Bad Dürkheim (375 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Forst an der Weinstraße seit 2008

Median Wohnbauland seit 2020 um 44 % gestiegen, von 390 auf 560 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Dürkheim und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Forst an der Weinstraße, Stichtage 2008 bis 2026
  • Forst an der Weinstraße
  • Landkreis Bad Dürkheim
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Forst an der Weinstraße, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 44 % gestiegen, von 390 auf 560 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Dürkheim und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0200400600€/m²20082012201620202026250560375160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Forst an der Weinstraße, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 44 % gestiegen, von 390 auf 560 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Dürkheim und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0200400600€/m²2008201020122014201620182020202220242026250560375160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Forst an der Weinstraße, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 44 % gestiegen, von 390 auf 560 €/m²; im Vergleich Landkreis Bad Dürkheim und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0200400600€/m²2008201020122014201620182020202220242026250560Forst an der Weinstraße375Landkreis Bad Dürkheim160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Forst an der Weinstraße, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagForst an der WeinstraßeLandkreis Bad DürkheimRheinland-Pfalz
200825020080
201025020085
201226020085
201426021085
201627022090
2018300240100
2020390270110
2022460320130
2024550360145
2026560375160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Forst an der Weinstraße auffällt

Platz 20 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Wohnbauland kostet in Forst an der Weinstraße im Median 3,5-mal so viel wie im Land, wo der mittlere Bodenrichtwert bei 160 €/m² liegt. Die Gemeinde zählt damit zu den teuersten 2 % des Landes. Davor steht Otterstadt mit 565 €/m², dahinter Waldsee mit 560 €/m².

Forst an der Weinstraße im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Acker- und Grünland im Median bei 1,8 €/m²

Wohnbauland ist in Forst an der Weinstraße 311-mal so teuer wie Acker- und Grünland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Forst an der Weinstraße am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland5 Zonen560 €/m²420 bis 580
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen360 €/m²360 bis 380
  • Landwirtschaft2 Zonen1,8 €/m²alle Zonen gleich
  • Waldeine Zone0,4 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 3 Nachbarorten ist günstiger als Forst an der Weinstraße

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Forst an der Weinstraße (560 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim

  1. Wachenheim an der Weinstraße680 €/m²+21 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  2. Deidesheim640 €/m²+14 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  3. Friedelsheim520 €/m²−7,1 % gegenüber Forst an der Weinstraße

In 2 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Forst an der Weinstraße

  1. Karlsruhe49 km720 €/m²
  2. Mannheim25 km700 €/m²
  3. Haßloch10 km500 €/m²−11 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  4. Meckenheim5 km500 €/m²−11 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  5. Neustadt an der Weinstraße11 km460 €/m²−18 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  6. Frankenthal (Pfalz)16 km450 €/m²−20 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  7. Bad Dürkheim8 km420 €/m²−25 % gegenüber Forst an der Weinstraße
  8. Ludwigshafen am Rhein16 km350 €/m²−38 % gegenüber Forst an der Weinstraße

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Forst an der Weinstraße

Forst an der Weinstraße ist von 2011 bis 2021 um 2,9 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
7892
31.12.2025 · 2011–2021: −2,9 % · seit 2022: −0,5 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,33
2024 · 1 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2205
2025 · 4 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Forst an der Weinstraße

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Forst an der Weinstraße 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Forst an der Weinstraße liegt 2026 im Median bei 560 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 5 Wohnbauzonen liegt zwischen 530 und 570 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Forst an der Weinstraße entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Forst an der Weinstraße ist seit 2020 um 44 % gestiegen, von 390 auf 560 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 1,8 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Forst an der Weinstraße im Vergleich zum Landkreis Bad Dürkheim?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Forst an der Weinstraße bei 560 €/m², 49 % höher als im Landkreis Bad Dürkheim insgesamt (375 €/m²). Das ist Platz 3 unter den 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim.

Was kostet ein Grundstück in Forst an der Weinstraße?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Forst an der Weinstraße 2026 bei 560 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 280.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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