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Bodenrichtwert Gau-Bickelheim 2026

Bodenrichtwerte in Gau-Bickelheim auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Gau-Bickelheim liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 190 €/m², 19 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

190€/m²

+19 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Wöllstein 190 €/m²Landkreis Alzey-Worms 220 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+73 %110 → 190 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−14 %14 % unter dem Landkreis Alzey-Worms (220 €/m²)
  • Gewerbebauland65 €/m²Median der 3 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Gau-Bickelheim seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 110 auf 190 €/m²; im Vergleich Landkreis Alzey-Worms und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gau-Bickelheim, Stichtage 2008 bis 2026
  • Gau-Bickelheim
  • Landkreis Alzey-Worms
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gau-Bickelheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 110 auf 190 €/m²; im Vergleich Landkreis Alzey-Worms und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200250€/m²20082012201620202026100190220160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gau-Bickelheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 110 auf 190 €/m²; im Vergleich Landkreis Alzey-Worms und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200250€/m²2008201020122014201620182020202220242026100190220160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gau-Bickelheim, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 73 % gestiegen, von 110 auf 190 €/m²; im Vergleich Landkreis Alzey-Worms und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200250€/m²2008201020122014201620182020202220242026100190Gau-Bickelheim220Landkreis Alzey-Worms160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gau-Bickelheim, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagGau-BickelheimLandkreis Alzey-WormsRheinland-Pfalz
200810012580
201010012085
2012102,512585
201411012085
201611012090
2018120135100
2020140155110
2022160180130
2024160185145
2026190220160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Gau-Bickelheim auffällt

Platz 370 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz, unter den teuersten 20 %

Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in Gau-Bickelheim liegt um 19 % über dem Landesmedian von 160 €/m². Mölsheim davor und Gumbsheim dahinter haben denselben Median wie Gau-Bickelheim.

Gau-Bickelheim im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Gau-Bickelheim am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland5 Zonen190 €/m²160 bis 215
  • Gemischte Bauflächeneine Zone140 €/m²
  • Gewerbe3 Zonen65 €/m²65 bis 75
  • Landwirtschafteine Zone2,7 €/m²
  • Waldeine Zone0,5 €/m²

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 7 Nachbarorten ist günstiger als Gau-Bickelheim

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Gau-Bickelheim (190 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms

  1. Gau-Weinheim215 €/m²+13 % gegenüber Gau-Bickelheim
  2. Wallertheim210 €/m²+11 % gegenüber Gau-Bickelheim
  3. Sprendlingen205 €/m²+7,9 % gegenüber Gau-Bickelheim
  4. Badenheim195 €/m²+2,6 % gegenüber Gau-Bickelheim
  5. Gumbsheim190 €/m²gleich gegenüber Gau-Bickelheim
  6. Wöllstein190 €/m²gleich gegenüber Gau-Bickelheim
  7. Sankt Johann170 €/m²−11 % gegenüber Gau-Bickelheim

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Gau-Bickelheim

  1. Mainz23 km1.200 €/m²+532 % gegenüber Gau-Bickelheim
  2. Frankfurt am Main56 km1.087,5 €/m²
  3. Wiesbaden31 km950 €/m²
  4. Ingelheim am Rhein16 km505 €/m²+166 % gegenüber Gau-Bickelheim
  5. Wörrstadt8 km377,5 €/m²+99 % gegenüber Gau-Bickelheim
  6. Bad Kreuznach12 km320 €/m²+68 % gegenüber Gau-Bickelheim
  7. Bingen am Rhein14 km320 €/m²+68 % gegenüber Gau-Bickelheim
  8. Alzey12 km315 €/m²+66 % gegenüber Gau-Bickelheim

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Gau-Bickelheim

Gau-Bickelheim ist von 2011 bis 2021 um 8,2 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
2.1462
31.12.2025 · 2011–2021: +8,2 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,73
2024 · 8 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2695
2025 · 8 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Gau-Bickelheim

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Gau-Bickelheim 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Gau-Bickelheim liegt 2026 im Median bei 190 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 5 Wohnbauzonen liegt zwischen 170 und 210 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Gau-Bickelheim entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Gau-Bickelheim ist seit 2016 um 73 % gestiegen, von 110 auf 190 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 19 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Gau-Bickelheim im Vergleich zum Landkreis Alzey-Worms?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Gau-Bickelheim bei 190 €/m², 14 % niedriger als im Landkreis Alzey-Worms insgesamt (220 €/m²). Das ist Platz 41 unter den 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms.

Was kostet ein Grundstück in Gau-Bickelheim?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Gau-Bickelheim 2026 bei 190 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 95.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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