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Bodenrichtwerte in Burglahr auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Burglahr im Median 70 €/m², 17 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

70€/m²

+17 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld 85 €/m²Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+49 %47 → 70 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreisgleichso hoch wie im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) (70 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Burglahr seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 49 % gestiegen, von 47 auf 70 €/m²; im Vergleich Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Burglahr, Stichtage 2008 bis 2026
  • Burglahr
  • Landkreis Altenkirchen (Westerwald)
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Burglahr, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 49 % gestiegen, von 47 auf 70 €/m²; im Vergleich Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020264770160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Burglahr, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 49 % gestiegen, von 47 auf 70 €/m²; im Vergleich Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420264770160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Burglahr, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 49 % gestiegen, von 47 auf 70 €/m²; im Vergleich Landkreis Altenkirchen (Westerwald) und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420264770160
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Burglahr, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagBurglahrLandkreis Altenkirchen (Westerwald)Rheinland-Pfalz
2008474080
2010474085
2012474085
2014474085
2016474590
20184545100
20204850110
20225555130
20246065145
20267070160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Burglahr auffällt

In Burglahr stieg der Median für Wohnbauland seit 2016 schwächer als in Rheinland-Pfalz, zuletzt aber stärker als im Landkreis Altenkirchen (Westerwald).

4,1 % pro Jahr seit 2016, in Rheinland-Pfalz ein stärkerer Anstieg

Insgesamt stieg der Median in Burglahr seit 2016 um 49 %, in Rheinland-Pfalz um 78 %.

Günstiger als zwei von drei Nachbarorten, keiner liegt darunter

Im teuersten Nachbarort Oberlahr liegt der Median um 32 % höher als in Burglahr. Peterslahr als günstigster Nachbarort hat denselben Median wie Burglahr.

Wohnbauland 60-mal so teuer wie Acker- und Grünland

In den sechs Zonen für Acker- und Grünland liegt der mittlere Bodenrichtwert in Burglahr bei 1,18 €/m².

Seit 2024 um 17 % gestiegen, im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) um 7,7 %

In Rheinland-Pfalz stieg der Median im selben Zeitraum um 10 %. Zuletzt stieg der mittlere Wert in Burglahr zum vierten Mal in Folge; gesunken ist er seit 2016 nur in einem Schritt.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Burglahr am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen70 €/m²60 bis 80
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen60 €/m²55 bis 70
  • Landwirtschaft6 Zonen1,17 €/m²1,15 bis 1,2
  • Wald4 Zonen0,45 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Keiner von 3 Nachbarorten ist günstiger als Burglahr

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Burglahr (70 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald)

  1. Oberlahr92,5 €/m²+32 % gegenüber Burglahr
  2. Bürdenbach90 €/m²+29 % gegenüber Burglahr
  3. Peterslahr70 €/m²gleich gegenüber Burglahr

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Burglahr

  1. Köln54 km870 €/m²
  2. Bonn30 km750 €/m²
  3. Koblenz31 km475 €/m²+579 % gegenüber Burglahr
  4. Königswinter20 km420 €/m²
  5. Hennef (Sieg)20 km400 €/m²
  6. Neuwied17 km240 €/m²+243 % gegenüber Burglahr
  7. Asbach7 km160 €/m²+129 % gegenüber Burglahr
  8. Neustadt (Wied)6 km105 €/m²+50 % gegenüber Burglahr

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Burglahr

Burglahr ist von 2011 bis 2021 um 1,6 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4772
31.12.2025 · 2011–2021: +1,6 % · seit 2022: −3,2 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
23
2024 · 1 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
480 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1655
2025 · 3 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Burglahr

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Burglahr 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Burglahr liegt 2026 im Median bei 70 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 65 und 75 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Burglahr entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Burglahr ist seit 2016 um 49 % gestiegen, von 47 auf 70 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 17 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Burglahr im Vergleich zum Landkreis Altenkirchen (Westerwald)?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Burglahr bei 70 €/m², so hoch wie im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 34 unter den 76 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald).

Was kostet ein Grundstück in Burglahr?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Burglahr 2026 bei 70 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 35.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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