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Bodenrichtwert Gaugrehweiler 2026

Bodenrichtwerte in Gaugrehweiler auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Gaugrehweiler liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 55 €/m², 61 % niedriger als im Donnersbergkreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

55€/m²

Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land 80 €/m²Donnersbergkreis 140 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−61 %61 % unter dem Donnersbergkreis (140 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Gaugrehweiler seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Donnersbergkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gaugrehweiler, Stichtage 2008 bis 2026
  • Gaugrehweiler
  • Donnersbergkreis
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gaugrehweiler, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Donnersbergkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²200820122016202020265055140160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gaugrehweiler, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Donnersbergkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420265055140160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gaugrehweiler, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Donnersbergkreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420265055Gaugrehweiler140Donnersbergkreis160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Gaugrehweiler, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagGaugrehweilerDonnersbergkreisRheinland-Pfalz
2008507580
2010458085
2012458085
2014458085
2016458590
20184385100
20204985110
202260112,5130
202460135145
202655140160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Gaugrehweiler auffällt

In Gaugrehweiler liegen die meisten Richtwertzonen auf Acker, Grünland und Wald, und Wohnbauland kostet ein Vielfaches davon.

Wohnbauland 63-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Von den 33 Richtwertzonen in Gaugrehweiler gelten 73 % der Landwirtschaft und dem Wald. Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 0,88 €/m².

Unter den günstigsten 24 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Mit Platz 1.477 von 1.934 Gemeinden liegt Gaugrehweiler gleichauf mit Naurath (Wald) davor und Niederhausen an der Appel dahinter, die denselben Median wie Gaugrehweiler haben. Der Landesmedian von 160 €/m² ist 2,9-mal so hoch wie der mittlere Bodenrichtwert in Gaugrehweiler.

Gaugrehweiler im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Günstiger als sechs von acht Nachbarorten

Im teuersten Nachbarort Kriegsfeld kostet Wohnbauland im Median doppelt so viel wie in Gaugrehweiler. Der günstigste Nachbarort Münsterappel ist 39 % günstiger.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Gaugrehweiler am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland2 Zonen55 €/m²alle Zonen gleich
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen25 €/m²20 bis 47
  • Landwirtschaft16 Zonen0,88 €/m²0,75 bis 1
  • Wald8 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Gaugrehweiler

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Gaugrehweiler (55 €/m²). Alle Gemeinden im Donnersbergkreis

  1. Kriegsfeld110 €/m²+100 % gegenüber Gaugrehweiler
  2. Mörsfeld97,5 €/m²+77 % gegenüber Gaugrehweiler
  3. Gerbach85 €/m²+55 % gegenüber Gaugrehweiler
  4. Alsenz80 €/m²+45 % gegenüber Gaugrehweiler
  5. Bayerfeld-Steckweiler65 €/m²+18 % gegenüber Gaugrehweiler
  6. Sankt Alban65 €/m²+18 % gegenüber Gaugrehweiler
  7. Oberhausen an der Appel50 €/m²−9,1 % gegenüber Gaugrehweiler
  8. Münsterappel33,5 €/m²−39 % gegenüber Gaugrehweiler

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Gaugrehweiler

  1. Mainz40 km1.200 €/m²+2.082 % gegenüber Gaugrehweiler
  2. Wiesbaden49 km950 €/m²
  3. Mannheim52 km700 €/m²
  4. Ludwigshafen am Rhein45 km350 €/m²+536 % gegenüber Gaugrehweiler
  5. Worms33 km350 €/m²+536 % gegenüber Gaugrehweiler
  6. Bad Kreuznach14 km320 €/m²+482 % gegenüber Gaugrehweiler
  7. Kaiserslautern32 km290 €/m²+427 % gegenüber Gaugrehweiler
  8. Kirchheimbolanden10 km280 €/m²+409 % gegenüber Gaugrehweiler

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Gaugrehweiler

Gaugrehweiler ist von 2011 bis 2021 um 8,9 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
5062
31.12.2025 · 2011–2021: −8,9 % · seit 2022: −3,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,93
2024 · 2 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
500 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
515
2025 · 10 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Gaugrehweiler

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Gaugrehweiler 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Gaugrehweiler liegt 2026 im Median bei 55 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie teuer ist Bauland in Gaugrehweiler im Vergleich zum Donnersbergkreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Gaugrehweiler bei 55 €/m², 61 % niedriger als im Donnersbergkreis insgesamt (140 €/m²). Das ist Platz 61 unter den 72 Gemeinden im Donnersbergkreis.

Was kostet ein Grundstück in Gaugrehweiler?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Gaugrehweiler 2026 bei 55 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 28.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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