Bodenrichtwert Stüdenitz-Schönermark 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Stüdenitz-Schönermark im Median 12 €/m² (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg, Auswertung Borisportal).
Entwicklung der Bodenrichtwerte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und in Brandenburg seit 2010
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Brandenburg, Stichtage 2010 bis 2026.
- Stüdenitz-Schönermark
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Brandenburg
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| Stichtag | Stüdenitz-Schönermark | Landkreis Ostprignitz-Ruppin | Brandenburg |
|---|---|---|---|
| 2010 | – | 42 | 45 |
| 2011 | – | 36,5 | 46 |
| 2012 | – | 35 | 45 |
| 31.12.2012 | – | 37 | 45 |
| 2013 | – | 35,5 | 46 |
| 2014 | – | 36 | 48 |
| 2015 | – | 37 | 50 |
| 2016 | – | 40 | 53,5 |
| 2017 | – | 42 | 55 |
| 2018 | – | 42 | 60 |
| 2019 | – | 45 | 65 |
| 2020 | – | 50 | 80 |
| 2022 | – | 60 | 115 |
| 2023 | – | 60 | 120 |
| 2024 | – | 60 | 120 |
| 2025 | – | 60 | 130 |
| 2026 | – | 70 | 130 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2012 bis 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Stüdenitz-Schönermark auffällt
Der Median der gemischten Bauflächen in Stüdenitz-Schönermark stieg langfristig schwächer als im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.
Seit dem 31.12.2015 um 100 % gestiegen, im Landkreis Ostprignitz-Ruppin um 133 %
In Brandenburg stieg der Landesmedian der gemischten Bauflächen im selben Zeitraum um 100 %. In Stüdenitz-Schönermark kletterte der mittlere Bodenrichtwert vom 31.12.2015 bis zum 01.01.2026 von 6 auf 12 €/m². Rechnerisch stieg der Median in Stüdenitz-Schönermark um 7,2 % pro Jahr.
- Stüdenitz-Schönermark
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Vom 31.12.2012 bis zum 31.12.2017 in fünf Schritten unverändert
Von den 13 Schritten seit dem 31.12.2012 brachten vier einen Anstieg und neun keine Veränderung. Gesunken ist der Median in Stüdenitz-Schönermark nie.
Von 8 auf 10 €/m² zum 31.12.2020
Vom 31.12.2019 zum 31.12.2020 stieg der Median der gemischten Bauflächen in Stüdenitz-Schönermark um 25 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Umgebung
Nachbarorte rund um Stüdenitz-Schönermark
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Stüdenitz-Schönermark. Alle Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin
- Kyritz40 €/m²
Größere Orte rund um Stüdenitz-Schönermark
- Neuruppin38 km140 €/m²
- Brandenburg an der Havel56 km110 €/m²
- Rathenow32 km95 €/m²
- Stendal47 km67,5 €/m²
- Pritzwalk29 km55 €/m²
- Wusterhausen/Dosse16 km45 €/m²
- Neustadt (Dosse)11 km37 €/m²
- Havelberg13 km35 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Brandenburg · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Stüdenitz-Schönermark
Stüdenitz-Schönermark ist von 2011 bis 2021 um 3,1 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 340 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Stüdenitz-Schönermark
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Stüdenitz-Schönermark 2026?
Der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen in Stüdenitz-Schönermark liegt 2026 im Median bei 12 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die 3 Zonen gemischter Bauflächen liegen zwischen 7 und 15 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Was kostet ein Grundstück in Stüdenitz-Schönermark?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für gemischte Bauflächen liegt der Median der Bodenrichtwerte in Stüdenitz-Schönermark 2026 bei 12 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 6.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS Brandenburg (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Brandenburg
- Bodenrichtwerte ansehen
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- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), https://gutachterausschuss.brandenburg.de; Bereitstellung: © GeoBasis-DE/LGB; Datensatz: Bodenrichtwerte Land Brandenburg, Stichtage 01.01.2010 bis 01.01.2026 (https://ogc-api.geobasis-bb.de/boris); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0, (Daten geändert); Flurstücke: © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Datensatz: ALKIS Flurstücke Brandenburg (https://data.geobasis-bb.de/geobasis/daten/alkis/Vektordaten/shape/); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS Brandenburg sind der 01.01.2025 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von einem Jahr, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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