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Bodenrichtwert Rosenfeld 2026

Bodenrichtwerte in Rosenfeld auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2023

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rosenfeld im Median 100 €/m², meist zwischen 70 und 101 €/m² (Stichtag 01.01.2023; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

100€/m²

unverändert seit 2022Stichtag 01.01.2023, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: ZollernalbkreisBaden-Württemberg

  • Teuerste Lage110 €/m²Rosenfeld, Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland28 €/m²Median der 11 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Rosenfeld seit 2022

Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2023.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenfeld, Stichtage 2022 bis 2023
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenfeld, Stichtage 2022 bis 2023Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2023.020406080100€/m²20222023100100
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenfeld, Stichtage 2022 bis 2023Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2023.020406080100€/m²20222023100100Rosenfeld
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenfeld, Stichtage 2022 bis 2023Median Wohnbauland, Stichtage 2022 bis 2023.020406080100€/m²20222023100100Rosenfeld
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Rosenfeld, Stichtage 2022 bis 2023, in €/m²
StichtagRosenfeld
2022100
2023100

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Rosenfeld auffällt

Höchster Bodenrichtwert für Wohnbauland 6,3-mal so hoch wie der niedrigste

In Rosenfeld liegen die Werte der Wohnbauzonen zwischen 30 €/m² und 190 €/m². Die mittlere Hälfte der Zonen bleibt in einem Band von 31 €/m². Die teuerste Zone erreicht 1,9-mal so viel wie der Median.

Wohnbauzonen in Rosenfeld: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Unter den günstigsten 18 % der Gemeinden in Baden-Württemberg

Rosenfeld steht auf Platz 890 von 1.084 Gemeinden in Baden-Württemberg. Hausen am Tann davor und Berkheim dahinter kommen beide auf 100 €/m² und haben damit denselben Median wie Rosenfeld.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Rosenfeld am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2023. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland40 Zonen100 €/m²30 bis 190
  • Gemischte Bauflächen27 Zonen60 €/m²18 bis 105
  • Gewerbe11 Zonen28 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft17 Zonen2,5 €/m²1,5 bis 12
  • Wald7 Zonen0,6 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 7 Ortsteilen liegt über dem Median von Rosenfeld

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2023. Der Strich in jedem Balken zeigt Rosenfeld (100 €/m²). Alle Gemeinden im Zollernalbkreis

  1. Rosenfeld8 Zonen110 €/m²+10 % gegenüber Rosenfeld
  2. Bickelsberg4 Zonen100 €/m²gleich gegenüber Rosenfeld
  3. Brittheim5 Zonen100 €/m²gleich gegenüber Rosenfeld
  4. Leidringen5 Zonen100 €/m²gleich gegenüber Rosenfeld
  5. Täbingen4 Zonen85 €/m²−15 % gegenüber Rosenfeld
  6. Heiligenzimmern7 Zonen70 €/m²−30 % gegenüber Rosenfeld
  7. Isingen7 Zonen70 €/m²−30 % gegenüber Rosenfeld

3 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Rosenfeld

  1. Vöhringen160 €/m²+60 % gegenüber Rosenfeld
  2. Haigerloch150 €/m²+50 % gegenüber Rosenfeld
  3. Geislingen110 €/m²+10 % gegenüber Rosenfeld
  4. Epfendorf105 €/m²+5,0 % gegenüber Rosenfeld
  5. Sulz am Neckar100 €/m²gleich gegenüber Rosenfeld
  6. Zimmern unter der Burg95 €/m²−5,0 % gegenüber Rosenfeld
  7. Dautmergen90 €/m²−10 % gegenüber Rosenfeld
  8. Dietingen85 €/m²−15 % gegenüber Rosenfeld

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Rosenfeld

  1. Tübingen36 km830 €/m²+730 % gegenüber Rosenfeld
  2. Villingen-Schwenningen31 km280 €/m²+180 % gegenüber Rosenfeld
  3. Rottenburg am Neckar26 km260 €/m²+160 % gegenüber Rosenfeld
  4. Balingen12 km190 €/m²+90 % gegenüber Rosenfeld
  5. Rottweil14 km160 €/m²+60 % gegenüber Rosenfeld
  6. Albstadt22 km150 €/m²+50 % gegenüber Rosenfeld
  7. Horb am Neckar19 km150 €/m²+50 % gegenüber Rosenfeld
  8. Oberndorf am Neckar9 km140 €/m²+40 % gegenüber Rosenfeld

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Rosenfeld

Was den Bodenwert in Rosenfeld außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
6.4262
31.12.2025 · 2011–2021: stabil · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
4,83
2024 · 31 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
280 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1265
2025 · 51 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Rosenfeld

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Rosenfeld 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rosenfeld liegen im Median bei 100 €/m² (Stichtag 01.01.2023). Die Hälfte der 40 Wohnbauzonen liegt zwischen 70 und 101 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Rosenfeld entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Rosenfeld liegt so hoch wie 2022, bei 100 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Rosenfeld am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Rosenfeld ist baureifes Wohnbauland in Rosenfeld am teuersten, mit einem Median von 110 €/m². Am günstigsten ist Isingen mit 70 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Rosenfeld?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Rosenfeld nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 100 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 50.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Bei BORIS-BW gibt es für jedes Jahr von 2022 bis 2023 einen Stichtag zum 1. Januar. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2023; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Bei BORIS-BW gibt es für jedes Jahr von 2022 bis 2023 einen Stichtag zum 1. Januar. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de