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Bodenrichtwert Sulzbach an der Murr 2026

Bodenrichtwerte in Sulzbach an der Murr auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sulzbach an der Murr liegen 2026 im Median bei 190 €/m², meist zwischen 180 und 215 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

190€/m²

unverändert seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Rems-Murr-KreisBaden-Württemberg

  • Teuerste Lage240 €/m²Ziegeläcker I - II, Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland80 €/m²Median der 7 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sulzbach an der Murr seit 2023

Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sulzbach an der Murr, Stichtage 2023 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sulzbach an der Murr, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.050100150200€/m²20232025190190
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sulzbach an der Murr, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.050100150200€/m²20232025190190
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sulzbach an der Murr, Stichtage 2023 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2023 bis 2025.050100150200€/m²20232025190190Sulzbach an der Murr
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Sulzbach an der Murr, Stichtage 2023 bis 2025, in €/m²
StichtagSulzbach an der Murr
2023190
2025190

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Sulzbach an der Murr auffällt

Acker- und Grünland im Median bei 1,35 €/m²

Wohnbauland kostet in Sulzbach an der Murr 141-mal so viel wie Acker- und Grünland. Wald liegt im Median bei 0,5 €/m².

Gemischte Bauflächen bei einem Viertel des Wohnbaulands

In den 47 Zonen für gemischte Bauflächen ist der mittlere Bodenrichtwert damit niedriger als beim Gewerbeland, das in den sieben Gewerbezonen auf 42 % des Wohnbaulands kommt.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Sulzbach an der Murr am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland27 Zonen190 €/m²150 bis 265
  • Gemischte Bauflächen47 Zonen50 €/m²30 bis 265
  • Gewerbe7 Zonen80 €/m²24 bis 80
  • Landwirtschaft22 Zonen1,35 €/m²0,9 bis 1,8
  • Wald11 Zonen0,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

2 von 3 Ortsteilen liegen über dem Median von Sulzbach an der Murr

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Sulzbach an der Murr (190 €/m²). Alle Gemeinden im Rems-Murr-Kreis

  1. Ziegeläcker I - IIeine Zone240 €/m²+26 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  2. Sulzbach4 Zonen202,5 €/m²+6,6 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  3. Sulzbach an der Murr22 Zonen190 €/m²gleich gegenüber Sulzbach an der Murr

2 von 6 Nachbarorten sind günstiger als Sulzbach an der Murr

  1. Backnang370 €/m²+95 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  2. Oppenweiler320 €/m²+68 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  3. Auenwald280 €/m²+47 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  4. Murrhardt225 €/m²+18 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  5. Großerlach130 €/m²−32 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  6. Spiegelberg130 €/m²−32 % gegenüber Sulzbach an der Murr

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sulzbach an der Murr

  1. Stuttgart34 km1.110 €/m²+484 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  2. Waiblingen22 km950 €/m²+400 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  3. Ludwigsburg24 km800 €/m²+321 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  4. Esslingen am Neckar32 km725 €/m²+282 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  5. Heilbronn27 km650 €/m²+242 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  6. Winnenden16 km630 €/m²+232 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  7. Aspach9 km320 €/m²+68 % gegenüber Sulzbach an der Murr
  8. Schwäbisch Hall23 km187,5 €/m²−1,3 % gegenüber Sulzbach an der Murr

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Sulzbach an der Murr

Sulzbach an der Murr ist von 2011 bis 2021 um 3,0 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
5.3552
31.12.2025 · 2011–2021: +3,0 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
0,23
2024 · 1 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
370 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
III von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1335
2025 · 40 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sulzbach an der Murr

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sulzbach an der Murr 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sulzbach an der Murr liegen im Median bei 190 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 27 Wohnbauzonen liegt zwischen 180 und 215 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Sulzbach an der Murr entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Sulzbach an der Murr liegt so hoch wie 2023, bei 190 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Sulzbach an der Murr am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Sulzbach an der Murr ist baureifes Wohnbauland in Ziegeläcker I - II am teuersten, mit einem Median von 240 €/m². Am günstigsten ist Sulzbach an der Murr mit 190 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Sulzbach an der Murr?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Sulzbach an der Murr nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 190 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 95.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2023 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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