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Bodenrichtwert Esslingen am Neckar 2026

Bodenrichtwerte in Esslingen am Neckar auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Esslingen am Neckar im Median 725 €/m², 15 % mehr als am 31.12.2018 (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

725€/m²

+3,6 % seit 2024Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis EsslingenBaden-Württemberg

  • Entwicklung seit 31.12.2018+15 %630 → 725 €/m², Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland300 €/m²Median der 67 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Esslingen am Neckar seit 2018

Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 15 % gestiegen, von 630 auf 725 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Esslingen am Neckar, Stichtage 2018 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Esslingen am Neckar, Stichtage 2018 bis 2025Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 15 % gestiegen, von 630 auf 725 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.0200400600800€/m²2018202020232025630725
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Esslingen am Neckar, Stichtage 2018 bis 2025Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 15 % gestiegen, von 630 auf 725 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.0200400600800€/m²2018201920202022202320242025630725
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Esslingen am Neckar, Stichtage 2018 bis 2025Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 15 % gestiegen, von 630 auf 725 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.0200400600800€/m²2018201920202022202320242025630725Esslingen am Neckar
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Esslingen am Neckar, Stichtage 2018 bis 2025, in €/m²
StichtagEsslingen am Neckar
2018630
2019655
2020690
2022735
2023755
2024700
2025725

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2018 bis 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Esslingen am Neckar auffällt

In Esslingen am Neckar kostet Wohnbauland mehr als in fast allen Gemeinden Baden-Württembergs.

Auf Platz 49 der 1.086 Gemeinden Baden-Württembergs

Esslingen am Neckar zählt damit zu den teuersten 5 % der Gemeinden im Land. Davor liegt Deizisau mit 725 €/m², auf dem Platz danach Renningen mit 720 €/m².

Esslingen am Neckar im Vergleich aller Gemeinden in Baden-Württemberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Höchster Bodenrichtwert 4,1-mal so hoch wie der niedrigste

Die Werte der 58 Wohnbauzonen in Esslingen am Neckar reichen von 230 bis 950 €/m². Die mittlere Hälfte der Zonen liegt in einem Band von 180 €/m².

Gemischte Bauflächen 57 % teurer als Wohnbauland

In den 67 Gewerbezonen in Esslingen am Neckar kostet Gewerbeland dagegen im Median 41 % des Wohnbaulands.

Acker- und Grünland im Median bei 7 €/m²

Wohnbauland kostet in Esslingen am Neckar im Median 104-mal so viel wie Acker- und Grünland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen sind in Esslingen am Neckar am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland58 Zonen725 €/m²230 bis 950
  • Gemischte Bauflächen28 Zonen1.140 €/m²630 bis 2.640
  • Gewerbe67 Zonen300 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft82 Zonen7 €/m²5 bis 25
  • Wald7 Zonen1 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

6 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Esslingen am Neckar

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Esslingen am Neckar (725 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Esslingen

  1. Kernen im Remstal760 €/m²+4,8 % gegenüber Esslingen am Neckar
  2. Deizisau725 €/m²gleich gegenüber Esslingen am Neckar
  3. Ostfildern720 €/m²−0,7 % gegenüber Esslingen am Neckar
  4. Plochingen700 €/m²−3,4 % gegenüber Esslingen am Neckar
  5. Denkendorf645 €/m²−11 % gegenüber Esslingen am Neckar
  6. Altbach635 €/m²−12 % gegenüber Esslingen am Neckar
  7. Aichwald600 €/m²−17 % gegenüber Esslingen am Neckar
  8. Baltmannsweiler545 €/m²−25 % gegenüber Esslingen am Neckar

In 1 von 4 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Esslingen am Neckar

  1. Stuttgart11 km1.110 €/m²+53 % gegenüber Esslingen am Neckar
  2. Heilbronn47 km650 €/m²−10 % gegenüber Esslingen am Neckar
  3. Reutlingen29 km460 €/m²−37 % gegenüber Esslingen am Neckar
  4. Pforzheim48 km440 €/m²−39 % gegenüber Esslingen am Neckar

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Esslingen am Neckar

Esslingen am Neckar ist von 2011 bis 2021 um 5,9 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
95.4192
31.12.2025 · 2011–2021: +5,9 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,13
2024 · 108 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
458 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
V von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2.0555
2025 · 46 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Esslingen am Neckar

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Esslingen am Neckar 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Esslingen am Neckar liegen im Median bei 725 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 58 Wohnbauzonen liegt zwischen 620 und 800 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Esslingen am Neckar entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Esslingen am Neckar ist seit dem 31.12.2018 um 15 % gestiegen, von 630 auf 725 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 3,6 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Was kostet ein Grundstück in Esslingen am Neckar?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Esslingen am Neckar nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 725 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 363.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2024 und der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2018 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2024 und der 01.01.2025. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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