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Bodenrichtwert Schramberg 2026

Bodenrichtwerte in Schramberg auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Schramberg im Median 135 €/m², meist zwischen 115 und 170 €/m² (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

135€/m²

Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis RottweilBaden-Württemberg

  • Entwicklung seit 31.12.2018+3,8 %130 → 135 €/m², Median Wohnbauland
  • Teuerste Lage155 €/m²Schramberg, Median Wohnbauland
  • Gewerbebauland52,5 €/m²Median der 16 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Schramberg seit 2018

Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 3,8 % gestiegen, von 130 auf 135 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schramberg, Stichtage 2018 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schramberg, Stichtage 2018 bis 2025Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 3,8 % gestiegen, von 130 auf 135 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.050100150€/m²20182020202220232025130135
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schramberg, Stichtage 2018 bis 2025Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 3,8 % gestiegen, von 130 auf 135 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.050100150€/m²20182020202220232025130135Schramberg
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schramberg, Stichtage 2018 bis 2025Median Wohnbauland seit 31.12.2018 um 3,8 % gestiegen, von 130 auf 135 €/m². Stichtage 2018 bis 2025.050100150€/m²20182020202220232025130135Schramberg
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Schramberg, Stichtage 2018 bis 2025, in €/m²
StichtagSchramberg
2018130
2020135
2022107,5
2023105
2025135

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2018 und 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Schramberg auffällt

Acker- und Grünland in Schramberg im Median bei 1,3 €/m²

Wohnbauland kostet in Schramberg im Median 104-mal so viel wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfällt die Hälfte aller Richtwertzonen der Stadt.

Bodenrichtwerte für Wohnbauland in Schramberg zwischen 50 und 195 €/m²

Der höchste Wert ist 3,9-mal so hoch wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der 64 Wohnbauzonen liegt in einem Band von 55 €/m².

Wohnbauzonen in Schramberg: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Schramberg am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland64 Zonen135 €/m²50 bis 195
  • Gemischte Bauflächen42 Zonen120 €/m²35 bis 250
  • Gewerbe16 Zonen52,5 €/m²35 bis 100
  • Landwirtschaft94 Zonen1,3 €/m²1,2 bis 1,6
  • Wald57 Zonen0,9 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 3 Ortsteilen liegt über dem Median von Schramberg

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Schramberg (135 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Rottweil

  1. Schramberg49 Zonen155 €/m²+15 % gegenüber Schramberg
  2. Waldmössingen4 Zonen132,5 €/m²−1,9 % gegenüber Schramberg
  3. Tennenbronn11 Zonen110 €/m²−19 % gegenüber Schramberg

7 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Schramberg

  1. Dunningen135 €/m²gleich gegenüber Schramberg
  2. Hardt120 €/m²−11 % gegenüber Schramberg
  3. Königsfeld im Schwarzwald120 €/m²−11 % gegenüber Schramberg
  4. Aichhalden117,5 €/m²−13 % gegenüber Schramberg
  5. Fluorn-Winzeln115 €/m²−15 % gegenüber Schramberg
  6. Eschbronn107,5 €/m²−20 % gegenüber Schramberg
  7. Schiltach107,5 €/m²−20 % gegenüber Schramberg
  8. Lauterbach92,5 €/m²−31 % gegenüber Schramberg

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Schramberg

  1. Freiburg im Breisgau51 km1.150 €/m²+752 % gegenüber Schramberg
  2. Offenburg43 km350 €/m²+159 % gegenüber Schramberg
  3. Villingen-Schwenningen20 km280 €/m²+107 % gegenüber Schramberg
  4. Lahr/Schwarzwald40 km275 €/m²+104 % gegenüber Schramberg
  5. Balingen36 km190 €/m²+41 % gegenüber Schramberg
  6. Rottweil21 km185 €/m²+37 % gegenüber Schramberg
  7. Freudenstadt30 km180 €/m²+33 % gegenüber Schramberg
  8. Horb am Neckar33 km175 €/m²+30 % gegenüber Schramberg

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Schramberg

Was den Bodenwert in Schramberg außerdem prägt

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
20.4152
31.12.2025 · 2011–2021: stabil · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,53
2024 · 73 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
380 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2535
2025 · 81 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Schramberg

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Schramberg 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Schramberg liegen im Median bei 135 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 64 Wohnbauzonen liegt zwischen 115 und 170 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Schramberg entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Schramberg ist seit dem 31.12.2018 um 3,8 % gestiegen, von 130 auf 135 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wo ist Bauland in Schramberg am teuersten?

Unter den Ortsteilen in Schramberg ist baureifes Wohnbauland in Schramberg am teuersten, mit einem Median von 155 €/m². Am günstigsten ist Tennenbronn mit 110 €/m². Alle Ortsteile stehen in der Rangliste.

Was kostet ein Grundstück in Schramberg?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Schramberg nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 135 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 68.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2018 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de