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Bodenrichtwert Freiburg im Breisgau 2026

Bodenrichtwerte in Freiburg im Breisgau auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Freiburg im Breisgau im Median 1.150 €/m², 4,5 % mehr als 2023 (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

1.150€/m²

+4,5 % seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Baden-Württemberg

  • Gewerbebauland210 €/m²Median der 33 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Freiburg im Breisgau seit 2014

Median Wohnbauland, Stichtage 2008 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Freiburg im Breisgau, Stichtage 2008 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Freiburg im Breisgau, Stichtage 2008 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2008 bis 2025.02505007501.0001.250€/m²200820122016202020254701.150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Freiburg im Breisgau, Stichtage 2008 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2008 bis 2025.02505007501.0001.250€/m²20082010201220142016201820202022202320254701.150
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Freiburg im Breisgau, Stichtage 2008 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2008 bis 2025.02505007501.0001.250€/m²20082010201220142016201820202022202320254701.150Freiburg im Breisgau
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Freiburg im Breisgau, Stichtage 2008 bis 2025, in €/m²
StichtagFreiburg im Breisgau
2008–
2010–
2012–
2014470
2016550
2018900
20201.050
20221.050
20231.100
20251.150

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Freiburg im Breisgau auffällt

In Freiburg im Breisgau trennt ein großer Abstand die günstigste von der teuersten Wohnbauzone.

Mittlere Hälfte der Wohnbauzonen in einem Band von 440 €/m²

Zwischen 500 und 4.200 €/m² liegen die Bodenrichtwerte aller Wohnbauzonen in Freiburg im Breisgau. Der höchste Wert ist 8,4-mal so hoch wie der niedrigste und 3,7-mal so hoch wie der Median der Stadt.

Wohnbauzonen in Freiburg im Breisgau: niedrigster und höchster Wert, dazwischen die mittlere Hälfte

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Platz 2 von 1.086 Gemeinden in Baden-Württemberg, unter den teuersten 1 %

Einen höheren Median für Wohnbauland als Freiburg im Breisgau hat nur Konstanz mit 1.250 €/m². Auf Freiburg im Breisgau folgt Stuttgart mit 1.110 €/m².

Der teuerste Nachbarort Merzhausen ist 17 % günstiger

Alle acht Nachbarorte liegen unter Freiburg im Breisgau. Im günstigsten, March, ist der Median 57 % niedriger. Seit 2023 stieg der mittlere Wert in Freiburg im Breisgau um 4,5 %, in drei von sieben Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg er stärker, am stärksten in Au (+10 %).

Kaufwert für Bauland von 1.118 auf 1.039 €/m² gesunken

2025 lag der Kaufwert in Freiburg im Breisgau bei zwölf Verkäufen 3,1-mal so hoch wie in Baden-Württemberg (338 €/m²).

Gewerbeland in 33 Zonen bei 18 % des Wohnbaulands

Die 180 Zonen für gemischte Bauflächen liegen dagegen im Median 13 % über dem Wohnbauland.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1; Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Gemischte Bauflächen sind in Freiburg im Breisgau am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland335 Zonen1.150 €/m²500 bis 4.200
  • Gemischte Bauflächen180 Zonen1.300 €/m²370 bis 24.000
  • Gewerbe33 Zonen210 €/m²150 bis 500
  • Landwirtschaft6 Zonen3,25 €/m²3 bis 3,5
  • Wald3 Zonen3,5 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

Alle 8 Nachbarorte sind günstiger als Freiburg im Breisgau

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Freiburg im Breisgau (1.150 €/m²).

  1. Merzhausen960 €/m²−17 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  2. Au770 €/m²−33 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  3. Gundelfingen750 €/m²−35 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  4. Schallstadt740 €/m²−36 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  5. Horben580 €/m²−50 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  6. Umkirch570 €/m²−50 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  7. Ebringen550 €/m²−52 % gegenüber Freiburg im Breisgau
  8. March500 €/m²−57 % gegenüber Freiburg im Breisgau

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Freiburg im Breisgau

Freiburg im Breisgau ist von 2011 bis 2021 um 8,2 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
238.2992
31.12.2025 · 2011–2021: +8,2 % · seit 2022: +1,4 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
1,63
2024 · 381 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
600 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
VI von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1.5575
2025 · 153 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Freiburg im Breisgau

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Freiburg im Breisgau 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Freiburg im Breisgau liegen im Median bei 1.150 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 335 Wohnbauzonen liegt zwischen 960 und 1.400 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Freiburg im Breisgau entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Freiburg im Breisgau ist seit 2023 um 4,5 % gestiegen, von 1.100 auf 1.150 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Was kostet ein Grundstück in Freiburg im Breisgau?

Tatsächlich gezahlt wurden für baureifes Land in Freiburg im Breisgau 2025 im Durchschnitt rund 1.039 €/m², über alle Lagen (Kaufwerte für Bauland, amtliche Statistik). Einen Anhaltspunkt für die Lage gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Freiburg im Breisgau nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 1.150 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 575.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 01.01.2022 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal; Geodaten © Stadt Freiburg, geoportal.freiburg.de; Datenquelle: Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in Freiburg im Breisgau, Bodenrichtwerte, Stichtage 31.12.2008 bis 31.12.2020, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de