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Bodenrichtwert Empfingen 2026

Bodenrichtwerte in Empfingen auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2025

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 betragen die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Empfingen im Median 180 €/m², der dritthöchste Wert unter den 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt (Stichtag 01.01.2025; Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

180€/m²

+5,9 % seit 2023Stichtag 01.01.2025, die aktuellsten veröffentlichten Werte1

Übersicht: Landkreis FreudenstadtBaden-Württemberg

  • Gewerbebauland65 €/m²Median der 4 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Empfingen seit 2020

Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Empfingen, Stichtage 2020 bis 2025
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Empfingen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.050100150200€/m²2020202220232025155180
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Empfingen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.050100150200€/m²2020202220232025155180Empfingen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Empfingen, Stichtage 2020 bis 2025Median Wohnbauland, Stichtage 2020 bis 2025.050100150200€/m²2020202220232025155180Empfingen
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Empfingen, Stichtage 2020 bis 2025, in €/m²
StichtagEmpfingen
2020155
2022170
2023170
2025180

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2020 jeweils 31. Dezember.

Analyse: Was in Empfingen auffällt

In Empfingen gelten viele Richtwertzonen Landwirtschaft und Wald, und Wohnbauland kostet ein Vielfaches von Acker- und Grünland.

Acker- und Grünland im Median bei 2,3 €/m²

Wohnbauland ist in Empfingen im Median 78-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Landwirtschaft und Wald machen 48 % aller Richtwertzonen der Gemeinde aus.

Horb am Neckar, der teuerste Nachbarort, 2,8 % günstiger als Empfingen

Im günstigsten Nachbarort Sulz am Neckar liegt der mittlere Bodenrichtwert um 39 % unter dem Wert in Empfingen. Seit 2023 stieg der Median in Empfingen um 5,9 %. In allen drei Nachbarorten stieg er stärker, am stärksten in Horb am Neckar (+17 %).

Platz 3 von 16 Gemeinden im Landkreis Freudenstadt

Davor liegt Dornstetten mit 190 €/m². Freudenstadt folgt auf dem Platz dahinter mit 180 €/m² und kommt auf denselben Median wie Empfingen. Empfingen zählt zu den teuersten 19 % der Gemeinden im Kreis.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Empfingen am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2025. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland11 Zonen180 €/m²110 bis 225
  • Gemischte Bauflächen4 Zonen115 €/m²95 bis 135
  • Gewerbe4 Zonen65 €/m²alle Zonen gleich
  • Landwirtschaft25 Zonen2,3 €/m²2,2 bis 25
  • Wald13 Zonen0,8 €/m²0,65 bis 1,5

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 2 Ortsteilen liegt über dem Median von Empfingen

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2025. Der Strich in jedem Balken zeigt Empfingen (180 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Freudenstadt

  1. Empfingen7 Zonen210 €/m²+17 % gegenüber Empfingen
  2. Wiesenstetten4 Zonen137,5 €/m²−24 % gegenüber Empfingen

Alle 3 Nachbarorte sind günstiger als Empfingen

  1. Horb am Neckar175 €/m²−2,8 % gegenüber Empfingen
  2. Haigerloch165 €/m²−8,3 % gegenüber Empfingen
  3. Sulz am Neckar110 €/m²−39 % gegenüber Empfingen

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Empfingen

  1. Stuttgart55 km1.110 €/m²+517 % gegenüber Empfingen
  2. Tübingen28 km830 €/m²+361 % gegenüber Empfingen
  3. Reutlingen37 km460 €/m²+156 % gegenüber Empfingen
  4. Rottenburg am Neckar18 km245 €/m²+36 % gegenüber Empfingen
  5. Eutingen im Gäu9 km235 €/m²+31 % gegenüber Empfingen
  6. Nagold16 km230 €/m²+28 % gegenüber Empfingen
  7. Balingen18 km190 €/m²+5,6 % gegenüber Empfingen
  8. Oberndorf am Neckar15 km140 €/m²−22 % gegenüber Empfingen

Quelle: Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg · Auswertung Borisportal1

Marktbericht des Gutachterausschusses

Grundstücksmarkt in Empfingen

Im Jahr 2025 zählte der Gutachterausschuss in Empfingen 66 Verkäufe von Grundstücken, Häusern und Wohnungen mit einem Umsatz von 10 Mio. €.

Verkäufe 2025
662024: 55 (+20,0 %)
Umsatz 2025
10 Mio. €2024: 8 Mio. € (+36,2 %)
Eigentumswohnung, Mittel, 2025
rund 2.678 €/m² Wohnfläche14 Verkäufe

Quelle: Gemeinsamer Gutachterausschuss Horb a.N. · Auswertung Borisportal2

Was heißt das für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Empfingen?

Steckbrief Empfingen

Empfingen ist von 2011 bis 2021 um 7,5 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
4.2933
31.12.2025 · 2011–2021: +7,5 % · seit 2022: +1,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
6,34
2024 · 27 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
350 %5
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII7
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %8
Baden-Württemberg, seit 05.11.2011
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
2356
2025 · 18 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder345; Wohngeldverordnung7; Grunderwerbsteuergesetze8 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Empfingen

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Empfingen 2026?

Die aktuellsten veröffentlichten Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Empfingen liegen im Median bei 180 €/m² (Stichtag 01.01.2025). Die Hälfte der 11 Wohnbauzonen liegt zwischen 138 und 213 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Empfingen entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Empfingen ist seit 2023 um 5,9 % gestiegen, von 170 auf 180 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Was kostet ein Grundstück in Empfingen?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Empfingen nach den aktuellsten veröffentlichten Werten bei 180 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 90.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS-BW. Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Baden-Württemberg

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Baden-Württemberg, BORIS-BW, Stichtage 31.12.2020 bis 01.01.2025; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Marktberichte der Gutachterausschüsse: Datenquelle: Gemeinsamer Gutachterausschuss Horb a.N., eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  9. Quelle 9: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  10. Quelle 10: Adressen und Flurstücke: Adressen: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; Postleitzahlen: LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0, www.lgl-bw.de; Flurstücke: Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0; LGL-BW (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0), www.lgl-bw.de; Datensatz: ALKIS Flurstücke Baden-Württemberg (WFS LGL-BW ALKIS, https://owsproxy.lgl-bw.de/owsproxy/wfs/WFS_LGL-BW_ALKIS); Daten geändert.

  11. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS-BW sind der 01.01.2023 und der 01.01.2025. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2027. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

Fehler melden: daten@borisportal.de