Bodenrichtwerte für Weinbach 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Weinbach

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Für Wohnbauflächen in Weinbach bleibt der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2026 gegenüber dem Stichtag 01.01.2024 unverändert. Der Minimalwert liegt konstant bei 40 €/m², der Maximalwert bei 90 €/m² und der Mittelwert bei 60 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 40 40
Maximalwert 90 90
Mittelwert 60 60

Gemischte Bauflächen

Keine Bewegung zeigt sich auch beim Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Minimalwert und Maximalwert verharren bei 30 €/m² beziehungsweise 75 €/m², der Mittelwert bei 46 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 30 30
Maximalwert 75 75
Mittelwert 46 46

Gewerbliche Bauflächen

Ebenso stabil zeigt sich der Bodenrichtwert für gewerbliche Bauflächen: Der Minimalwert liegt unverändert bei 15 €/m², der Maximalwert bei 25 €/m² und der Mittelwert bei 18 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 15 15
Maximalwert 25 25
Mittelwert 18 18

Landwirtschaftsflächen

Eine leichte Bewegung ist beim Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen zu verzeichnen. Minimalwert und Maximalwert bleiben mit 0,80 €/m² und 1,10 €/m² konstant, während der Mittelwert von 0,90 €/m² auf 0,93 €/m² anstieg, was einem Plus von +3,3% entspricht.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,80 0,80
Maximalwert 1,10 1,10
Mittelwert 0,90 0,93 +3,3%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Weinbach, Gräveneck, Freienfels, Blessenbach, Elkerhausen, Edelsberg, Fürfurt

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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