Bodenrichtwerte für Merenberg 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Merenberg

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

In Merenberg bleibt der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen zum Stichtag 01.01.2026 gegenüber dem Stichtag 01.01.2024 unverändert. Der Minimalwert liegt weiterhin bei 50 €/m², der Maximalwert bei 165 €/m² und der Mittelwert bei 86 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 50 50
Maximalwert 165 165
Mittelwert 86 86

Gemischte Bauflächen

Ebenso konstant zeigt sich der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Minimal- und Maximalwert notieren zu beiden Stichtagen bei 35 €/m² und 75 €/m², der Mittelwert bei 49 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 35 35
Maximalwert 75 75
Mittelwert 49 49

Gewerbliche Bauflächen

Für gewerbliche Bauflächen ist ebenfalls kein bewegter Bodenrichtwert zu verzeichnen: Der Minimalwert verharrt bei 20 €/m², der Maximalwert bei 45 €/m² und der Mittelwert bei 38 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 20 20
Maximalwert 45 45
Mittelwert 38 38

Landwirtschaftsflächen

Bei den Landwirtschaftsflächen fällt die Entwicklung des Bodenrichtwerts uneinheitlich aus. Der Minimalwert stieg von 0,60 €/m² auf 0,90 €/m² und damit um +50,0%. Der Maximalwert blieb dagegen bei 1,00 €/m² unverändert. Der Mittelwert erhöhte sich von 0,88 €/m² auf 0,96 €/m², entsprechend +9,1%.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 0,60 0,90 +50,0%
Maximalwert 1,00 1,00
Mittelwert 0,88 0,96 +9,1%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Allendorf, Barig-Selbenhausen, Merenberg, Reichenborn und Rückershausen.

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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