Bodenrichtwert Bienstädt 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Bienstädt liegt 2026 bei 60 €/m² (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen, Auswertung Borisportal).
- Im Vergleich zum Kreis−6,3 %6,3 % unter dem Landkreis Gotha (64 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Bienstädt seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Gotha und Thüringen, Stichtage 2008 bis 2026.
- Bienstädt
- Landkreis Gotha
- Thüringen
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| Stichtag | Bienstädt | Landkreis Gotha | Thüringen |
|---|---|---|---|
| 2008 | 53 | 44 | 40 |
| 2010 | 50 | 40 | 38 |
| 2012 | 48 | 40 | 38 |
| 2014 | 48 | 44 | 39 |
| 2016 | 50 | 46 | 40 |
| 2018 | 50 | 48 | 41 |
| 2020 | 54 | 51 | 45 |
| 2022 | 58 | 58 | 49 |
| 2024 | 60 | 61,5 | 50 |
| 2026 | 60 | 64 | 53 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar, 2008, 2010, 2012, 2014, 2016, 2018 und 2020 jeweils 31. Dezember.
Analyse: Was in Bienstädt auffällt
Wohnbauland 59-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Der mittlere Bodenrichtwert der zwei Zonen für Acker- und Grünland liegt in Bienstädt bei 1,03 €/m².
Günstiger als drei von vier Nachbarorten
Im teuersten Nachbarort Erfurt kostet Wohnbauland im Median 4,5-mal so viel wie in Bienstädt. Der günstigste Nachbarort Molschleben liegt um 10 % darunter.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Bienstädt am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone60 €/m²
- Gemischte Bauflächeneine Zone52 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen1,03 €/m²0,72 bis 1,33
- Waldeine Zone0,37 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Bienstädt
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Bienstädt (60 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Gotha
- Erfurt267,5 €/m²+346 % gegenüber Bienstädt
- Gierstädt195 €/m²+225 % gegenüber Bienstädt
- Witterda122,5 €/m²+104 % gegenüber Bienstädt
- Molschleben54 €/m²−10 % gegenüber Bienstädt
In 5 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Bienstädt
- Jena54 km412,5 €/m²+588 % gegenüber Bienstädt
- Weimar35 km240 €/m²+300 % gegenüber Bienstädt
- Arnstadt25 km110 €/m²+83 % gegenüber Bienstädt
- Gotha12 km109 €/m²+82 % gegenüber Bienstädt
- Nesse-Apfelstädt12 km77 €/m²+28 % gegenüber Bienstädt
- Drei Gleichen14 km56 €/m²−6,7 % gegenüber Bienstädt
- Nessetal13 km52 €/m²−13 % gegenüber Bienstädt
- Bad Langensalza16 km45 €/m²−25 % gegenüber Bienstädt
Quelle: Gutachterausschüsse in Thüringen · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Bienstädt
Bienstädt ist von 2011 bis 2021 um 3,4 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 389 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Bienstädt
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Bienstädt 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Bienstädt liegt 2026 bei 60 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Bienstädt im Vergleich zum Landkreis Gotha?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Bienstädt bei 60 €/m², 6,3 % niedriger als im Landkreis Gotha insgesamt (64 €/m²). Das ist Platz 8 unter den 21 Gemeinden im Landkreis Gotha.
Was kostet ein Grundstück in Bienstädt?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Bienstädt 2026 bei 60 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 30.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS-TH sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS-TH (kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Thüringen
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS-TH (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
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- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Berichte zum Grundstücksmarkt Thüringen (öffnet in einem neuen Tab) · kostenfrei
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: © GDI-Th; Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Thüringen, Bodenrichtwerte Thüringen, Stichtage 31.12.2008 bis 01.01.2026 (BORIS-TH, https://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoproxy/services/boris/boris_wfs); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert: eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: GDI-Th (2026) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); Flurstücke: © GDI-Th; ALKIS Flurstücke Thüringen (WFS TH ALKIS Vereinfacht); Lizenz: CC BY 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de); Daten geändert.
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS-TH sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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