Bodenrichtwerte für Taunusstein 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Taunusstein

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Zwischen den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 bewegt sich der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Taunusstein nicht vom Fleck: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert bleiben bei 155 €/m², 600 €/m² beziehungsweise 372 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 155 155
Maximalwert 600 600
Mittelwert 372 372

Gemischte Bauflächen

Ein identisches Bild ergibt sich für die gemischten Bauflächen. Mit 155 €/m² im Minimum, 440 €/m² im Maximum und 284 €/m² im Mittel notiert der Bodenrichtwert exakt auf dem Stand von vor zwei Jahren.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 155 155
Maximalwert 440 440
Mittelwert 284 284

Gewerbliche Bauflächen

Etwas Bewegung kommt dagegen bei den gewerblichen Bauflächen ins Spiel: Der Mittelwert des Bodenrichtwerts stieg von 93 €/m² auf 97 €/m², ein Plus von +4,3%. Minimalwert und Maximalwert blieben bei 90 €/m² und 120 €/m² unverändert.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 90 90
Maximalwert 120 120
Mittelwert 93 97 +4,3%

Landwirtschaftsflächen

Nur minimal nach oben korrigiert wurde der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen. Während Minimalwert und Maximalwert unverändert bei 1,50 €/m² und 2,00 €/m² verharren, wuchs der Mittelwert leicht von 1,82 €/m² auf 1,86 €/m², was einem Plus von +2,2% entspricht.

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 1,50 1,50
Maximalwert 2,00 2,00
Mittelwert 1,82 1,86 +2,2%

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Bleidenstadt, Hahn, Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen, Seitzenhahn, Watzhahn, Wehen, Wingsbach

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
18.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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