Bodenrichtwerte für Kiedrich 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Kiedrich

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Kiedrich blieb zwischen den beiden Stichtagen vollständig unverändert. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen weiterhin bei 330 €/m², 610 €/m² beziehungsweise 558 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 330 330
Maximalwert 610 610
Mittelwert 558 558

Gemischte Bauflächen

Auch für gemischte Bauflächen zeigt sich der Bodenrichtwert unverändert: Der Minimalwert liegt zu beiden Stichtagen bei 170 €/m², der Maximalwert bei 470 €/m² und der Mittelwert bei 374 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 170 170
Maximalwert 470 470
Mittelwert 374 374

Gewerbliche Bauflächen

Ebenso konstant bleibt der Bodenrichtwert bei den gewerblichen Bauflächen: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen unverändert bei 100 €/m², 210 €/m² beziehungsweise 142 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 100 100
Maximalwert 210 210
Mittelwert 142 142

Landwirtschaftsflächen

Auch der Bodenrichtwert für Landwirtschaftsflächen notiert weiterhin auf dem Niveau des Vorstichtags: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen einheitlich bei 2,50 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 2,50 2,50
Maximalwert 2,50 2,50
Mittelwert 2,50 2,50

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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