Bodenrichtwerte für Eltville am Rhein 2026

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Analyse des Grundstückmarkts & Bodenpreise in Eltville am Rhein

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse der allgemeinen Grundstücksdaten. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Dieser Artikel beruht auf einer KI-gestützten Datenanalyse des Immobilienmarktbericht des Landes Hessen 2025, veröffentlicht vom ZGGH - Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen am December 18, 2025. Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Anfrageformular.

Wohnbauflächen

Der Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in Eltville am Rhein blieb zwischen den beiden Stichtagen vollständig unverändert. Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen weiterhin bei 360 €/m², 760 €/m² beziehungsweise 543 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 360 360
Maximalwert 760 760
Mittelwert 543 543

Gemischte Bauflächen

Ebenso stabil zeigt sich der Bodenrichtwert für gemischte Bauflächen: Der Minimalwert liegt zu beiden Stichtagen bei 195 €/m², der Maximalwert bei 540 €/m² und der Mittelwert bei 408 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 195 195
Maximalwert 540 540
Mittelwert 408 408

Gewerbliche Bauflächen

Auch für gewerbliche Bauflächen weist der Bodenrichtwert keine Veränderung auf: Minimalwert, Maximalwert und Mittelwert liegen zu beiden Stichtagen unverändert bei 75 €/m², 160 €/m² beziehungsweise 120 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 75 75
Maximalwert 160 160
Mittelwert 120 120

Landwirtschaftsflächen

Konstant bleibt der Bodenrichtwert schließlich auch bei den Landwirtschaftsflächen: Der Minimalwert notiert unverändert bei 2,00 €/m², der Maximalwert bei 4,50 €/m² und der Mittelwert bei 3,86 €/m².

2024 €/m² 2026 €/m² Veränderung
Minimalwert 2,00 2,00
Maximalwert 4,50 4,50
Mittelwert 3,86 3,86

Bodenpreisindexreihe

Untersuchte Regionen:

Eltville (Kernstadt), Erbach, Hattenheim, Martinsthal, Rauenthal

Auf einen Blick
Stichtag:
1.1.2026
Veröffentlicht:
1.5.2026
Aktualisierung:
alle 2 Jahre
Preise für Auskunft über Gutachterausschuss:

Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte beim zuständigen Gutachterausschuss fallen Gebühren gemäß der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuch an. Diese Gebühren belaufen sich in der Regel auf Werte zwischen 20 und 30 Euro pro Werfall.

Adresse:
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises, des Main-Taunus-Kreises, des Rheingau-Taunus-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg Berner Straße 11 65552 Limburg a. d. Lahn
Internet:
Webseite
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