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Bodenrichtwert Steinebach an der Wied 2026

Bodenrichtwerte in Steinebach an der Wied auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steinebach an der Wied im Median 55 €/m², 35 % niedriger als im Westerwaldkreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

55€/m²

unverändert seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Hachenburg 60 €/m²Westerwaldkreis 85 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+38 %40 → 55 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−35 %35 % unter dem Westerwaldkreis (85 €/m²)

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Steinebach an der Wied seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 38 % gestiegen, von 40 auf 55 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steinebach an der Wied, Stichtage 2008 bis 2026
  • Steinebach an der Wied
  • Westerwaldkreis
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steinebach an der Wied, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 38 % gestiegen, von 40 auf 55 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082012201620202026405585160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steinebach an der Wied, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 38 % gestiegen, von 40 auf 55 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²2008201020122014201620182020202220242026405585160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steinebach an der Wied, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 38 % gestiegen, von 40 auf 55 €/m²; im Vergleich Westerwaldkreis und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.050100150200€/m²20082010201220142016201820202022202420264055Steinebach an der Wied85Westerwaldkreis160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Steinebach an der Wied, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagSteinebach an der WiedWesterwaldkreisRheinland-Pfalz
2008405580
2010405585
2012405585
2014405585
2016405590
20184560100
20205065110
20225570130
20245580145
20265585160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Steinebach an der Wied auffällt

Zonen für Landwirtschaft und Wald überwiegen in Steinebach an der Wied, und Wohnbauland kostet ein Vielfaches von Acker- und Grünland.

Wohnbauland 61-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Auf Landwirtschaft und Wald entfallen 20 der 27 Richtwertzonen in Steinebach an der Wied. Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 0,9 €/m².

Von 2008 bis 2016 in vier Schritten unverändert

In dieser Phase lag der Median für Wohnbauland in Steinebach an der Wied bei 40 €/m². Von den neun Schritten seit 2008 brachten drei einen Anstieg, gesunken ist der Median nie.

Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026
  • Steinebach an der Wied
  • Westerwaldkreis
Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²20082012201620202026405585
Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²2008201020122014201620182020202220242026405585
Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Steinebach an der Wied und im Westerwaldkreis je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²020406080100€/m²20082010201220142016201820202022202420264055Steinebach an der Wied85Westerwaldkreis

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Zwischen Atzelgift und Wied auf Platz 1.460 in Rheinland-Pfalz

Atzelgift davor und Wied dahinter haben denselben Median wie Steinebach an der Wied. Der Landesmedian von 160 €/m² ist 2,9-mal so hoch wie der mittlere Bodenrichtwert in Steinebach an der Wied.

Steinebach an der Wied im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Im Westerwaldkreis +55 % seit 2016, in Steinebach an der Wied +38 %

In Rheinland-Pfalz stieg der Median im selben Zeitraum um 78 %.

Gleich hoch wie 2024, im Westerwaldkreis ein Plus von 6,3 %

In Rheinland-Pfalz stieg der Landesmedian seit 2024 um 10 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Steinebach an der Wied am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen55 €/m²55 bis 65
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen38 €/m²38 bis 44
  • Landwirtschaft14 Zonen0,9 €/m²0,8 bis 0,95
  • Wald6 Zonen0,45 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

1 von 7 Nachbarorten ist günstiger als Steinebach an der Wied

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Steinebach an der Wied (55 €/m²). Alle Gemeinden im Westerwaldkreis

  1. Herschbach110 €/m²+100 % gegenüber Steinebach an der Wied
  2. Gehlert100 €/m²+82 % gegenüber Steinebach an der Wied
  3. Hartenfels72,5 €/m²+32 % gegenüber Steinebach an der Wied
  4. Dreifelden70 €/m²+27 % gegenüber Steinebach an der Wied
  5. Steinen65 €/m²+18 % gegenüber Steinebach an der Wied
  6. Schenkelberg60 €/m²+9,1 % gegenüber Steinebach an der Wied
  7. Lochum46 €/m²−16 % gegenüber Steinebach an der Wied

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Steinebach an der Wied

  1. Bonn52 km750 €/m²
  2. Koblenz33 km475 €/m²+764 % gegenüber Steinebach an der Wied
  3. Neuwied28 km240 €/m²+336 % gegenüber Steinebach an der Wied
  4. Siegen34 km160 €/m²
  5. Hachenburg4 km155 €/m²+182 % gegenüber Steinebach an der Wied
  6. Bad Marienberg (Westerwald)11 km92,5 €/m²+68 % gegenüber Steinebach an der Wied
  7. Hattert5 km67,5 €/m²+23 % gegenüber Steinebach an der Wied
  8. Alpenrod5 km62,5 €/m²+14 % gegenüber Steinebach an der Wied

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Steinebach an der Wied

Steinebach an der Wied ist von 2011 bis 2021 um 6,4 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
8222
31.12.2025 · 2011–2021: +6,4 % · seit 2022: −2,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
03
2024 · 0 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
995
2025 · 8 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Steinebach an der Wied

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Steinebach an der Wied 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steinebach an der Wied liegt 2026 im Median bei 55 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 55 und 60 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Steinebach an der Wied entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Steinebach an der Wied ist seit 2016 um 38 % gestiegen, von 40 auf 55 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median unverändert. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Steinebach an der Wied im Vergleich zum Westerwaldkreis?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Steinebach an der Wied bei 55 €/m², 35 % niedriger als im Westerwaldkreis insgesamt (85 €/m²). Das ist Platz 146 unter den 180 Gemeinden im Westerwaldkreis.

Was kostet ein Grundstück in Steinebach an der Wied?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Steinebach an der Wied 2026 bei 55 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 28.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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