Bodenrichtwert Weinähr 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Weinähr liegt 2026 im Median bei 65 €/m², 32 % niedriger als im Rhein-Lahn-Kreis insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
65€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau 90 €/m²Rhein-Lahn-Kreis 95 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−32 %32 % unter dem Rhein-Lahn-Kreis (95 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Weinähr seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Lahn-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Weinähr
- Rhein-Lahn-Kreis
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Weinähr | Rhein-Lahn-Kreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 48 | 55 | 80 |
| 2010 | 47,5 | 55 | 85 |
| 2012 | 47,5 | 55 | 85 |
| 2014 | 47,5 | 60 | 85 |
| 2016 | 47,5 | 60 | 90 |
| 2018 | 50 | 65 | 100 |
| 2020 | 55 | 70 | 110 |
| 2022 | 60 | 85 | 130 |
| 2024 | 60 | 85 | 145 |
| 2026 | 65 | 95 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Weinähr auffällt
Wohnbauland 79-mal so teuer wie Acker- und Grünland in Weinähr
Für Landwirtschaft und Wald gelten 76 % der Richtwertzonen in Weinähr; Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 0,83 €/m².
Günstiger als drei von fünf Nachbarorten
Im teuersten Nachbarort Holzappel kostet Wohnbauland im Median 1,7-mal so viel wie in Weinähr. Der günstigste Nachbarort Winden hat denselben mittleren Bodenrichtwert wie Weinähr. Niedriger als in Weinähr liegt der Median in keinem Nachbarort.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Weinähr am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland2 Zonen65 €/m²alle Zonen gleich
- Gemischte Bauflächen2 Zonen45 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft18 Zonen0,83 €/m²0,7 bis 0,95
- Waldeine Zone0,45 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
Keiner von 5 Nachbarorten ist günstiger als Weinähr
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Weinähr (65 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Weinähr
- Mainz50 km1.200 €/m²+1.746 % gegenüber Weinähr
- Wiesbaden41 km950 €/m²
- Koblenz19 km475 €/m²+631 % gegenüber Weinähr
- Neuwied29 km240 €/m²+269 % gegenüber Weinähr
- Limburg a.d.Lahn18 km220 €/m²
- Montabaur11 km220 €/m²+238 % gegenüber Weinähr
- Lahnstein15 km160 €/m²+146 % gegenüber Weinähr
- Bad Ems9 km120 €/m²+85 % gegenüber Weinähr
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Weinähr
Weinähr ist von 2011 bis 2021 um 2,3 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Weinähr
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Weinähr 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Weinähr liegt 2026 im Median bei 65 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Weinähr im Vergleich zum Rhein-Lahn-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Weinähr bei 65 €/m², 32 % niedriger als im Rhein-Lahn-Kreis insgesamt (95 €/m²). Das ist Platz 103 unter den 130 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Weinähr?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Weinähr 2026 bei 65 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 33.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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