Bodenrichtwert Sulzbach 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sulzbach liegt 2026 bei 50 €/m², 47 % niedriger als im Rhein-Lahn-Kreis insgesamt (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
50€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau 90 €/m²Rhein-Lahn-Kreis 95 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−47 %47 % unter dem Rhein-Lahn-Kreis (95 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Sulzbach seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Rhein-Lahn-Kreis und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Sulzbach
- Rhein-Lahn-Kreis
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Sulzbach | Rhein-Lahn-Kreis | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 28 | 55 | 80 |
| 2010 | 28 | 55 | 85 |
| 2012 | 28 | 55 | 85 |
| 2014 | 28 | 60 | 85 |
| 2016 | 28 | 60 | 90 |
| 2018 | 30 | 65 | 100 |
| 2020 | 32 | 70 | 110 |
| 2022 | 45 | 85 | 130 |
| 2024 | 45 | 85 | 145 |
| 2026 | 50 | 95 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Sulzbach auffällt
In Sulzbach gilt die Mehrzahl der Richtwertzonen für Acker, Grünland und Wald, deren Werte einen Bruchteil des Wohnbaulands betragen.
Acker- und Grünland im Median bei 0,9 €/m², Wohnbauland 56-mal so teuer wie diese Flächen
Von den 14 Richtwertzonen in Sulzbach gelten zwölf für Landwirtschaft und Wald. Die zwei Waldzonen liegen im Median bei 0,45 €/m².
Platz 1.550 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Der Bodenrichtwert der einzigen Wohnbauzone in Sulzbach liegt 69 % unter dem Landesmedian von 160 €/m². Sankt Goarshausen davor und Fehl-Ritzhausen dahinter haben mit 50 €/m² denselben Median wie Sulzbach.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Wohnbauland im teuersten Nachbarort Lahnstein 3,2-mal so teuer wie in Sulzbach
Unter den vier Nachbarorten liegen drei höher. Nur im günstigsten Nachbarort Misselberg ist Wohnbauland 10 % günstiger als in Sulzbach.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Sulzbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone50 €/m²
- Gemischte Bauflächeneine Zone35 €/m²
- Landwirtschaft10 Zonen0,9 €/m²0,8 bis 1
- Wald2 Zonen0,45 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 4 Nachbarorten ist günstiger als Sulzbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Sulzbach (50 €/m²). Alle Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis
- Lahnstein160 €/m²+220 % gegenüber Sulzbach
- Dausenau80 €/m²+60 % gegenüber Sulzbach
- Schweighausen55 €/m²+10 % gegenüber Sulzbach
- Misselberg45 €/m²−10 % gegenüber Sulzbach
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Sulzbach
- Mainz52 km1.200 €/m²+2.300 % gegenüber Sulzbach
- Wiesbaden44 km950 €/m²
- Koblenz13 km475 €/m²+850 % gegenüber Sulzbach
- Neuwied26 km240 €/m²+380 % gegenüber Sulzbach
- Montabaur14 km220 €/m²+340 % gegenüber Sulzbach
- Bad Ems5 km120 €/m²+140 % gegenüber Sulzbach
- Braubach6 km117,5 €/m²+135 % gegenüber Sulzbach
- Nassau4 km105 €/m²+110 % gegenüber Sulzbach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Sulzbach
Sulzbach ist von 2011 bis 2021 um 14 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 03
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Sulzbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Sulzbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Sulzbach liegt 2026 bei 50 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Sulzbach im Vergleich zum Rhein-Lahn-Kreis?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Sulzbach bei 50 €/m², 47 % niedriger als im Rhein-Lahn-Kreis insgesamt (95 €/m²). Das ist Platz 127 unter den 130 Gemeinden im Rhein-Lahn-Kreis.
Was kostet ein Grundstück in Sulzbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Sulzbach 2026 bei 50 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 25.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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