Bodenrichtwert Feusdorf 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Feusdorf im Median 48 €/m², 20 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
48€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Gerolstein 49,5 €/m²Landkreis Vulkaneifel 47,5 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+45 %33 → 48 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis+1,1 %1,1 % über dem Landkreis Vulkaneifel (47,5 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Feusdorf seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 45 % gestiegen, von 33 auf 48 €/m²; im Vergleich Landkreis Vulkaneifel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Feusdorf
- Landkreis Vulkaneifel
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Feusdorf | Landkreis Vulkaneifel | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 30 | 28 | 80 |
| 2010 | 32 | 30 | 85 |
| 2012 | 33 | 31 | 85 |
| 2014 | 33 | 31 | 85 |
| 2016 | 33 | 32 | 90 |
| 2018 | 33 | 32 | 100 |
| 2020 | 33 | 35 | 110 |
| 2022 | 35 | 37 | 130 |
| 2024 | 40 | 42 | 145 |
| 2026 | 48 | 47,5 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Feusdorf auffällt
In Feusdorf blieb der Median für Wohnbauland über viele Stichtage gleich hoch, zuletzt machte er aber einen großen Sprung.
Zwischen 2012 und 2020 in vier Schritten unverändert
In dieser Phase lag der Median in Feusdorf bei 33 €/m². Gesunken ist er in den acht Schritten der Reihe nie, vier Schritte brachten einen Anstieg.
- Feusdorf
- Landkreis Vulkaneifel
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Zwischen Plütscheid und Kesseling auf Platz 1.589 in Rheinland-Pfalz
Plütscheid davor hat mit 48 €/m² denselben Median wie Feusdorf, Kesseling dahinter kommt auf 47,5 €/m². Der Landesmedian von 160 €/m² ist 3,3-mal so hoch wie der mittlere Bodenrichtwert in Feusdorf. Feusdorf gehört damit zu den günstigsten 18 % der 1.934 Gemeinden des Landes.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Seit 2024 stärker gestiegen als im Landkreis Vulkaneifel (+13 %)
In Feusdorf stieg der Median um 20 %, in Rheinland-Pfalz um 10 %. In keinem der fünf Nachbarorte stieg er stärker, Esch kam mit +20 % gleichauf.
Wohnbauland 36-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in Feusdorf im Median bei 1,35 €/m².
Von 40 €/m² aus der größte Schritt seit 2010
Von 2024 auf 2026 stieg der Median in Feusdorf um 20 %.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Feusdorf am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland3 Zonen48 €/m²42 bis 50
- Gemischte Bauflächeneine Zone41 €/m²
- Landwirtschaft2 Zonen1,35 €/m²1,3 bis 1,4
- Waldeine Zone0,4 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
4 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Feusdorf
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Feusdorf (48 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel
- Esch49 €/m²+2,1 % gegenüber Feusdorf
- Jünkerath46,5 €/m²−3,1 % gegenüber Feusdorf
- Wiesbaum44 €/m²−8,3 % gegenüber Feusdorf
- Birgel43 €/m²−10 % gegenüber Feusdorf
- Gönnersdorf38 €/m²−21 % gegenüber Feusdorf
In Nordrhein-Westfalen: Blankenheim.
In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Feusdorf
- Bonn53 km750 €/m²
- Aachen58 km470 €/m²
- Euskirchen35 km230 €/m²
- Mechernich27 km165 €/m²
- Hillesheim7 km92,5 €/m²+93 % gegenüber Feusdorf
- Dahlem9 km60 €/m²
- Stadtkyll7 km60 €/m²+25 % gegenüber Feusdorf
- Lissendorf4 km47,5 €/m²−1,0 % gegenüber Feusdorf
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Feusdorf
Feusdorf ist von 2011 bis 2021 um 0,8 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 43
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 690 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Feusdorf
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Feusdorf 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Feusdorf liegt 2026 im Median bei 48 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 45 und 49 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Feusdorf entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Feusdorf ist seit 2016 um 45 % gestiegen, von 33 auf 48 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 20 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Feusdorf im Vergleich zum Landkreis Vulkaneifel?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Feusdorf bei 48 €/m², 1,1 % höher als im Landkreis Vulkaneifel insgesamt (47,5 €/m²). Das ist Platz 22 unter den 88 Gemeinden im Landkreis Vulkaneifel.
Was kostet ein Grundstück in Feusdorf?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Feusdorf 2026 bei 48 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 24.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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