Bodenrichtwert Steinfeld 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steinfeld liegt 2026 im Median bei 240 €/m², 66 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
240€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 240 €/m²Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+66 %145 → 240 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis−17 %17 % unter dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²)
- Gewerbebauland85 €/m²Median der einen Zone
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Steinfeld seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 66 % gestiegen, von 145 auf 240 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Steinfeld
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Steinfeld | Landkreis Südliche Weinstraße | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 135 | 145 | 80 |
| 2010 | 135 | 140 | 85 |
| 2012 | 135 | 140 | 85 |
| 2014 | 135 | 150 | 85 |
| 2016 | 145 | 160 | 90 |
| 2018 | 160 | 190 | 100 |
| 2020 | 170 | 220 | 110 |
| 2022 | 190 | 240 | 130 |
| 2024 | 230 | 280 | 145 |
| 2026 | 240 | 290 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Steinfeld auffällt
In Steinfeld kostet Wohnbauland ein Vielfaches von Acker- und Grünland, auf das ein großer Teil der Richtwertzonen entfällt.
Acker- und Grünland im Median bei 1,2 €/m²
Wohnbauland kostet in Steinfeld 200-mal so viel wie Acker- und Grünland. Zusammen mit Wald stellen diese Flächen 27 % der 30 Richtwertzonen.
Mit +21 % der größte von neun Schritten seit 2008
Von 2022 auf 2024 stieg der Median der Wohnbauzonen in Steinfeld von 190 auf 230 €/m².
Von 2008 bis 2014 in drei Schritten unverändert
In dieser Phase lag der Median in Steinfeld bei 135 €/m². Über die ganze Reihe stieg er in sechs Schritten, gesunken ist er nie.
- Steinfeld
- Landkreis Südliche Weinstraße
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Platz 257 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Der mittlere Bodenrichtwert in Steinfeld ist 1,5-mal so hoch wie der Landesmedian von 160 €/m². Oberotterbach davor und Leinsweiler dahinter haben denselben Median wie Steinfeld.
Seit 2016 um 66 % gestiegen, im Landkreis Südliche Weinstraße um 81 %
Auch in Rheinland-Pfalz stieg der Median mit +78 % stärker als in Steinfeld.
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Steinfeld am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland7 Zonen240 €/m²190 bis 290
- Gemischte Bauflächen4 Zonen150 €/m²110 bis 185
- Gewerbeeine Zone85 €/m²
- Landwirtschaft7 Zonen1,2 €/m²0,9 bis 1,3
- Waldeine Zone0,45 €/m²
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 5 Nachbarorten ist günstiger als Steinfeld
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Steinfeld (240 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße
- Wörth am Rhein450 €/m²+88 % gegenüber Steinfeld
- Niederotterbach270 €/m²+13 % gegenüber Steinfeld
- Kapsweyer240 €/m²gleich gegenüber Steinfeld
- Vollmersweiler240 €/m²gleich gegenüber Steinfeld
- Scheibenhardt190 €/m²−21 % gegenüber Steinfeld
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Steinfeld
- Karlsruhe26 km720 €/m²
- Rheinstetten20 km542,5 €/m²
- Kandel12 km500 €/m²+108 % gegenüber Steinfeld
- Pforzheim51 km440 €/m²
- Rastatt20 km440 €/m²
- Baden-Baden33 km420 €/m²
- Landau in der Pfalz19 km410 €/m²+71 % gegenüber Steinfeld
- Bad Bergzabern10 km290 €/m²+21 % gegenüber Steinfeld
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Steinfeld
Steinfeld ist von 2011 bis 2021 um 5,7 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 2,23
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Steinfeld
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Steinfeld 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Steinfeld liegt 2026 im Median bei 240 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 7 Wohnbauzonen liegt zwischen 203 und 255 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Steinfeld entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Steinfeld ist seit 2016 um 66 % gestiegen, von 145 auf 240 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 4,3 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Steinfeld im Vergleich zum Landkreis Südliche Weinstraße?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Steinfeld bei 240 €/m², 17 % niedriger als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (290 €/m²). Das ist Platz 53 unter den 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße.
Was kostet ein Grundstück in Steinfeld?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Steinfeld 2026 bei 240 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 120.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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