Bodenrichtwert Ranschbach 2026
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Ranschbach liegt 2026 bei 260 €/m² (eine Richtwertzone, Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
260€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Landau-Land 310 €/m²Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Im Vergleich zum Kreis−10 %10 % unter dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²)
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Ranschbach seit 2008
Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.
- Ranschbach
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Ranschbach | Landkreis Südliche Weinstraße | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 155 | 145 | 80 |
| 2010 | 150 | 140 | 85 |
| 2012 | 150 | 140 | 85 |
| 2014 | 150 | 150 | 85 |
| 2016 | 160 | 160 | 90 |
| 2018 | 170 | 190 | 100 |
| 2020 | 195 | 220 | 110 |
| 2022 | 215 | 240 | 130 |
| 2024 | 250 | 280 | 145 |
| 2026 | 260 | 290 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Ranschbach auffällt
Wohnbauland in Ranschbach 217-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Sieben der 18 Richtwertzonen in Ranschbach gelten Landwirtschaft und Wald; Acker- und Grünland liegt dort im Median bei 1,2 €/m².
Unter den teuersten 13 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland in Ranschbach ist 1,6-mal so hoch wie der Landesmedian von 160 €/m². In der Rangliste des Landes haben Oberhausen davor und Ludwigshöhe dahinter denselben Median wie Ranschbach.
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Ranschbach am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbaulandeine Zone260 €/m²
- Gemischte Bauflächen4 Zonen182,5 €/m²180 bis 290
- Landwirtschaft5 Zonen1,2 €/m²1,2 bis 1,9
- Wald2 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
2 von 4 Nachbarorten sind günstiger als Ranschbach
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Ranschbach (260 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße
- Landau in der Pfalz410 €/m²+58 % gegenüber Ranschbach
- Birkweiler360 €/m²+38 % gegenüber Ranschbach
- Leinsweiler240 €/m²−7,7 % gegenüber Ranschbach
- Annweiler am Trifels230 €/m²−12 % gegenüber Ranschbach
In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Ranschbach
- Karlsruhe35 km720 €/m²
- Mannheim49 km700 €/m²
- Edenkoben11 km480 €/m²+85 % gegenüber Ranschbach
- Neustadt an der Weinstraße18 km460 €/m²+77 % gegenüber Ranschbach
- Ludwigshafen am Rhein42 km350 €/m²+35 % gegenüber Ranschbach
- Klingenmünster6 km300 €/m²+15 % gegenüber Ranschbach
- Bad Bergzabern10 km290 €/m²+12 % gegenüber Ranschbach
- Kaiserslautern32 km290 €/m²+12 % gegenüber Ranschbach
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Ranschbach
Ranschbach ist von 2011 bis 2021 um 4,8 % geschrumpft
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 1,63
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 465 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Ranschbach
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Ranschbach 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Ranschbach liegt 2026 bei 260 €/m² (Stichtag 01.01.2026, eine Richtwertzone). Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie teuer ist Bauland in Ranschbach im Vergleich zum Landkreis Südliche Weinstraße?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Ranschbach bei 260 €/m², 10 % niedriger als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (290 €/m²). Das ist Platz 47 unter den 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße.
Was kostet ein Grundstück in Ranschbach?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Bodenrichtwert in Ranschbach 2026 bei 260 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 130.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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