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Bodenrichtwert Annweiler am Trifels 2026

Bodenrichtwerte in Annweiler am Trifels auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Annweiler am Trifels liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 230 €/m², 70 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

230€/m²

+4,5 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels 160 €/m²Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+70 %135 → 230 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis−21 %21 % unter dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²)
  • Gewerbebauland65 €/m²Median der 7 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Annweiler am Trifels seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 70 % gestiegen, von 135 auf 230 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Annweiler am Trifels, Stichtage 2008 bis 2026
  • Annweiler am Trifels
  • Landkreis Südliche Weinstraße
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Annweiler am Trifels, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 70 % gestiegen, von 135 auf 230 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²20082012201620202026130230290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Annweiler am Trifels, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 70 % gestiegen, von 135 auf 230 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026130230290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Annweiler am Trifels, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 70 % gestiegen, von 135 auf 230 €/m²; im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026130230290160
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Annweiler am Trifels, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagAnnweiler am TrifelsLandkreis Südliche WeinstraßeRheinland-Pfalz
200813014580
201013014085
201213014085
201413015085
201613516090
2018160190100
2020170220110
2022190240130
2024220280145
2026230290160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Annweiler am Trifels auffällt

In Annweiler am Trifels nehmen Acker, Grünland und Wald einen großen Teil der Richtwertzonen ein, und ihre Bodenrichtwerte betragen einen Bruchteil des Wohnbaulands.

Acker- und Grünland im Median bei 0,95 €/m²

Wohnbauland kostet in Annweiler am Trifels im Median 242-mal so viel wie Acker- und Grünland. Für Wald liegt der mittlere Bodenrichtwert bei 0,35 €/m², und Landwirtschaft und Wald stellen zusammen 32 % aller Richtwertzonen.

In drei Schritten von 2008 bis 2014 unverändert

Der Median für Wohnbauland lag in dieser Phase bei 130 €/m². Von den neun Schritten seit 2008 brachten sechs einen Anstieg, gesunken ist der Median in Annweiler am Trifels nie.

Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026
  • Annweiler am Trifels
  • Landkreis Südliche Weinstraße
Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0100200300€/m²20082012201620202026130230290
Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026130230290
Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße 2008 bis 2026Median Wohnbauland in Annweiler am Trifels und im Landkreis Südliche Weinstraße je Stichtag, 2008 bis 2026, in €/m²0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026130230290

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Teuerste Wohnbauzone mit 380 €/m², 1,7-mal so hoch wie der Median

Am unteren Ende steht eine Zone mit 90 €/m², und der höchste Wert ist 4,2-mal so hoch wie der niedrigste. Die mittlere Hälfte der Wohnbauzonen liegt in einem Band von 60 €/m².

Von 2016 auf 2018 der größte Schritt seit 2008, ein Plus von 19 %

In diesem Schritt stieg der Median in Annweiler am Trifels von 135 auf 160 €/m².

Platz 269 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz, unter den teuersten 14 %

Der mittlere Wert in Annweiler am Trifels liegt um 44 % über dem Landesmedian von 160 €/m². Davor steht Otterberg mit demselben Median wie Annweiler am Trifels, dahinter Spiesheim mit 227,5 €/m².

Annweiler am Trifels im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Annweiler am Trifels am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland22 Zonen230 €/m²90 bis 380
  • Gemischte Bauflächen25 Zonen170 €/m²70 bis 290
  • Gewerbe7 Zonen65 €/m²38 bis 85
  • Landwirtschaft18 Zonen0,95 €/m²0,8 bis 1,1
  • Wald14 Zonen0,35 €/m²0,3 bis 0,45

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

5 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Annweiler am Trifels

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Annweiler am Trifels (230 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße

  1. Birkweiler360 €/m²+57 % gegenüber Annweiler am Trifels
  2. Albersweiler310 €/m²+35 % gegenüber Annweiler am Trifels
  3. Siebeldingen305 €/m²+33 % gegenüber Annweiler am Trifels
  4. Wernersberg190 €/m²−17 % gegenüber Annweiler am Trifels
  5. Eußerthal145 €/m²−37 % gegenüber Annweiler am Trifels
  6. Waldrohrbach132,5 €/m²−42 % gegenüber Annweiler am Trifels
  7. Rinnthal127,5 €/m²−45 % gegenüber Annweiler am Trifels
  8. Völkersweiler100 €/m²−57 % gegenüber Annweiler am Trifels

In 7 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Annweiler am Trifels

  1. Karlsruhe39 km720 €/m²
  2. Mannheim51 km700 €/m²
  3. Neustadt an der Weinstraße19 km460 €/m²+100 % gegenüber Annweiler am Trifels
  4. Landau in der Pfalz10 km410 €/m²+78 % gegenüber Annweiler am Trifels
  5. Ludwigshafen am Rhein44 km350 €/m²+52 % gegenüber Annweiler am Trifels
  6. Bad Bergzabern11 km290 €/m²+26 % gegenüber Annweiler am Trifels
  7. Kaiserslautern28 km290 €/m²+26 % gegenüber Annweiler am Trifels
  8. Pirmasens27 km125 €/m²−46 % gegenüber Annweiler am Trifels

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Annweiler am Trifels

Annweiler am Trifels ist von 2011 bis 2021 um 1,5 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
7.2332
31.12.2025 · 2011–2021: +1,5 % · seit 2022: +0,7 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,73
2024 · 19 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
560 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
1815
2025 · 40 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Annweiler am Trifels

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Annweiler am Trifels 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Annweiler am Trifels liegt 2026 im Median bei 230 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 22 Wohnbauzonen liegt zwischen 208 und 268 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Annweiler am Trifels entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Annweiler am Trifels ist seit 2016 um 70 % gestiegen, von 135 auf 230 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 4,5 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Annweiler am Trifels im Vergleich zum Landkreis Südliche Weinstraße?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Annweiler am Trifels bei 230 €/m², 21 % niedriger als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (290 €/m²). Das ist Platz 54 unter den 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße.

Was kostet ein Grundstück in Annweiler am Trifels?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Annweiler am Trifels 2026 bei 230 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 115.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
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Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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