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Bodenrichtwert Oberotterbach 2026

Bodenrichtwerte in Oberotterbach auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Oberotterbach liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 240 €/m², 4,3 % mehr als 2024 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

240€/m²

+4,3 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 240 €/m²Landkreis Südliche Weinstraße 290 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Im Vergleich zum Kreis−17 %17 % unter dem Landkreis Südliche Weinstraße (290 €/m²)
  • Gewerbebauland60 €/m²Median der einen Zone

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Oberotterbach seit 2008

Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Oberotterbach, Stichtage 2008 bis 2026
  • Oberotterbach
  • Landkreis Südliche Weinstraße
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Oberotterbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²20082012201620202026145240290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Oberotterbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026145240290160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Oberotterbach, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland, im Vergleich Landkreis Südliche Weinstraße und Rheinland-Pfalz, Stichtage 2008 bis 2026.0100200300€/m²2008201020122014201620182020202220242026145240290160
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Oberotterbach, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagOberotterbachLandkreis Südliche WeinstraßeRheinland-Pfalz
200814514580
201014014085
201214014085
201414015085
201615016090
2018167,5190100
2020182,5220110
2022200240130
2024230280145
2026240290160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Oberotterbach auffällt

Acker- und Grünland in Oberotterbach im Median bei 1,2 €/m²

Wohnbauland ist dort 200-mal so teuer wie Acker- und Grünland. Auf Landwirtschaft und Wald entfallen in Oberotterbach 52 % aller Richtwertzonen.

Wohnbauland in Oberotterbach 1,5-mal so teuer wie im Land mit 160 €/m²

Auf Platz 256 von 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz zählt der mittlere Bodenrichtwert von Oberotterbach zu den teuersten 14 %. Kapsweyer davor und Steinfeld dahinter haben denselben Median wie Oberotterbach.

Oberotterbach im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Oberotterbach am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen240 €/m²235 bis 240
  • Gemischte Bauflächen3 Zonen140 €/m²130 bis 140
  • Gewerbeeine Zone60 €/m²
  • Landwirtschaft7 Zonen1,2 €/m²0,7 bis 1,5
  • Wald4 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

5 von 8 Nachbarorten sind günstiger als Oberotterbach

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Oberotterbach (240 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße

  1. Niederotterbach270 €/m²+13 % gegenüber Oberotterbach
  2. Schweigen-Rechtenbach270 €/m²+13 % gegenüber Oberotterbach
  3. Kapsweyer240 €/m²gleich gegenüber Oberotterbach
  4. Kapellen-Drusweiler212,5 €/m²−11 % gegenüber Oberotterbach
  5. Schweighofen200 €/m²−17 % gegenüber Oberotterbach
  6. Dörrenbach160 €/m²−33 % gegenüber Oberotterbach
  7. Böllenborn125 €/m²−48 % gegenüber Oberotterbach
  8. Bobenthal70 €/m²−71 % gegenüber Oberotterbach

In allen 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Oberotterbach

  1. Karlsruhe32 km720 €/m²
  2. Neustadt an der Weinstraße32 km460 €/m²+92 % gegenüber Oberotterbach
  3. Wörth am Rhein13 km450 €/m²+88 % gegenüber Oberotterbach
  4. Rastatt27 km440 €/m²
  5. Landau in der Pfalz16 km410 €/m²+71 % gegenüber Oberotterbach
  6. Ludwigshafen am Rhein54 km350 €/m²+46 % gegenüber Oberotterbach
  7. Bad Bergzabern4 km290 €/m²+21 % gegenüber Oberotterbach
  8. Kaiserslautern42 km290 €/m²+21 % gegenüber Oberotterbach

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Oberotterbach

Oberotterbach ist von 2011 bis 2021 um 5,7 % geschrumpft

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
1.1232
31.12.2025 · 2011–2021: −5,7 % · seit 2022: +1,3 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
2,63
2024 · 3 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
II von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
735
2025 · 15 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Oberotterbach

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Oberotterbach 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Oberotterbach liegt 2026 im Median bei 240 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 238 und 240 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Oberotterbach entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Oberotterbach ist seit 2024 um 4,3 % gestiegen, von 230 auf 240 €/m². Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Oberotterbach im Vergleich zum Landkreis Südliche Weinstraße?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Oberotterbach bei 240 €/m², 17 % niedriger als im Landkreis Südliche Weinstraße insgesamt (290 €/m²). Das ist Platz 52 unter den 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße.

Was kostet ein Grundstück in Oberotterbach?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Oberotterbach 2026 bei 240 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 120.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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