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Bodenrichtwert Mülheim-Kärlich 2026

Bodenrichtwerte in Mülheim-Kärlich auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Mülheim-Kärlich im Median 382,5 €/m², 101 % mehr als 2016 (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

382,5€/m²

+8,5 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Weißenthurm 357,5 €/m²Landkreis Mayen-Koblenz 190 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2016+101 %190 → 382,5 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis2 ×2-mal so hoch wie im Landkreis Mayen-Koblenz (190 €/m²)
  • Gewerbebauland120 €/m²Median der 3 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Mülheim-Kärlich seit 2008

Median Wohnbauland seit 2016 um 101 % gestiegen, von 190 auf 382,5 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Mülheim-Kärlich, Stichtage 2008 bis 2026
  • Mülheim-Kärlich
  • Landkreis Mayen-Koblenz
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Mülheim-Kärlich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 101 % gestiegen, von 190 auf 382,5 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²20082012201620202026185382,5190
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Mülheim-Kärlich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 101 % gestiegen, von 190 auf 382,5 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026185382,5190160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Mülheim-Kärlich, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2016 um 101 % gestiegen, von 190 auf 382,5 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026185382,5Mülheim-Kärlich190Landkreis Mayen-Koblenz160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Mülheim-Kärlich, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagMülheim-KärlichLandkreis Mayen-KoblenzRheinland-Pfalz
200818510580
201018510585
201219011085
201420011085
201619011090
2018230110100
2020280140110
2022335170130
2024352,5170145
2026382,5190160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Mülheim-Kärlich auffällt

Wohnbauland kostet in Mülheim-Kärlich mehr als in den meisten Gemeinden von Rheinland-Pfalz, und der Median stieg seit 2016 stärker als im Kreis und im Land.

Unter den teuersten 5 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Auf Platz 88 von 1.934 Gemeinden ist der mittlere Bodenrichtwert in Mülheim-Kärlich 2,4-mal so hoch wie der Landesmedian von 160 €/m². Davor steht Großniedesheim mit 385 €/m². Auf dem Platz dahinter liegt Dienheim mit 382,5 €/m² gleichauf mit Mülheim-Kärlich.

Mülheim-Kärlich im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

+7,2 % pro Jahr seit 2016, schneller als im Landkreis Mayen-Koblenz

In Mülheim-Kärlich stieg der Median seit 2016 um 101 %. Im Landkreis Mayen-Koblenz waren es im selben Zeitraum 73 %, in Rheinland-Pfalz 78 %.

Bauland in Mülheim-Kärlich stärker gestiegen als im Landkreis Mayen-Koblenz
  • Mülheim-Kärlich
  • Landkreis Mayen-Koblenz
Bauland in Mülheim-Kärlich stärker gestiegen als im Landkreis Mayen-KoblenzMedian Wohnbauland in Mülheim-Kärlich und im Landkreis Mayen-Koblenz je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²0100200300400€/m²201620182020202220242026190382,5190
Bauland in Mülheim-Kärlich stärker gestiegen als im Landkreis Mayen-KoblenzMedian Wohnbauland in Mülheim-Kärlich und im Landkreis Mayen-Koblenz je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²0100200300400€/m²201620182020202220242026190382,5190
Bauland in Mülheim-Kärlich stärker gestiegen als im Landkreis Mayen-KoblenzMedian Wohnbauland in Mülheim-Kärlich und im Landkreis Mayen-Koblenz je Stichtag, 2016 bis 2026, in €/m²0100200300400€/m²201620182020202220242026190382,5190

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

2020 der größte Schritt der Reihe, ein Plus von 22 %

Von 2018 auf 2020 stieg der Median in Mülheim-Kärlich von 230 auf 280 €/m².

Zum fünften Mal in Folge gestiegen, schwächer als im Landkreis Mayen-Koblenz

Seit 2024 stieg der Median in Mülheim-Kärlich um 8,5 %, im Kreis um 12 % und in Rheinland-Pfalz um 10 %. In keinem der vier Nachbarorte mit vergleichbaren Werten stieg er stärker; am nächsten kam Weißenthurm mit +7,9 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Mülheim-Kärlich am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland20 Zonen382,5 €/m²205 bis 435
  • Gemischte Bauflächen4 Zonen232,5 €/m²205 bis 270
  • Gewerbe3 Zonen120 €/m²80 bis 130
  • Landwirtschaft3 Zonen4,2 €/m²4,1 bis 4,2
  • Wald3 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

4 von 7 Nachbarorten sind günstiger als Mülheim-Kärlich

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Mülheim-Kärlich (382,5 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz

  1. Koblenz475 €/m²+24 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  2. Kaltenengers435 €/m²+14 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  3. Urmitz400 €/m²+4,6 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  4. Bassenheim360 €/m²−5,9 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  5. Kettig315 €/m²−18 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  6. Neuwied240 €/m²−37 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  7. Weißenthurm205 €/m²−46 % gegenüber Mülheim-Kärlich

In 1 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Mülheim-Kärlich

  1. Bonn45 km750 €/m²
  2. Bad Neuenahr-Ahrweiler31 km350 €/m²−8,5 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  3. Bendorf9 km242,5 €/m²−37 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  4. Andernach10 km232,5 €/m²−39 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  5. Montabaur20 km220 €/m²−42 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  6. Mayen21 km180 €/m²−53 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  7. Lahnstein15 km160 €/m²−58 % gegenüber Mülheim-Kärlich
  8. Boppard21 km115 €/m²−70 % gegenüber Mülheim-Kärlich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Mülheim-Kärlich

Mülheim-Kärlich ist von 2011 bis 2021 um 4,4 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
11.0712
31.12.2025 · 2011–2021: +4,4 % · seit 2022: stabil
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
0,23
2024 · 2 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
6745
2025 · 16 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Mülheim-Kärlich

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Mülheim-Kärlich 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Mülheim-Kärlich liegt 2026 im Median bei 382,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 20 Wohnbauzonen liegt zwischen 334 und 410 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Mülheim-Kärlich entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Mülheim-Kärlich ist seit 2016 um 101 % gestiegen, von 190 auf 382,5 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 8,5 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Mülheim-Kärlich im Vergleich zum Landkreis Mayen-Koblenz?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Mülheim-Kärlich bei 382,5 €/m², 2-mal so hoch wie im Landkreis Mayen-Koblenz insgesamt (190 €/m²). Das ist Platz 5 unter den 82 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz.

Was kostet ein Grundstück in Mülheim-Kärlich?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Mülheim-Kärlich 2026 bei 382,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 191.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

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Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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