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Bodenrichtwerte in Kettig auf der Karte

© GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert · Bodenrichtwerte: Gutachterausschüsse (Quellen)

Bodenrichtwert in €/m² · 01.01.2026

Acker, Wald und sonstige Flächen

Alle Merkmale

In Kettig liegt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland 2026 im Median bei 315 €/m², 66 % höher als im Landkreis Mayen-Koblenz insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).

Wohnbauland, Median

315€/m²

+5,0 % seit 2024Stichtag 01.01.20261

Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Weißenthurm 357,5 €/m²Landkreis Mayen-Koblenz 190 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²

  • Entwicklung seit 2020+37 %230 → 315 €/m², Median Wohnbauland
  • Im Vergleich zum Kreis+66 %66 % über dem Landkreis Mayen-Koblenz (190 €/m²)
  • Gewerbebauland52,5 €/m²Median der 2 Zonen

Entwicklung der Bodenrichtwerte in Kettig seit 2008

Median Wohnbauland seit 2020 um 37 % gestiegen, von 230 auf 315 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.

Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kettig, Stichtage 2008 bis 2026
  • Kettig
  • Landkreis Mayen-Koblenz
  • Rheinland-Pfalz
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kettig, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 37 % gestiegen, von 230 auf 315 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²20082012201620202026165315190
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kettig, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 37 % gestiegen, von 230 auf 315 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026165315190160
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kettig, Stichtage 2008 bis 2026Median Wohnbauland seit 2020 um 37 % gestiegen, von 230 auf 315 €/m²; im Vergleich Landkreis Mayen-Koblenz und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.0100200300400€/m²2008201020122014201620182020202220242026165315Kettig190Landkreis Mayen-Koblenz160Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
Median Bodenrichtwert Wohnbauland Kettig, Stichtage 2008 bis 2026, in €/m²
StichtagKettigLandkreis Mayen-KoblenzRheinland-Pfalz
200816510580
201016010585
201216011085
201417011085
201617011090
2018170110100
2020230140110
2022275170130
2024300170145
2026315190160

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.

Analyse: Was in Kettig auffällt

Wohnbauland ist in Kettig teurer als in fast allen Gemeinden von Rheinland-Pfalz, zuletzt stieg der Median aber schwächer als im Landkreis.

Zwischen Bingen am Rhein und Alzey auf Platz 163 im Land

Unter den 1.934 Gemeinden in Rheinland-Pfalz gehört Kettig zu den teuersten 9 %. Bingen am Rhein liegt mit 320 €/m² davor, Alzey mit 315 €/m² dahinter. Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland ist in Kettig doppelt so hoch wie der Landesmedian von 160 €/m².

Kettig im Vergleich aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Wohnbauland 88-mal so teuer wie Acker- und Grünland

Von den zehn Richtwertzonen in Kettig gelten vier für Landwirtschaft und Wald. Acker- und Grünland liegt im Median bei 3,6 €/m².

Plus von 5,0 % seit 2024, im Landkreis Mayen-Koblenz +12 %

In allen vier Nachbarorten mit vergleichbaren Werten stieg der Median stärker als in Kettig, am stärksten in Andernach (+13 %). In Rheinland-Pfalz stieg der Landesmedian im selben Zeitraum um 10 %.

Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1

Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.

Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis

Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.

Werte je Nutzungsart

Wohnbauland ist in Kettig am teuersten

Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.

  • Wohnbauland3 Zonen315 €/m²260 bis 315
  • Gemischte Bauflächeneine Zone190 €/m²
  • Gewerbe2 Zonen52,5 €/m²50 bis 55
  • Landwirtschaft2 Zonen3,6 €/m²alle Zonen gleich
  • Wald2 Zonen0,4 €/m²alle Zonen gleich

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Umgebung

3 von 5 Nachbarorten sind günstiger als Kettig

Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Kettig (315 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz

  1. Mülheim-Kärlich382,5 €/m²+21 % gegenüber Kettig
  2. Bassenheim360 €/m²+14 % gegenüber Kettig
  3. Andernach232,5 €/m²−26 % gegenüber Kettig
  4. Weißenthurm205 €/m²−35 % gegenüber Kettig
  5. Saffig180 €/m²−43 % gegenüber Kettig

In 2 von 8 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Kettig

  1. Bonn43 km750 €/m²
  2. Koblenz11 km475 €/m²+51 % gegenüber Kettig
  3. Bendorf11 km242,5 €/m²−23 % gegenüber Kettig
  4. Neuwied8 km240 €/m²−24 % gegenüber Kettig
  5. Ochtendung8 km210 €/m²−33 % gegenüber Kettig
  6. Plaidt5 km210 €/m²−33 % gegenüber Kettig
  7. Kruft9 km200 €/m²−37 % gegenüber Kettig
  8. Lahnstein18 km160 €/m²−49 % gegenüber Kettig

Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1

Steckbrief Kettig

Kettig ist von 2011 bis 2021 um 2,8 % gewachsen

Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.

Einwohner
3.4942
31.12.2025 · 2011–2021: +2,8 % · seit 2022: +0,8 %
Mehr Einwohner heißt mehr Nachfrage nach Wohnraum und Bauland.
Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
3,43
2024 · 12 fertiggestellte Wohnungen
Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
Hebesatz Grundsteuer B
465 %4
2024
Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Mietenstufe
I von VII6
Wohngeldrecht, seit 01.01.2023 · Stufe des Kreises
Sie zeigt das Mietniveau; höhere Mieten machen Bauland ertragreicher.
Grunderwerbsteuer
5 %7
Rheinland-Pfalz, seit 01.03.2012
Sie fällt beim Kauf auf den Kaufpreis an und erhöht die Nebenkosten.
Einwohner je km²
4505
2025 · 8 km² Fläche
Dicht besiedelte Orte haben meist wenig freies Bauland.

Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal

Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Kettig

Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Kettig 2026?

Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Kettig liegt 2026 im Median bei 315 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 3 Wohnbauzonen liegt zwischen 288 und 315 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.

Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Kettig entwickelt?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Kettig ist seit 2020 um 37 % gestiegen, von 230 auf 315 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 5,0 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.

Wie teuer ist Bauland in Kettig im Vergleich zum Landkreis Mayen-Koblenz?

Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Kettig bei 315 €/m², 66 % höher als im Landkreis Mayen-Koblenz insgesamt (190 €/m²). Das ist Platz 8 unter den 82 Gemeinden im Landkreis Mayen-Koblenz.

Was kostet ein Grundstück in Kettig?

Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Kettig 2026 bei 315 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 158.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.

Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?

Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.

Ist Borisportal eine Behörde?

Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.

Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz

Bodenrichtwerte ansehen
BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
Grundstücksmarktbericht
Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr

Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Wie wir mit amtlichen Daten umgehen

Quelle
Markt- und Wertdaten stammen nur von Gutachterausschüssen und anderen Behörden, direkt aus der Originalquelle. An jeder Zahl stehen Quelle und Stichtag. Die vollständigen Angaben stehen unten auf jeder Seite unter „Quellen und Hinweise“, etwa „Datenquelle: Gutachterausschuss …, eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal“.
Eigene Auswertung
Amtliche Werte zeigen wir unverändert. Tabellen, Grafiken und Texte aus amtlichen Berichten übernehmen wir nicht, sondern werten die Daten selbst aus und stellen sie in eigener Form dar. Eigene Berechnungen sind als „Berechnung von Borisportal“ gekennzeichnet.
Verweis auf die amtlichen Angebote
Unter „Amtliche Angebote“ nennen wir auf den Seiten der Länder, Kreise und Gemeinden das Bodenrichtwert-Portal des Landes, die Gutachterausschüsse, die Stelle für die Liegenschaftskarte und, wo es ihn gibt, den Grundstücksmarktbericht. Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Abschalten auf Wunsch
Jede Datenquelle lässt sich bei uns einzeln abschalten. Möchte eine Behörde oder ein Gutachterausschuss, dass wir ihre Daten nicht mehr zeigen, nehmen wir sie in der Regel noch am selben Tag von allen Seiten. Gern sprechen wir auch über eine Lizenz oder eine Zusammenarbeit.
Fehler in amtlichen Daten
Widersprechen sich zwei amtliche Angaben, zeigen wir keinen der beiden Werte und weisen die zuständige Stelle darauf hin. Fehler korrigieren wir nicht selbst.

Kontakt für Behörden und Gutachterausschüsse

E-Mail: daten@borisportal.de

Wir antworten binnen eines Werktags.

Zur Seite „Methodik“

Quellen und Hinweise

Datenquellen

  1. Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  2. Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  3. Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  4. Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  5. Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  6. Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  7. Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.

  8. Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.

  9. Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].

  10. Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).

So rechnen wir

  • Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
  • „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
  • Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
  • Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
  • Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
  • Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.

Neue Bodenrichtwerte

Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.

Hinweis

Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.

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