Bodenrichtwert Waldmohr 2026
Im Jahr 2026 beträgt der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Waldmohr im Median 187,5 €/m², 2,7-mal so hoch wie im Landkreis Kusel insgesamt (Stichtag 01.01.2026; Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz, Auswertung Borisportal).
Wohnbauland, Median
187,5€/m²
Zum Vergleich: Verbandsgemeinde Oberes Glantal 95 €/m²Landkreis Kusel 70 €/m²Rheinland-Pfalz 160 €/m²
- Entwicklung seit 2016+88 %100 → 187,5 €/m², Median Wohnbauland
- Im Vergleich zum Kreis2,7 ×2,7-mal so hoch wie im Landkreis Kusel (70 €/m²)
- Gewerbebauland43 €/m²Median der 2 Zonen
Entwicklung der Bodenrichtwerte in Waldmohr seit 2008
Median Wohnbauland seit 2016 um 88 % gestiegen, von 100 auf 187,5 €/m²; im Vergleich Landkreis Kusel und Rheinland-Pfalz. Stichtage 2008 bis 2026.
- Waldmohr
- Landkreis Kusel
- Rheinland-Pfalz
Als Tabelle anzeigen
| Stichtag | Waldmohr | Landkreis Kusel | Rheinland-Pfalz |
|---|---|---|---|
| 2008 | 100 | 50 | 80 |
| 2010 | 105 | 45 | 85 |
| 2012 | 100 | 46 | 85 |
| 2014 | 100 | 46 | 85 |
| 2016 | 100 | 46 | 90 |
| 2018 | 105 | 46 | 100 |
| 2020 | 120 | 50 | 110 |
| 2022 | 167,5 | 60 | 130 |
| 2024 | 177,5 | 70 | 145 |
| 2026 | 187,5 | 70 | 160 |
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal. Stichtag jeweils 1. Januar.
Analyse: Was in Waldmohr auffällt
Der Median der Wohnbauzonen in Waldmohr machte einen großen Sprung und stieg zuletzt weiter, während er im Landkreis Kusel gleich hoch blieb.
Von 120 auf 167,5 €/m² zwischen 2020 und 2022
Der mittlere Bodenrichtwert für Wohnbauland stieg in diesem Schritt um 40 %. Es war der größte von neun Schritten seit 2008.
- Waldmohr
- Landkreis Kusel
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
6,5 % pro Jahr seit 2016, schneller als im Landkreis Kusel
In zehn Jahren stieg der Median in Waldmohr um 88 %, im Landkreis Kusel um 52 %. Auch in Rheinland-Pfalz fiel der Anstieg mit +78 % schwächer aus.
Fünfter Anstieg in Folge, im Landkreis Kusel gleich hoch
Seit 2024 stieg der Median in Waldmohr um 5,6 %, in Rheinland-Pfalz um 10 %. Seit 2008 sank er in einem Schritt, in zwei Schritten blieb er gleich hoch.
Wohnbauland 179-mal so teuer wie Acker- und Grünland
Acker- und Grünland liegt in Waldmohr im Median bei 1,05 €/m².
Unter den teuersten 20 % der Gemeinden in Rheinland-Pfalz
Auf Platz 379 von 1.934 steht Waldmohr zwischen Wernersberg mit 190 €/m² und Wallhausen mit 185 €/m². Der Median in Waldmohr liegt um 17 % über dem Landesmedian von 160 €/m².
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Auswertung von Borisportal · Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz1
Automatisch aus amtlichen Daten erstellt und geprüft.
Der Bodenrichtwert ist nicht der Grundstückspreis
Er ist der Durchschnitt einer Zone; Zuschnitt, Lage, Bebauung und Zustand können den Wert Ihres Grundstücks nach oben oder unten verschieben. Ein Immobilienexperte von ImmoNetzwerk schätzt unverbindlich, was es am Markt wert ist.
Werte je Nutzungsart
Wohnbauland ist in Waldmohr am teuersten
Baureife Zonen je Nutzung zum Stichtag 01.01.2026. Der Balken reicht von der günstigsten bis zur teuersten Zone, der Punkt ist der Median.
- Wohnbauland18 Zonen187,5 €/m²165 bis 235
- Gemischte Bauflächen10 Zonen172,5 €/m²40 bis 185
- Gewerbe2 Zonen43 €/m²alle Zonen gleich
- Landwirtschaft14 Zonen1,05 €/m²0,95 bis 1,1
- Wald10 Zonen0,35 €/m²alle Zonen gleich
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Umgebung
1 von 3 Nachbarorten ist günstiger als Waldmohr
Median Wohnbauland zum Stichtag 01.01.2026. Der Strich in jedem Balken zeigt Waldmohr (187,5 €/m²). Alle Gemeinden im Landkreis Kusel
- Bruchmühlbach-Miesau210 €/m²+12 % gegenüber Waldmohr
- Schönenberg-Kübelberg195 €/m²+4,0 % gegenüber Waldmohr
- Dunzweiler90 €/m²−52 % gegenüber Waldmohr
In 1 von 3 größeren Orten der Umgebung ist Wohnbauland teurer als in Waldmohr
- Kaiserslautern31 km290 €/m²+55 % gegenüber Waldmohr
- Zweibrücken14 km160 €/m²−15 % gegenüber Waldmohr
- Pirmasens28 km125 €/m²−33 % gegenüber Waldmohr
Im Saarland: Neunkirchen (12 km), Saarbrücken (30 km), St. Wendel (14 km), Ottweiler (11 km), St. Ingbert (20 km), Kirkel (11 km).
Quelle: Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz · Auswertung Borisportal1
Steckbrief Waldmohr
Waldmohr ist von 2011 bis 2021 um 1,4 % gewachsen
Amtliche Zahlen zu Nachfrage, Angebot und Kosten, jeweils mit dem Grund, warum sie für Grundstückswerte zählen.
- Neue Wohnungen je 1.000 Einwohner
- 0,43
- Neubau erweitert das Angebot; wenig Neubau bei hoher Nachfrage stützt die Preise.
- Hebesatz Grundsteuer B
- 530 %4
- Er bestimmt die laufenden Kosten jedes bebauten und unbebauten Grundstücks mit.
Quellen: Statistische Ämter des Bundes und der Länder234; Wohngeldverordnung6; Grunderwerbsteuergesetze7 · Auswertung Borisportal
Häufige Fragen zum Bodenrichtwert in Waldmohr
Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Waldmohr 2026?
Der Bodenrichtwert für baureifes Wohnbauland in Waldmohr liegt 2026 im Median bei 187,5 €/m² (Stichtag 01.01.2026). Die Hälfte der 18 Wohnbauzonen liegt zwischen 180 und 210 €/m². Den Wert für Ihr Grundstück zeigt die Suche in der Karte.
Wie haben sich die Bodenrichtwerte in Waldmohr entwickelt?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland in Waldmohr ist seit 2016 um 88 % gestiegen, von 100 auf 187,5 €/m². Gegenüber 2024 ist der Median um 5,6 % gestiegen. Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen.
Wie teuer ist Bauland in Waldmohr im Vergleich zum Landkreis Kusel?
Der Median der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland liegt in Waldmohr bei 187,5 €/m², 2,7-mal so hoch wie im Landkreis Kusel insgesamt (70 €/m²). Das ist Platz 2 unter den 84 Gemeinden im Landkreis Kusel.
Was kostet ein Grundstück in Waldmohr?
Einen Anhaltspunkt gibt der Bodenrichtwert: Für baureifes Wohnbauland liegt der Median der Bodenrichtwerte in Waldmohr 2026 bei 187,5 €/m². Ein Grundstück mit 500 m² hätte danach einen Bodenwert von rund 94.000 € (Fläche × Bodenrichtwert, als Beispiel). Der Preis eines bestimmten Grundstücks hängt von Lage, Größe, Zuschnitt und Bebauung ab und kann deutlich abweichen. Den Bodenrichtwert Ihrer Zone und die Fläche Ihres Flurstücks zeigt die Karte.
Wann kommen die neuen Bodenrichtwerte?
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Wo finde ich den amtlichen Bodenrichtwert?
Im amtlichen Portal BORIS.RLP (Basisdienst für private Zwecke kostenfrei). Borisportal zeigt dieselben Werte in eigener Auswertung und Darstellung. Den Link finden Sie unter Amtliche Angebote.
Ist Borisportal eine Behörde?
Nein. Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde.
Amtliche Angebote in Rheinland-Pfalz
- Bodenrichtwerte ansehen
- BORIS.RLP (öffnet in einem neuen Tab) · Basisdienst für private Zwecke kostenfrei
- Verbindliche Auskunft und Gutachten
- Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab)
- Liegenschaftskarte (Flurkarte)
- Auszug beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (öffnet in einem neuen Tab) · gegen Gebühr
- Grundstücksmarktbericht
- Grundstücksmarktberichte Rheinland-Pfalz (öffnet in einem neuen Tab) · Landesbericht gegen Gebühr
Verbindliche Auskünfte und Gutachten erteilen die Gutachterausschüsse. Borisportal ist ein privater Service. Wie wir mit amtlichen Daten umgehen
Quellen und Hinweise
Datenquellen
Quelle 1: Bodenrichtwerte: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 2: Bevölkerung: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 12411-01-01-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 3: Baufertigstellungen: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 31121-01-02-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 4: Hebesätze der Grundsteuer: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 71231-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 5: Fläche: Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Tabellen 33111-01-03-5 (https://www.regionalstatistik.de), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 6: Mietenstufe: Quelle: Wohngeldverordnung, Anlage zu § 1 Absatz 3 (Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern ab 1. Januar 2023), und Wohngeldgesetz § 12 Absatz 4a, amtliche Fassungen auf gesetze-im-internet.de (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html, https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html); eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 7: Grunderwerbsteuer: Quelle: Grunderwerbsteuergesetz (§ 11) und Gesetze der Länder über den Steuersatz der Grunderwerbsteuer, Stand 09.10.2026; eigene Auswertung und Darstellung von Borisportal.
Quelle 8: Gemeindegrenzen und Fläche: © BKG (2026) dl-de/by-2-0, Datenquellen: https://sgx.geodatenzentrum.de/web_public/gdz/datenquellen/datenquellen_vg_nuts.pdf; Verwaltungsgebiete VG250-EW, Gebietsstand 31.12.2024; Daten verändert.
Quelle 9: Adressen und Flurstücke: Adressen: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP2026, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet]; Flurstücke: ©GeoBasis-DE / LVermGeoRP (2026), dl-de/by-2-0, http://www.lvermgeo.rlp.de [Daten bearbeitet].
Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE / BKG (2026) CC BY 4.0, Stil verändert (basemap.de; vorläufig, wird vor dem Start durch selbst gehostete Kartendateien ersetzt).
So rechnen wir
- Hauptzahl: Median aller baureifen Wohnbauzonen der Gemeinde zum Stichtag, ungewichtet. Zonen ohne Wert zählen nicht.
- „Meist zwischen“: Die Hälfte der Wohnbauzonen liegt in dieser Spanne (25. bis 75. Perzentil), auf ganze Euro gerundet.
- Veränderungen vergleichen den Median zweier Stichtage, nur wenn beide mindestens drei baureife Wohnbauzonen haben und sich deren Zahl um höchstens ein Viertel unterscheidet.
- Umgebung: Abstand des Medians eines Stadtteils oder Nachbarorts zum Median des Orts, in Prozent.
- Einwohner: Bevölkerungsstand am 31.12., von 2011 bis 2021 auf Grundlage des Zensus 2011, ab 2022 des Zensus 2022. Entwicklungen rechnen wir nur innerhalb einer Grundlage (2011 bis 2021 und seit 2022), denn der Wechsel ändert die Zahlen sprunghaft. Keine Entwicklung, wenn ein Jahr fehlt oder die Zahl von Jahr zu Jahr um mehr als 10 % springt (Hinweis auf eine Gebietsänderung).
- Einwohner je km²: Einwohner geteilt durch die Fläche der Gemeinde, Berechnung von Borisportal.
Neue Bodenrichtwerte
Die letzten Stichtage bei BORIS.RLP sind der 01.01.2024 und der 01.01.2026. Bleibt es bei diesem Abstand von zwei Jahren, ist der nächste Stichtag der 01.01.2028. Wann die neuen Werte erscheinen, legt der Gutachterausschuss fest.
Hinweis
Borisportal ist ein privater Service der ImmoNetzwerk GmbH und keine Behörde. Die Berechnungen sind kein Gutachten und kein Verkehrswert.
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